Gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunalwahlen am 27. März 2011 wird eine Volksabstimmung durchgeführt. Diese ist nach Artikel 123 Absatz 2 der Hessischen Verfassung erforderlich, weil der Hessische Landtag am 15. Dezember 2010 das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Hessen (Aufnahme einer Schuldenbremse in Verantwortung für kommende Generationen - Gesetz zur Schuldenbremse) sowie eine Erläuterung hierzu beschlossen hat.