Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49
Öffentliche Bekanntmachung des Amtes für Bodenmanagement Marburg
Im Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49 (Aktenzeichen UF 1852) wird zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft gemäß § 21 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546), in der derzeit geltenden Fassung, Termin anberaumt auf
Mittwoch, 07.04.2010 um 19.00 Uhr
im Bürgerhaus Reiskirchen
Schulstraße 17, 35447 Reiskirchen,
Tagesordnung:
- Stand und Fortgang des Flurbereinigungsverfahrens
- Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft Reiskirchen B 49
- Verschiedenes.
Zu diesem Termin werden die Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren Reiskirchen B 49 oder deren Bevollmächtigte eingeladen. Teilnehmer sind die Eigentümer von Grundstücken im Flurbe-reinigungsgebiet sowie die Erbbauberechtigten.
Die Wahl wird von der Flurbereinigungsbehörde geleitet. Für das Wahlverfahren gelten gemäß § 21 FlurbG folgende wesentliche Regelungen:
- Die Mitglieder des Vorstandes werden von den im Wahltermin anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten für die Dauer des Flurbereinigungsverfahrens gewählt.
- Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat, auch wenn er von mehreren Grundstückseigen-tümern bevollmächtigt wurde, nur eine Stimme; gemeinschaftliche Eigentümer gelten als ein Teilnehmer. Gewählt sind diejenigen, die die meisten Stimmen erhalten.
- Soweit die Wahl im Termin nicht zustande kommt und ein neuer Wahltermin keinen Erfolg verspricht, kann die Flurbereinigungsbehörde Mitglieder des Vorstandes nach Anhörung der landwirtschaftlichen Berufsvertretung bestellen.
- Für jedes Mitglied des Vorstandes ist ein Stellvertreter zu wählen oder zu bestellen.
- Die Mitglieder des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft und deren Stellvertreter müssen nicht Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren sein.
- Bevollmächtigte werden gebeten, eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.
Vor der Wahl werden Bedienstete des Amtes für Bodenmanagement Marburg die Aufgaben des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft sowie den weiteren Verfahrensablauf im Flurbereini-gungsverfahren erläutern.
Bedienstete der Flurbereinigungsbehörde stehen vorweg auch während der üblichen Dienstzeiten in der Flurbereinigungsbehörde in Marburg zur Erteilung von Auskünften zur Verfügung. An-sprechpartner sind Herr Simon, Tel. 06421 / 616-229 und Herr Brietzke, Tel. 06421 / 616-219.
Amt für Bodenmanagement
Robert-Koch-Straße 17, 35037 Marburg
Az: 2 — UF 1852 — Verf.A.
Marburg, 8. 3. 2010
Im Auftrag
gez. Simon