Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

Diese Postkarte aus dem Kreisarchiv, die ca. im Jahr 1915 entstand, zeigt die Gastwirtschaft der Witwe Helene Geller in Frankenbach. (Foto: Landkreis Gießen) Entwurf für ein Backhaus der Gemeinde Reiskirchen aus dem Jahr 1880. (Foto: Landkreis Gießen) Großherzog Ludwig I. von Hessen und bei Rhein erteilt im Jahr 1829 der Stadt Hungen die Erlaubnis, zwei weitere Krämermärkte jährlich abhalten zu dürfen. (Foto: Landkreis Gießen)
03.07.2026

7. Ausstellung der Kommunalarchive nimmt Essen und Trinken in den Blick

Ab August sind Plakate zum Thema „Ernährungsgeschichte(n) aus dem Gießener Land“ in Rathäusern, Museen und Firmen-Foyers zu sehen und wecken so manche Erinnerung

Landkreis Gießen. „Was Leib und Seele zusammenhält. Ernährungsgeschichte(n) aus dem Gießener Land“ – unter diesem Titel haben die Mitarbeiter:innen der Kommunalarchive im Landkreis Gießen eine unterhaltsame Ausstellung erarbeitet, die ab Sommer an verschiedenen Orten im Kreisgebiet zu sehen sein wird. „Es ist mittlerweile die siebte Ausstellung, die die Archivbetreuerinnen und -betreuer gemeinsam zusammentragen“, erklärt Kreis-Archivarin Sabine Raßner, die die Verantwortlichen der Stadt- und Gemeindearchive regelmäßig zu Vernetzungstreffen und Fortbildungen einlädt.

Sie hat auch bei der Koordination der neuesten Ausstellung unterstützt. Das Zusammentragen einer Ausstellung nimmt natürlich viel Zeit in Anspruch. Seit etwa einem Jahr sind die beteiligten Archivar:innen neben der üblichen Archivarbeit mit Planung, Konzeption und Vorbereitung beschäftigt. Aus allen Gemeinden und Städten im Landkreis sind schließlich Belege zu sehen, die so manche Erinnerung hervorrufen dürften. 

Leitgedanke „Essen und Trinken“ war schnell gefunden und mit zahlreichen Belegen aufbereitet

Ein Leitgedanke für eine gemeinsame, kreisweite Ausstellung sei schnell gefunden gewesen, meint Sabine Raßner weiter. Denn zum Thema Essen und Trinken finden sich in den Kommunalarchiven oft zahlreiche historische Belege; nicht zuletzt hübsche Postkarten, welche Gaststätten und Ausflugslokale zeigen, oder Familienfotos an der Festtafel. Auch Kochbücher längst vergangener Tage wurden mancherorts archiviert und werden nun in Teilen gezeigt.

Außerdem sind in der Ausstellung auch Werbe-Plakate von heimischen Brauereien, Gasthäusern und Lebensmittelgeschäften abgebildet, ebenso historische Marktordnungen sowie Akten und Pläne vom Bau gemeinschaftlicher Gefrier- und Schachthäuser. Dem Kartoffelanbau und dem Weg vom Korn zum Brot im Gießener Land ist jeweils ein eigenes Plakat gewidmet, ebenso der Trinkwasserversorgung und der Ernährung in Kriegstagen.

Die Themenbereiche Viehhaltung, Milchwirtschaft, Fleischverarbeitung, Lebensmittelhandel, regionale Märkte sowie die Gastronomie im Wandel sind mit zahlreichen Fotos, Dokumenten und Erinnerungsstücken dargestellt.

Landrätin lobt Ausstellung und den Zusammenhalt der vergangenen Zeiten 

Landrätin Anita Schneider konnte schon einen Blick auf die Plakate erhaschen und zeigt sich begeistert. Sie lobt: „Die neuste Ausstellung der Archivbetreuerinnen und -betreuer ist wieder gelungen. Die Poster sorgen für interessante Aha-Momente und laden zu einer kurzweiligen Zeitreise ein. Manche Spuren kann man heute noch in den Dörfern entdecken.“

Mit den Plakaten werde zugleich deutlich: Fortschritte – zum Beispiel in den Bereichen Hygiene und Effizienz – gab es vor allem, wenn Menschen gemeinsam gewirkt haben. Nur mit vereinten Kräften und guten Ideen, die viele Menschen mitgetragen und umgesetzt haben, konnten nützliche Einrichtungen oder Neuerungen entstehen. Darunter beispielweise landwirtschaftliche Produktion, überregionale Wasserleitungen, Gefriergemeinschaften, Backhäuser und gemeinschaftliche Molkereien.

Dies zeige einmal mehr, dass das, was heute und in der so genannten „guten alten Zeit“ zum Erfolg beitrug oder beiträgt, immer auch ein Ergebnis von Gemeinschaft war und ist. Es lohne sich deshalb immer, gemeinsam anzupacken und nach vorne zu schauen, appelliert die Landrätin.

Erst-Eröffnung am 27. August in der Gemeindeverwaltung Langgöns

Für Interessierte wird die Ausstellung zum ersten Mal in der Gemeindeverwaltung Langgöns zu sehen sein: Am Donnerstag, den 27. August 2026, um 16.30 Uhr. Anschließend gehen die Plakate auf Wanderschaft durch den Landkreis Gießen. Weitere Ausstellungstermine stehen bereits fest für die Sparkasse Gießen (Hauptstelle), Grünberg, Laubach und Lich. 

Jugenddezernent Frank Ide (hintere Reihe rechts) und Janine Uhlenbrock (hintere Reihe, 2. v. r.) von der Jugendförderung des Landkreises Gießen haben die neuen Jugendbeauftragten der Kommunen begrüßt. (Foto: Landkreis Gießen)
03.07.2026

Jugendbeauftragte im Landkreis Gießen starten in neue Amtszeit

Junge Stimmen in der Kommunalpolitik stärken

Landkreis Gießen. Bei welchen Bauprojekten sollten junge Erwachsene mitreden? Wo brauchen Kinder und Jugendliche Räume, um sich zu treffen? Und welche Themen beschäftigen sie vor Ort? Antworten auf diese Fragen können die Jugendbeauftragten im Landkreis Gießen liefern. Sie vermitteln zwischen Politik und jungen Menschen, bringen deren Anliegen in die kommunalen Parlamente ein und machen sich für ihre Interessen stark. Die Jugendbeauftragten werden aus den Reihen der Stadt- und Gemeindevertretungen gewählt und üben ihr Amt überparteilich aus.

Mit der Konstituierung der Parlamente nach den Kommunalwahlen im März wurden auch die Mandate der Jugendbeauftragten neu vergeben. Bei einem ersten Treffen konnten sie sich nun kennenlernen und vernetzen. 

Jugenddezernent Frank Ide begrüßte die neuen Mandatsträger: „Sie sind bereit, Verantwortung dafür zu übernehmen, dass die Interessen von Jugendlichen in der Politik vor Ort berücksichtigt werden. Das freut mich sehr. Denn der Landkreis hat sich zum Ziel gesetzt, die Strukturen zur Beteiligung der Jugend auf kommunaler Ebene weiter auszubauen.“ 

Die Funktion der Jugendbeauftragten wurde im Rahmen der Initiative „Jugendgerechte Städte und Gemeinden im Landkreis Gießen“ eingeführt. Diese hat der Landkreis Gießen bereits 2018 auf den Weg gebracht. Mittlerweile haben 15 Kreis-Kommunen Jugendbeauftragte benannt. 

Landkreis unterstützt Jugendbeauftragte

Auch Janine Uhlenbrock aus der Jugendförderung des Landkreises begrüßte die Jugendbeauftragten und stellte sich als Ansprechpartnerin vor. „Sie haben nun ein wichtiges Amt inne. Darin möchten wir sie unterstützen“, erklärte Uhlenbrock. Die Jugendförderung organisiert mehrmals im Jahr Fachtagungen und Austauschtreffen für die Jugendbeauftragten. „Denn neben der inhaltlichen Fortbildung ist das gegenseitige Beraten und Unterstützen für die Arbeit der Jugendbeauftragten ebenfalls sehr wichtig“, sagte Uhlenbrock. 

Auf vier Pfoten und Nummer sicher: Wer mit Hund oder Katze in ein anderes Land verreist, muss einen EU-Heimtierausweis für sein Tier haben. (Foto: Landkreis Gießen)
25.06.2026

Obacht beim Reisen mit Heimtier im Ausland

Veterinäramt weist auf Bestimmungen zum Tollwutschutz hin

Landkreis Gießen. Der zutrauliche Straßenhund am Café, die verschmuste Streunerkatze am Ferienhaus: Wer am Urlaubsort im Ausland einen Vierbeiner ins Herz schließt, darf diesen auf keinen Fall „einfach so“ und ohne Rücksicht auf geltende Impf- und Quarantäneregelungen über Staatsgrenzen nach Deutschland bringen – darauf macht das Veterinäramt des Landkreises Gießen aufmerksam. Verstöße gegen Bestimmungen zum Tollwutschutz können in bestimmten Fällen sogar als Straftat gelten. 

Und auch wer den eigenen Hund oder die Katze von zuhause mit in die Ferien ins Ausland nehmen möchte, sollte sich rechtzeitig über die Regelungen im Urlaubsland informieren. Das ist vor allem wichtig, wenn Reisen in Länder außerhalb der EU geplant werden, die als nicht frei von Tollwut gelten. Denn dann sind bestimmte Fristen zu beachten.  

Für Heimtiere wie Hund, Katze oder Frettchen muss fürs Überqueren von Staatsgrenzen grundsätzlich ein EU-Heimtierausweis mitgeführt werden. Außerdem muss das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Das Anbringen des Chips und Ausstellen des Ausweises übernehmen Tierarztpraxen. Die Kennzeichnungsnummer des Chips wird im Ausweis eingetragen und abgeklebt, damit dieser ohne Zweifel dem Tier zugeordnet werden kann. Im Ausweis werden auch Nachweise über den Tollwut-Impfschutz erfasst. Wichtig: Erst muss das Tier den Chip erhalten und die Chipnummer überprüft werden, danach darf die Impfung erfolgen. Bis der Impfschutz gültig ist, dauert es 21 Tage – das muss bei der Reiseplanung unbedingt berücksichtigt werden. Denn zunächst muss das Tier nach der Impfung ausreichend Antikörper entwickeln.

Obacht bei Reisen mit jungen Tieren: Welpen, die jünger als 15 Wochen sind, dürfen nicht nach Deutschland hineingebracht werden – auch nicht auf einer Rückreise. Hintergrund ist auch hier der Tollwutschutz, denn die Impfung ist erst im Alter von zwölf Wochen möglich, danach sind 21 Tage Wartezeit erforderlich. 

Wer mit mehr als fünf Tieren in ein anderes Land reist oder Tiere gewerblich über Grenzen bringt, hat zusätzlich zu den beschriebenen Regelungen weitere Bestimmungen zu beachten. 

Weitere Informationen und Tipps zum Reisen mit Heimtieren gibt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unter www.bmel.de unter dem Menüpunkt Themen > Tiere > Haus und Zootiere: 

BMEL - Haus- und Zootiere - Tipps zur Reiseplanung mit Tieren

BMEL - Haus- und Zootiere - Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU

Das Veterinäramt des Landkreises Gießen ist erreichbar unter Telefon 0641 9390 6200 und per E-Mail an poststelle.avv@lkgi.de

Der Landkreis Gießen hat im Garten des Schlosses Hungen unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend“ zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. (Foto: Landkreis Gießen)
24.06.2026

Landkreis Gießen verleiht Kulturförderpreis

10.500 Euro für Initiativen und Vereine in der Region

Landkreis Gießen. Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend. Unter diesem Motto hat der Landkreis Gießen bereits zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. Im malerischen Garten des Schlosses in Hungen haben die Jurymitglieder das Engagement der Preisträger gewürdigt und insgesamt 10.500 Euro vergeben. 

„Wir feiern heute gemeinsam die Kulturlandschaft des Landkreises Gießen“, begrüßte Landrätin Anita Schneider zur Preisverleihung. „Aus 30 Bewerbungen hat die Jury die Preisträger ausgewählt. Das zeigt: Es ist einiges los im Gießener Land. Und das möchten wir auch präsentieren“, sagte Landrätin Schneider. Der Kulturförderpreis veranschauliche, wie vielfältig die Kulturschaffenden und auch die Kulturorte in der Region seien. „Um darauf aufmerksam zu machen, findet die Verleihung traditionell an verschiedenen Orten im Landkreis statt. In diesem Jahr sind wir sehr dankbar, dass wir hier im Schloss Hungen sein dürfen“, erklärte die Landrätin.

Freundeskreis Schloss Hungen und Gesangverein Liederkranz Freienseen belegen den ersten Platz

Einen der beiden ersten Plätze überreichte Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim, an den Freundeskreis Schloss Hungen. Der Verein verbindet bereits seit 50 Jahren denkmalpolitisches Engagement und Kulturarbeit miteinander. Die Vereinsmitglieder stellen Räume auf der Schlossanlage für Ausstellungen, Lesungen und Vorträge zur Verfügung. Ebenfalls den ersten Platz erhielt der Gesangverein Liederkranz Freienseen 1893 e.V., den Landrätin Schneider verlieh. Der Gesangverein hat die Jury mit seiner Zukunftsorientierung überzeugt, denn er hat die Vorstandsarbeit fast komplett an jüngere Mitglieder übergeben und damit eine Chance für neue Ideen und Richtungen ergriffen. Die beiden ersten Plätzen erhielten jeweils 2000 Euro. 

Platz zwei bringt Menschen über Sprache, Literatur und Musik zusammen

Den zweiten Platz belegte die Veranstaltungsreihe „Words of the World“ aus Gießen. Simone Sterr, Intendantin des Stadttheaters Gießen, übergab den mit 3000 Euro dotieren Preis. Das Konzept der Reihe ist, dass Menschen auf der Bühne Texte, Gedichte oder Lieder in ihrer eigenen Sprache vortragen. So sollen Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammengebracht werden.

Dritter Platz geht an Jazz aus Rabenau und „Music Forge Festival“ in Lich

Der dritte Platz und ein Preisgeld von 1000 Euro überreichte die Landrätin an die Musikgruppe „Rabenjazz“ aus Rabenau. Die Gruppe verbindet die Musikrichtungen Jazz, Swing, Blues und Klezmermusik mit Appellen an Demokratie, Freiheit und Toleranz. Der Verein Music Forge Kultur und Kunst e.V. erhielt ebenfalls den dritten Platz und damit 1000 Euro. Anja Horstmann von der Kulturförderung des Landkreises hob bei der Verleihung die Leistung des ehrenamtlichen Teams hervor: Der Verein organisiert jährlich das „Music Forge Festival“ im Licher Waldschwimmbad und achtet besonders auf Inklusion und sozialen Zusammenhalt. 

Kinder- und Jugendpreis würdigt Engagement von jungen Menschen

Den Kinder- und Jugendpreis erhielt das selbstgeschriebene Musical „Schattenleben“, das vor allem Probleme im Alltag von Jugendlichen thematisiert. Torsten Denker, Leiter der Volkshochschule des Landkreises, zeichnete das Kooperationsprojekt der integrierten Gesamtschule (IGS) Busecker Tal und der Musikschule an der IGS aus. Die Spielleute der Busecker Schlossremise wurden ebenfalls mit dem Kinder- und Jugendpreis ausgezeichnet. Prof. Dr. Ansgar Schnurr vom Institut für Kunstpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen lobte die ehrenamtliche Nachwuchsförderung in der Flöten- und Trommel-AG. Die Kinder- und Jugendpreise waren jeweils mit 750 Euro dotiert. 

Den ideellen Sonderpreis überreichte Roland Seipp vom Sängerkreis Gießen an den „Pohlheimer Dreiklang“. Die Männerchöre der Vereine „Frohsinn“, „Germania“ und „Eintracht“ aus Pohlheim haben sich aufgrund von Mitgliedermangel zusammengeschlossen. Damit gehen sie mit gutem Beispiel für eine zukunftsweisende Vereinsarbeit voran. 

Jetzt für den Kulturförderpreis 2026 bewerben 

Wer sich für den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ bewerben möchte, findet alle Informationen unter www.lkgi.de/kulturfoerderung. Das Motto 2026 lautet: Freiheit der Kultur! Lebendig, facettenreich, inspirierend. Fragen beantwortet Anja Horstmann telefonisch unter 0641 9390-5727 oder per E-Mail an foerderpreis-kulturregion@lkgi.de.

23.06.2026

🔥 Hohe Waldbrandgefahr – Bitte um besondere Vorsicht

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit sowie des derzeit hohen Waldbrand- und Graslandfeuerindex bittet der Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck gemeinsam mit der Feuerwehr um einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit offenem Feuer.

⚠️ Anzeigen zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle werden weiterhin nicht entgegengenommen.

Grillfeuer dürfen ausschließlich an dafür vorgesehenen und befestigten Grillstellen entzündet werden. Diese sind ständig zu beaufsichtigen und beim Verlassen der Grillstelle oder bei möglicher Gefahr durch Funkenflug vollständig abzulöschen.

🚭 Bitte werfen Sie keine Zigarettenkippen, Glasflaschen oder sonstige Abfälle achtlos in die Natur.

🔥 Sollten Sie einen Wald- oder Flächenbrand entdecken, verständigen Sie umgehend die Feuerwehr über den Notruf 112.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr verantwortungsbewusstes Handeln.

Fachdienst Brandschutz
Fachbereich Sicherheit & Ordnung
-Gemeinde Buseck-

09.06.2026

Präventionsstreife durch die Gemeinde Buseck

Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, fand in den frühen Abendstunden eine gemeinsame Präventionsstreife der Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart von der Polizeistation Gießen Nord, sowie der Ordnungspolizistin der Gemeinde Buseck statt.

Während des Rundgangs durch verschiedene Bereiche des Gemeindegebiets wurden zahlreiche Bürgergespräche geführt. Dabei standen die Anliegen, Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Zudem wurden E-Scooter-Fahrer kontrolliert und auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hingewiesen.

Die Präventionsstreife dient dem regelmäßigen Austausch mit der Bevölkerung, der Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie der frühzeitigen Erkennung möglicher Problemlagen. 

Die Gemeinde Buseck und die Schutzfrau vor Ort stehen den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit als Ansprechpartnerinnen für Fragen, Anliegen und Probleme zur Verfügung. Der direkte Kontakt und ein offener Austausch sind wichtige Bausteine für ein sicheres und lebenswertes Miteinander in unserer Gemeinde.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.06.2026

Waschbären in der Gemeinde Buseck – richtig handeln statt falsch füttern

In den vergangenen Jahren werden Waschbären auch in der Gemeinde Buseck immer häufiger gesichtet. Die ursprünglich aus Nordamerika stammenden Tiere haben sich in vielen Regionen Deutschlands etabliert und fühlen sich besonders dort wohl, wo sie leicht Nahrung und Unterschlupf finden.

Grundsätzlich sind Waschbären Wildtiere. Auch wenn sie auf den ersten Blick niedlich und zutraulich wirken, sollten sie weder angelockt noch gefüttert werden. Durch das Füttern verlieren die Tiere ihre natürliche Scheu vor Menschen, suchen gezielt Wohngebiete auf und können Schäden an Gebäuden, Gärten oder Mülltonnen verursachen. Außerdem können sie auch Parasiten und Krankheitserreger übertragen. Insbesondere der Waschbärspulwurm kann über den Kot der Tiere verbreitet werden. Daher sollte der direkte Kontakt mit Waschbären und deren Hinterlassenschaften vermieden werden.

Das sollten Sie tun:

  • Mülltonnen stets gut verschließen (ggf. Deckel beschweren)
  • Kompostbehälter sichern (keine Essensreste auf den Kompost werfen)
  • Tierfutter (vor allem Katzenfutter) nicht über Nacht im Freien stehen lassen 
  • Fallobst regelmäßig aufsammeln 
  • Mögliche Zugänge zu Dachböden, Garagen oder Schuppen verschließen 
  • Anbringung von Hindernissen, damit Fallrohre etc. nicht als Auf- und Einstiegsmöglichkeit genutzt werden

Sollten sich Waschbären bereits auf Ihrem Grundstück oder in Gebäuden eingenistet haben, wenden Sie sich bitte an einen Jäger oder einen qualifizierten Schädlingsbekämpfer. Diese können die notwendigen Maßnahmen fachgerecht und im Rahmen der geltenden Vorschriften durchführen.

Bitte verzichten Sie auf eigene Fang- oder Tötungsversuche. Diese können für Mensch und Tier gefährlich sein und Sie machen sich damit strafbar. 

Auch wenn Waschbären als invasive Art gelten und Schäden verursachen können, sind sie dennoch tierschutzgerecht zu behandeln. Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger, die genannten Hinweise zu beachten und durch das Vermeiden von Futterquellen und Unterschlupfmöglichkeiten dazu beizutragen, die Waschbärpopulation in der Gemeinde Buseck möglichst gering zu halten.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

19.05.2026

Austausch von Verkehrs- und Straßennamenschildern in der Gemeinde Buseck

In der Gemeinde Buseck werden derzeit rund 150 Verkehrszeichen, Hinweisschilder und Straßennamenschilder ausgetauscht. Die Arbeiten haben bereits begonnen.

Zuvor wurden alle Ortsteile abgefahren, um beschädigte oder mangelhafte Schilder zu erfassen. Dabei wurde festgestellt, dass zahlreiche Schilder durch Aufkleber beschädigt wurden, die sich nicht mehr rückstandslos entfernen ließen. Andere Schilder sind durch Sonneneinstrahlung stark ausgeblichen oder durch Witterungseinflüsse sowie Vogelkot nur noch schwer lesbar.

Sollte uns dennoch ein verschmutztes oder ausgeblichenes Schild entgangen sein, bitten wir um Ihre Unterstützung. Senden Sie uns hierzu bitte ein Foto mit Standortangabe des Schildes an ordnungsamt@buseck.de.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sorgfältig mit den Schildern umzugehen und diese nicht zu bekleben, zu beschädigen oder zu verbiegen. Die Erneuerung der Schilder ist mit hohen Kosten verbunden. Unser Ziel ist, die Schilder möglichst lange in einem guten Zustand zu erhalten.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

06.05.2026

Neue Regeln im Schlosspark: Gemeinde informiert und kontrolliert

Der Schlosspark ist ein beliebter Ort der Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger – umso wichtiger ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. Seit dem 01.12.2025 ist die neue Schlossparksatzung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich bringt und für mehr Sicherheit sowie ein harmonisches Miteinander sorgen soll.

Im Rahmen dieser neuen Regelungen ist unter anderem das Fahrradfahren für Personen über 10 Jahren im gesamten Park untersagt. Ebenso ist die Nutzung von E-Scootern nicht erlaubt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie schnelleren Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und insbesondere Kindern, älteren Menschen und Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

Um die neuen Ver- und Gebote klar und verständlich zu kommunizieren, wurden an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder installiert. Diese enthalten anschauliche Piktogramme, die die wichtigsten Vorschriften visuell verdeutlichen.

Im Zuge einer Kontrolle war der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit Frau Baumgart, der Schutzfrau vor Ort, im Park unterwegs. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger freundlich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert. 

Die Gemeinde Buseck bittet alle Gäste des Schlossparks, die geltenden Regeln zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so kann der Park auch weiterhin ein sauberer, sicherer und angenehmer Ort für alle bleiben.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.05.2026

Aktuelle Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Buseck

Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.

Aufgrund dessen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck seit dem 01.05.2026 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.

Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.

20.04.2026

Ordnungsgemäße Entsorgung von Grünschnitt

In der Gemeinde Buseck wird derzeit vermehrt festgestellt, dass Grünschnitt unerlaubt im öffentlichen Raum abgelagert wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dies nicht gestattet ist!

Grünschnitt kann ordnungsgemäß über die Biotonne entsorgt werden. Bei größeren Mengen besteht zudem die Möglichkeit, diese beim Wertstoffhof in Reiskirchen abzugeben.

Die illegale Entsorgung führt dazu, dass der Baubetriebshof die Abfälle einsammeln und beseitigen muss. Dies ist nicht nur ärgerlich, sondern bindet auch personelle Ressourcen, die an anderer Stelle dringend benötigt werden, und verursacht zusätzliche Kosten für die Allgemeinheit.

Wir bitten daher alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, ihren Grünschnitt vorschriftsmäßig zu entsorgen. Sollten Verstöße beobachtet werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung an das Ordnungsamt (ordnungsamt@buseck.de).

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

20.04.2026

Glascontainer sind kein Müllabladeplatz

In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass an den Glascontainern im Gemeindegebiet unerlaubt Restmüll sowie Sperrmüll abgestellt werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Art der Müllentsorgung nicht gestattet ist und eine Ordnungswidrigkeit darstellt. 

Restmüll gehört ausschließlich in die dafür vorgesehene schwarze Tonne oder kann ordnungsgemäß beim Recyclinghof abgegeben werden. Auch Sperrmüll darf nicht an den Glascontainern abgestellt werden. Dieser muss vorab angemeldet oder eigenständig fachgerecht entsorgt werden.

Für jeden Haushalt wird die Sperrmüllabholung zweimal jährlich kostenlos angeboten. Es gibt keine festen Sammeltermine – die Abholung erfolgt ausschließlich nach vorheriger Anmeldung, entweder online oder telefonisch. Für eine möglichst einfache telefonische Anmeldung hat der Landkreis Gießen eine Sperrmüllhotline eingerichtet. Diese ist montags bis freitags von 7 bis 18 Uhr erreichbar und nimmt Anmeldungen sowie Reklamationen unter der Telefonnummer 0641 2655-9888 entgegen.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, diese unerlaubten Müllablagerungen zu unterlassen. Die Standorte der Glascontainer sind ausschließlich für die Entsorgung von Altglas vorgesehen und sollen sauber sowie ordentlich gehalten werden.

Lassen Sie uns gemeinsam für ein gepflegtes Ortsbild sorgen.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

17.04.2026

Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

Die Details dazu finden Sie in der Anlage.

Information von "Amprion"

Infografik "Gemeinde informiert"
09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.