Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

02.04.2026

Bürgerservice am 15. April 2026 geschlossen

Aufgrund einer Fortbildung bleibt das Einwohnermeldeamt, das Gewerbeamt & Fundbüro am Mittwoch, den 15.04.2026 geschlossen

Wir bitten um Beachtung!

Bürgerservice
-Gemeinde Buseck-

02.04.2026

Bürgersprechstunde der Schutzfrau vor Ort am 23.04.2026

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart, am 
23.04.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr in der Verwaltung in Großen-Buseck (Ernst-Ludwig-Straße 15) für Sie da sein wird.

Frau Baumgart steht Ihnen an diesem Nachmittag für Fragen, Anregungen und eine persönliche Beratung zur Verfügung. Ob es um Sicherheitsfragen, präventive Maßnahmen oder Anliegen im Bereich der polizeilichen Arbeit geht – Sie haben die Möglichkeit, sich direkt mit der zuständigen Ansprechpartnerin der Polizei auszutauschen.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um sich über aktuelle Themen zu informieren oder um persönliche Anliegen anzusprechen. Frau Baumgart wird Ihnen mit Rat und Tat zur Seite stehen und freut sich auf den Dialog mit Ihnen. 

Wir laden alle interessierten Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, diese Möglichkeit zu nutzen und mit Frau Baumgart ins Gespräch zu kommen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

10.03.2026

Umrüstung der Sirenenanlagen in der Gemeinde Buseck

Die Gemeinde Buseck modernisiert ihre Sireneninfrastruktur für den Bevölkerungsschutz. In den kommenden Monaten werden mehrere bestehende Motorsirenen durch moderne elektronische Sirenenanlagen ersetzt.

Die bisherigen Sirenenstandorte am Anger in Großen-Buseck, in der Turnstraße am Sportplatz in Oppenrod sowie in der Hainstraße in Alten-Buseck werden auf elektronische Sirenen umgerüstet.

Zusätzlich ist der Aufbau neuer Sirenenstandorte geplant:
In Trohe soll an der Ecke Dresdener Straße / Leipziger Straße eine neue Mast-Sirenenanlage errichtet werden. Ein weiterer Standort ist im Ortsteil Beuern auf der Fläche des Spielplatzes im Wiesengartenweg vorgesehen. Für diesen Standort steht eine finale Entscheidung noch aus.

Die Umrüstung der Sirenenanlagen ist für den modernen Bevölkerungsschutz von großer Bedeutung. Elektronische Sirenen ermöglichen eine deutlich zuverlässigere Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall. Zudem können die neuen Anlagen auch bei einem Ausfall des öffentlichen Stromnetzes weiterhin betrieben werden.

Ein weiterer Vorteil der elektronischen Sirenen liegt im deutlich größeren Beschallungsradius. Dadurch können Warnsignale größere Gebiete erreichen. Infolge dieser verbesserten Reichweite können einige der bislang zusätzlich vorhandenen Sirenenanlagen in den Ortsteilen künftig entfallen. Diese werden nach der Umrüstung schrittweise außer Betrieb genommen und demontiert.

Mit der Modernisierung der Sirenenanlagen stärkt die Gemeinde Buseck nachhaltig die Warninfrastruktur und sorgt dafür, dass die Bevölkerung auch künftig schnell und zuverlässig über Gefahrenlagen informiert werden kann.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Brand- und Katastrophenschutz
-Gemeinde Buseck-

10.03.2026

Hinweise zur privaten Videoüberwachung

Was ist erlaubt – was ist verboten?

In den vergangenen Jahren hat die Nutzung privater Überwachungskameras deutlich zugenommen. Viele Bürgerinnen und Bürger möchten ihr Eigentum vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen. Gleichzeitig erreichen uns vermehrt Hinweise wegen Kameras, die möglicherweise öffentliche Bereiche oder Nachbargrundstücke erfassen.

Das Ordnungsamt der Gemeinde Buseck informiert daher über die wichtigsten rechtlichen Regelungen und bittet um Beachtung.

1. Grundsatz: Überwachung nur des eigenen Grundstücks

Private Kameras dürfen grundsätzlich installiert werden, wenn ausschließlich das eigene Grundstück gefilmt wird. Dazu zählen zum Beispiel: Hauseingang, Einfahrt, eigener Garten, private Stellplätze.
Die Videoüberwachung muss einem berechtigten Zweck dienen (z. B. Einbruchschutz).

2. Unzulässig 

Nicht erlaubt ist die Erfassung von öffentlichen Straßen und Gehwegen, öffentlichen Plätzen oder Radwegen, Nachbargrundstücken und gemeinschaftlich genutzten Flächen.

Wichtig: Kameras dürfen nicht so eingestellt sein, dass sie schwenkbar Bereiche außerhalb des eigenen Grundstücks erfassen. Eine Veröffentlichung von Aufnahmen (z. B. in sozialen Medien) ohne Einwilligung der betroffenen Personen ist verboten. Auch Video-Türklingeln oder Kameras mit Bewegungsmelder müssen so ausgerichtet sein, dass keine fremden Bereiche aufgezeichnet werden.

3. Datenschutz und Informationspflicht

Wer eine Kamera betreibt, muss folgende Punkte beachten: Betroffene Personen müssen erkennen können, dass eine Videoüberwachung stattfindet (z. B. durch ein Hinweisschild). Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck erforderlich ist. Die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden.

Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich insbesondere aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, bei der Installation und Nutzung privater Kameras verantwortungsvoll zu handeln und die Rechte Dritter zu respektieren.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

Doppelbild in Zeichnungsoptik. Links eine Wiese mit Holzschild "Wiesenmeisterschaft". Rechts fröhliche Menschen. Hinweis mitzumachen mit Angabe Anmeldeschluss.
09.03.2026

Wer hat die schönste Wiese im Landkreis Gießen?

Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. startet erstmals Wiesenmeisterschaft

Artenreiche Wiesen sind wertvolle Lebensräume und prägen die Kulturlandschaft im Landkreis Gießen. Sie stehen für nachhaltige Bewirtschaftung und leisten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt.

Um dieses Engagement sichtbar zu machen, richtet die Landschaftspflegevereinigung Gießen e.V. in diesem Jahr erstmals eine Wiesenmeisterschaft aus.

Gesucht werden arten- und strukturreiche Grünlandflächen sowie Streuobstwiesen mit ausgeprägtem Blühaspekt. Teilnahmeberechtigt sind Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter aus dem Landkreis Gießen. Eine fachkundige Jury bewertet die eingereichten Flächen im Frühjahr vor Ort. Die drei bestplatzierten Betriebe werden mit Preisgeldern in Höhe von 500 €, 300 € und 200 € ausgezeichnet. Zusätzlich wird ein jährlich wechselnder Sonderpreis in Höhe von 100 € vergeben.

Die Anmeldefrist endet am 30. April 2026. Weitere Informationen zum Ablauf sowie das Anmeldeformular finden sich unter: www.lpv-giessen.de

02.03.2026

Neue Hinweisschilder im Schlosspark

Die Gemeinde Buseck hat an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder angebracht. Hintergrund ist die neue Satzung über die Benutzung des Schlossparks der Gemeinde Buseck, die seit dem 01.12.2025 in Kraft getreten ist.

Um die Regelungen für alle Besucherinnen und Besucher gut verständlich darzustellen, wurden die wichtigsten Ver- und Gebote übersichtlich in Form von Piktogrammen auf den neuen Schildern zusammengefasst. So sind die geltenden Bestimmungen auf einen Blick erkennbar.

Eine wesentliche Neuerung ist unter anderem das Verbot von E-Scootern im Schlosspark. Damit soll die Sicherheit aller Nutzerinnen und Nutzer sowie der Schutz der Parkanlage weiter verbessert werden.

Über den auf den Schildern angebrachten QR-Code gelangen Interessierte direkt zur vollständigen Satzung über die Benutzung des Schlossparks.

Wir bitten alle Besucherinnen und Besucher des Schlossparks, die neuen Regelungen zu beachten und damit zu einem rücksichtsvollen und sicheren Miteinander beizutragen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

26.02.2026

Selbstlose Rettungstat beim Wohnungsbrand im Grünberger Weg gewürdigt

Der Wohnungsbrand am 16. September 2025 in einem Mehrfamilienhaus im Grünberger Weg bleibt der Feuerwehr Buseck in besonderer Erinnerung. Bei dem Einsatz, zu dem rund 60 Einsatzkräfte der Feuerwehren aus Buseck und Reiskirchen alarmiert wurden, konnte dank des beherzten Eingreifens eines aufmerksamen Bürgers vermutlich ein Menschenleben gerettet werden.
Der Postzusteller Leutrim Gashi, Mitarbeiter der DHL und zuständig für Beuern sowie Teile von Großen-Buseck, befand sich zum Zeitpunkt des Brandes zufällig in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes. Als ein Rauchmelder deutlich hörbar Alarm auslöste und sich eine Bewohnerin verzweifelt vor dem Gebäude aufhielt, entschloss er sich kurzerhand zu handeln.
Obwohl zunächst weder Rauch noch Flammen sichtbar waren, begab sich Herr Gashi in das Gebäude und suchte die betroffene Wohnung im Obergeschoss auf, deren Lage ihm durch seine Tätigkeit bekannt war. Dort konnte er die Ehefrau eines in der Wohnung lebenden, in der Mobilität eingeschränkten Ehepaares ins Freie bringen. Herr Gashi erlitt dabei eine leichte Rauchgasvergiftung, blieb jedoch ansonsten unverletzt.
Im Anschluss an den Einsatz würdigten Bürgermeister Michael Ranft, Gemeindebrandinspektor Torsten Nicolai und dessen Stellvertreter Michael Sames das engagierte und selbstlose Handeln von Herrn Gashi bei einem Termin im Rathaus. Ebenfalls anwesend war der stellvertretende DHL-Stützpunktleiter Gießen, Gazi Dagan.
Gemeindebrandinspektor Nicolai, der den Einsatz leitete, betonte, dass die frühzeitige Rettung durch Herrn Gashi und einen bereits eingetroffenen Voraushelfer von großer Bedeutung gewesen sei. Bei der Anfahrt habe sich bereits ein fortgeschrittener Brand abgezeichnet. Eine sofortige Menschenrettung durch die Feuerwehr wäre in der ersten Einsatzphase nur schwer möglich gewesen.
Herr Dagan würdigte die Entschlusskraft seines Mitarbeiters und hob hervor, dass solches Engagement ein wichtiger Beitrag für das gesellschaftliche Miteinander sei. Auch aus der Bevölkerung habe es zahlreiche positive Rückmeldungen und Nachfragen zum Wohlergehen des Postzustellers gegeben.
Herr Gashi dankte seinerseits den Einsatzkräften für ihr schnelles Eintreffen und zeigte sich beeindruckt vom Engagement der überwiegend ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen. Gemeindebrandinspektor Torsten Nicolai lud ihn und seine Familie zu einem Besuch des Feuerwehrstützpunktes ein.
Bürgermeister Ranft überreichte Herrn Gashi im Namen der Gemeinde Buseck als Zeichen des Dankes einen Präsentkorb und kündigte an, eine Würdigung seines Einsatzes auch auf Landesebene anzuregen. Die Gemeinde Buseck spricht Herrn Gashi ihre besondere Anerkennung für sein mutiges und selbstloses Handeln aus.

23.02.2026

Drei neue Feuerwehrfahrzeuge für die Gemeinde Buseck

Die Gemeinde Buseck investiert weiter in die Ausstattung ihrer Feuerwehren und hat in den vergangenen Monaten gleich drei wichtige Fahrzeugbeschaffungen umgesetzt.
Ziel ist es, die Einsatzfähigkeit zu sichern, die Sicherheit der Einsatzkräfte zu erhöhen und den wachsenden Anforderungen im Brand- und Katastrophenschutz gerecht zu werden.

Für die Feuerwehr Oppenrod wurde ein neues Löschgruppenfahrzeug LF 10 im Wert von rund 400.000 Euro angeschafft. Das bisherige Fahrzeug war technisch stark verschlissen; unter anderem verhinderten Defekte an Pumpe und Fahrwerk zuletzt eine weitere TÜV-Zulassung. Umso erfreulicher war es, dass das neue Fahrzeug vergleichsweise kurzfristig verfügbar war. Es verfügt über moderne Technik und umfangreiche Beladung, sodass nahezu alle typischen Einsatzszenarien abgedeckt werden können. Hauptsächlich wird das Fahrzeug mit seinem 1.600 Liter Wassertank zur Brandbekämpfung eingesetzt, verfügt aber auch über eine umfassende Ausstattung zur technischen Hilfeleistung. Eine Besonderheit ist ein 15.000-Liter-Wasserfaltbehälter, der vor allem bei Vegetationsbränden wertvolle Unterstützung bietet. Seit der Ankunft des Fahrzeuges kurz vor Weihnachten 2025 hat die Einsatzabteilung intensiv mit der Einrichtung und Einweisung gearbeitet, um im Ernstfall optimal vorbereitet zu sein.

Auch die Feuerwehr Beuern konnte ihren Fuhrpark modernisieren. Dort ersetzt seit Oktober 2025 ein Mannschaftstransportwagen (MTW) das über 20 Jahre alte Vorgängerfahrzeug. Die Gemeinde hatte dafür ein erst zwei Jahre altes Gebrauchtfahrzeug erworben, das anschließend feuerwehrtechnisch umgerüstet wurde – unter anderem mit Funktechnik, Sondersignalanlage und entsprechender Folierung. Der MTW dient vor allem dem Transport von Einsatzkräften, der Nachwuchsarbeit sowie organisatorischen Aufgaben und stellt damit eine wichtige Ergänzung der Einsatzlogistik dar. Die offizielle Übergabe erfolgte im Rahmen des traditionellen Christbaumglühens am Feuerwehrhaus Beuern.

Zu guter Letzt wurde für den hauptamtlichen Gerätewart der Gemeinde ein bereits fertig ausgebauter Ford Transit beschafft. Dieses Fahrzeug dient als Dienst- und Logistikfahrzeug und erleichtert insbesondere den Transport feuerwehrtechnischer Ausrüstung zwischen den Ortsteilen sowie Wartungs- und Unterstützungsarbeiten. Eine integrierte Ladebordwand ermöglicht dabei ein ergonomisches und sicheres Handling schwerer Geräte.

Mit diesen Investitionen unterstreicht die Gemeinde Buseck ihre kontinuierliche Unterstützung des ehrenamtlichen Brandschutzes und sorgt dafür, dass die Feuerwehren auch künftig leistungsfähig und zuverlässig für die Bevölkerung im Einsatz stehen können.

Quelle Bilder: Volker Heller, Gießener Anzeiger

26.01.2026

Amtliche Bekanntmachung des Landkreis Gießen

Der Landkreis Gießen, Kreisausschuss, – Untere Fischereibehörde – führt am
Freitag, den 12.06.2026 Freitag, den 13.11.2026 für den Landkreis Gießen eine „Staatliche Fischerprüfung“ durch.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Zulassung zur Fischerprüfung hat an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung teilzunehmen.
Die Lehrgangsdauer hat mindestens acht Stunden zu betragen.

Termine hierzu können beim Verband Hessischer Fischer e. V. (Internet: hessenfischer.net / Tel.: 0611/30 20 80) eruiert werden.
Online-Vorbereitungslehrgänge sind auf www.fishing-king.de zu finden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf www.lkgi.de/fischerei

Senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nebst allen erforderlichen Nachweisen postalisch an die Untere Fischereibehörde des Landkreises Gießen, Bachweg 9, 35398 Gießen

Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss
- Untere Fischereibehörde -

Infografik "Gemeinde informiert"
30.01.2026

Bekanntmachung von Rhein-Main-Link

Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung (PDF)

09.01.2026

Zukunft des Voraushelfersystem in Buseck

In den vergangenen Wochen ist die Situation rund um das Voraushelfersystem in der Gemeinde Buseck intensiv und öffentlich diskutiert worden. Hintergrund waren verschiedene Fragestellungen und Kritikpunkte, die in einem an die Öffentlichkeit gelangten Schreiben thematisiert wurden und die Alarmstichworte der Alarmierungen der Voraushelfer betrafen.

Im Anschluss an diese Diskussionen haben bereits mehrere Gespräche und Treffen stattgefunden, an denen Vertreter des Brandschutzamtes des Landkreises, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises, Vertreter der Voraushelfer, der Bürgermeister sowie weitere Vertreter aus Politik und Verwaltung teilgenommen haben. Ziel dieser Zusammenkünfte war es, die angesprochenen Problematiken sachlich aufzuarbeiten, bestehende Missverständnisse auszuräumen und eine gemeinsame Linie für die Zukunft des Voraushelfersystems zu entwickeln.

Im Ergebnis dieser Gespräche besteht ein grundsätzlicher Konsens darüber, dass das Voraushelfersystem in Buseck weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe bleiben soll. Die Voraushelfer leisten insbesondere in zeitkritischen Notfallsituationen einen wertvollen Beitrag, indem sie die Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken und lebensrettende Erstmaßnahmen einleiten können. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam vereinbart, das System grundsätzlich beizubehalten.

Konkret wurde festgelegt, dass die Voraushelfer auch weiterhin bei definierten Alarmstichworten parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Im Zuge der Anpassung der Alarmierungsstrukturen wurde klargestellt, dass die Voraushelfer zu lebensbedrohlichen Notfallsituationen zum Rettungsdienst hinzu alarmiert werden. Hierunter fallen unter anderem Einsatzlagen wie Bewusstlosigkeit, Reanimation, starke Blutungen oder Polytraumata. Gerade bei diesen hochkritischen Einsatzbildern wird die frühzeitige Alarmierung der Voraushelfer als sinnvoll und notwendig erachtet, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bestmöglich zu überbrücken und unverzüglich mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass in besonders kritischen Einsatzlagen möglichst früh qualifizierte Hilfe vor Ort ist.

Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass es weiterhin offenen Klärungsbedarf gibt. Verwaltung, Landkreis und Voraushelfer stehen daher in einem engen und konstruktiven Austausch, um bestehende organisatorische, rechtliche und strukturelle Fragestellungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Ziel ist es, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Anforderungen des Rettungsdienstes als auch dem ehrenamtlichen Engagement der Voraushelfer der Feuerwehr Buseck gerecht werden.

Die Gemeinde Buseck sieht in diesem gemeinsamen Prozess einen wichtigen Schritt, um Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit aller Beteiligten langfristig zu sichern. Die Verantwortlichen betonen, dass eine transparente Kommunikation und eine sachliche Betrachtung der bestehenden Herausforderungen entscheidend sind, um das Voraushelfersystem strukturiert und zukunftsfähig weiterzuführen.

Infografik "Gemeinde informiert"
09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.