Der Gemeindevorstand ist die Verwaltungsbehörde der Gemeinde. Er besorgt nach den Beschlüssen der Gemeindevertretung im Rahmen der bereit gestellten Mittel die laufende Verwaltung der Gemeinde. Er hat insbesondere:
Der Gemeindevorstand hat in geeigneter Weise, insbesondere durch öffentliche Rechenschaftsberichte, über wichtige Fragen der Gemeindeverwaltung zu unterrichten und das Interesse der Bürger an der Selbstverwaltung zu pflegen.
Er besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden, dem Ersten Beigeordneten und weiteren Beigeordneten. Die Beigeordneten werden von der Gemeindevertretung, der Bürgermeister von den Bürgern der Gemeinde gewählt. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt sechs Jahre, die der Beigeordneten entspricht der Wahlzeit der Gemeindevertretung.
Der Gemeindevorstand setzt sich derzeit wie folgt zusammen:
(Beigeordnete in alphabetischer Reihenfolge)
Der Gemeindevorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die in der Regel nicht öffentlich sind. Die Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
Der Bürgermeister bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstands vor und führt sie aus, soweit nicht Beigeordnete mit der Ausführung beauftragt sind.