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Nachrichten aus dem Rathaus

Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49

Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Marburg

Im Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49 (Aktenzeichen UF 1852) wird zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, Termin anberaumt auf

Mittwoch, 07.04.2010 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Reiskirchen
Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen,


Tagesordnung:
  1. Stand und Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens
  2. Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Reiskirchen B 49
  3. Verschiedenes.


Zu diesem Termin werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49 oder deren Bevollmächtigte eingeladen. Teilnehmer sind die Eigentümer von Grundstücken im Flurbe-reinigungsgebiet sowie die Erbbauberechtigten.

Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
  • Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens gewählt.
  • Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigen-tümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
  • Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
  • Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
  • Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreter müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
  • Bevollmächtigte werden gebeten, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.


Vor der Wahl werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg die Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft sowie den weiteren Verfahrensablauf im Flurbereini-gungsverfahren erläutern.

Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde stehen vorweg auch während der üblichen Dienstzeiten in der Flurbereinigungsbehörde in Marburg zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. An-sprechpartner sind Herr Simon, Tel. 06421 / 616-229 und Herr Brietzke, Tel. 06421 / 616-219.

Amt für Bodenmanagement
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Az: 2 — UF 1852 — Verf.A.

Marburg, 8. 3. 2010
Im Auftrag
gez. Simon


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