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Abfallentsorgung

Abfuhrkalender

Neben dem an alle Haushalte verteilten Abfuhrkalender in Papierform steht auch eine Internetversion unter www.lkgi.de zur Verfügung.

Der Vorteil des digitalen Abfuhrkalenders ist:

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Hinweise zum Verrotten und Verbrennen pflanzlicher Abfälle

Den Erzeugern von landwirtschaftlichen und gärtnerischen Abfällen gestattet die Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BeseitigungsVO) vom 17. März 1975 (GVBL 1 S. 48) eine Beseitigung dieser Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen.

Grundsätzlich dürfen die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallenden pflanzlichen Abfälle im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren unter Vermeidung von Geruchsbelästigung beseitigt werden.

Der pflanzliche Abfall kann aber auch soweit er nicht durch Verrotten beseitigt werden kann - außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - auf dem Grundstück, auf dem er anfällt, verbrannt werden.

Für das Verbrennen der Abfälle sieht die BeseitigungsVO Sorgfalts- und Anzeigepflichten vor:

So ist das Feuer unter ständiger Kontrolle zu halten und darf nur unter Beachtung von Mindestabständen (100 m Entfernung zu Gebäuden, Wäldern und Autobahnen, 5 m zur Grundstücksgrenze) abgebrannt werden.

Das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern und das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen anderer pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde - also den Bürgermeistern oder Oberbürgermeistern als Ordnungsbehörde - mindestens zwei Tage vor Beginn anzuzeigen. Auskünfte dazu erteilen die Gemeindevorstände oder Magistrate der Gemeinden.

Auch außerhalb der Grundstücke, auf denen der pflanzliche Abfall anfällt, dürfen Abfälle von Rebkulturen, Obstanlagen und solche verbrannt werden, die u.a. bei Unterhaltungsarbeiten für Verkehrswege oder bei Flurbereinigungsmaßnahmen anfallen. Es gelten die gleichen Sorgfalts- und Anzeigepflichten.

Die untere Wasserbehörde kann im Einzelfall Ausnahmen erteilen oder weiter gehende Anforderungen an die Durchführung der Beseitigungshandlung stellen. Zuwiderhandlungen gegen die BeseitigungsVO können von den zuständigen Abfallbehörden (Regierungspräsidien) als Ordnungswidrigkeiten verfolgt und mit einem Bußgeld geahndet werden

Hinweis:
Der Pflegeschnitt von Gehölzen in der Zeit vom 1. September bis 15. März bleibt zulässig. Pflegemaßnahmen sind so vorzunehmen, dass die Gehölze dauerhaft erhalten bleiben und ihre Funktion als Lebensraum nicht beeinträchtigt wird.


Gelbe Säcke

Gelbe Säcke in haushaltsüblichen Mengen erhalten Sie kostenlos bei ZR Recycling, Fischbach 5, Großen-Buseck, Telefon: 0800 777 000 8. Beachten Sie bitte, dass die gelben Säcke ausschließlich mit Verpackungen mit dem grünen Punkt befüllt werden dürfen; für andere Abfälle sind die Säcke in der Regel nicht reißfest genug. Besorgen Sie sich hierfür Abfallsäcke.


Sperrmüll auf Anmeldung - wie geht das?

Sie rufen die Service-Nummer 0180-11 22 333 (Ortstarif) an Sie zählen alle Teile auf, die Sie entsorgen wollen. Sie erhalten einen Abfuhrtermin und werden beraten.

Wie oft im Jahr kann ich eine Abfuhr bestellen?

Es werden 6 mögliche Abfuhrtermine im Jahr angeboten, von denen Sie zwei im Jahr in Anspruch nehmen können. Extrakosten fallen für Sie keine an.

Beachten Sie bitte, dass die Sammlung nur für haushaltsübliche Mengen gilt. Fällt mehr an, z. B. wegen Entrümpelung oder Haushaltsauflösung, können Sie die Teile an der Müllumladestation in Gießen, Lahnstraße 220 gegen Gebühr abgeben. Oder Sie beauftragen eine Containerfirma mit der Abholung.

Was mache ich, wenn ich einige Sperrmüllteile bei meiner Anmeldung vergessen habe und sie noch anmelden will?

Wer bei der Sperrmüllanmeldung Teile vergessen hatte anzumelden, sollte sich sofort bei der Service-Nummer melden. Wenn möglich, werden die Teile noch mitgenommen.

Was mache ich, wenn fremde Personen zu meinem angemeldeten Sperrmüll etwas dazustellen?

Melden Sie das über die Service-Nummer.

Wie und wo melde ich Elektrogeräte zur Abfuhr an?

Kleine Elektrogeräte (bis etwa Toastergröße) können Sie bei der Fa. ZAUG Recycling GmbH, Fischbach 5, Großen-Buseck, (Tel.: 06408 9070-0) kostenfrei abgeben. Größere Geräte müssen ab 1.1.2007 über die Sperrmüll-Service-Nr. 0180-11 22 333 angemeldet werden. Die Elektrogeräte werden dann zum gleichen Termin wie Sperrmüll abgeholt, d. h. sie müssen ab 6.00 Uhr bereitstehen.

Was kann ich tun, wenn der angebotene Abfuhrtermin für mich zu spät liegt, z. B. wegen Umzug?

Jeder kann jederzeit Sperrmüllgegenstände am Abfallwirtschaftszentrum/Müllumladestation in Gießen, Lahnstraße 220 gegen Gebühr (beispielsweise 100 kg Restmüll kosten 29,90 Euro) abgeben. Öffnungszeiten: montags bis donnerstags 8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 14.30 Uhr, samstags 9 bis 12 Uhr, Mittagspause von 12.15 bis 13.00 Uhr.


Schadstoffsammlung

Dienstag23.08.201115.30 bis 16.00 UhrOppenrod, Festplatz
Dienstag23.08.201114.30 bis 15.00 UhrBeuern, Festplatz Borngasse
Dienstag23.08.201113.30 bis 14.00 UhrTrohe, Bürgerhaus
Mittwoch24.08.201112.30 bis 13.30 UhrAlten-Buseck, Festplatz
Freitag09.09.201116.00 bis 17.00 UhrGroßen-Buseck, Festplatz Pfingstweg

Bei seiner Tour wird das Schadstoffmobil wieder in jedem Ort im Landkreis Gießen sowie an verschiedenen Standorten in der Stadt Gießen Halt machen. Wer die Termine in seiner direkten Umgebung nicht wahrnehmen kann, dem bieten sich regelmäßig Abgabetermine in Großen-Linden, Gießen und Laubach:

An allen Standplätzen des Schadstoffmobils ist die Anlieferung von Schadstoffen von Privatpersonen möglich und kostenlos. Lediglich zwei Ausnahmen sind zu beachten: Die Abgabe von Altöl kostet 70 Cent pro Liter. Feuerlöscher werden mit 10 Euro pro Stück pauschal berechnet. Halonlöscher (Aufschrift "HA") werden kostenlos angenommen.

Für sämtliche Anlieferungen gilt, dass sie in Transportgefäßen bis höchstens 20 Liter Fassungsvermögen und einer Gesamt-Höchstmenge bis zu 100 kg pro Anlieferer entgegengenommen werden. Sie müssen dem Fachpersonal direkt ausgehändigt werden. Nur so ist gewährleistet, dass niemand durch herumstehende Behältnisse unbekannten Inhalts zu Schaden kommt.

Abgegeben werden können Schadstoffe von Altfarben, Batterien, Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, Klebern, und Lacken bis hin zu Pflanzenschutzmitteln. Auch Altmedikamente aus Privathaushalten werden am Schadstoffmobil angenommen.

Vollständig entleerte Gebinde von Dispersions-(Wand)-farben können zuhause in den gelben Sack gegeben werden. Völlig leere Spraydosen gehören ebenfalls in gelben Sack und gelbe Tonne, solche mit Resten darin hingegen zum Schadstoffmobil.

Für Gewerbebetriebe gibt es die - kostenpflichtige - Extra-Sammlung des Landkreises Gießen an jedem ersten Mittwoch im Monat von 9 bis 11 Uhr am Zwischenlager in Großen Linden, Carl-Benz-Straße 8 - 10.

Und wie immer gilt: Im Zweifelsfall können die Fachkräfte direkt am Schadstoffmobil befragt werden...

Weitere Infos gibt es bei der Abfallberatung des Fachdienstes Abfallwirtschaft im Landkreis Gießen, Tel.: 0641/99390 1996 bis 1998, E-Mail: abfallwirtschaft@lkgi.de. Dort gibt es auch die kostenlose Infobroschüre "Schadstoffsammlung".

Die regelmäßige Terminveröffentlichung geschieht über die Abfuhrkalender, dort sind im Kalendarium die jeweiligen Tage rot unterlegt. Den genauen Standort des Schadstoffmobils sieht man durch Umklappen des Kalenders. Die Termine werden außerdem kurz vor der jeweiligen Sammlung im Gemeindeblättchen bekanntgemacht sowie über die Tageszeitungen.

Sämtliche aktuellen Abfuhrtermine sind auch im Internet zu sehen unter www.lkgi.de und dort unter "Abfallwirtschaft", weiter bei "Abfuhrkalender", dort sind sogar die Standorte des Schadstoffmobils jeweils als Kartenansicht zu sehen.


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