Bitte beachten:

Hier geht es zum Fotowettebwerb "Sehens- und lebenswertes Buseck" - Fotos für die neue Homepage der Gemeinde Buseck


Achtung: Der Lastenradverleih der Gemeinde Buseck muss leider aus organisatorischen Gründen ab sofort vorübergehend eingestellt werden. Alle bereits getätigten Buchungen können derzeit nicht bedient werden. An einer Lösung wird gearbeitet.


Die Gemeindewerke führen in den kommenden Wochen Instandhaltungsarbeiten an Wasserversorgungseinrichtungen im gesamten Gemeindegebiet durch.

Dadurch kann es zu Einschränkungen oder Umleitungen im Verkehr kommen.

Über unumgängliche Wasserabstellungen werden die Betroffenen per Wurfsendung informiert

Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles


Straßensperrungen:

Information zu Straßensperrungen finden Sie unter Aktuelles


Anschrift der Verwaltung 

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de

Servicezeiten der Verwaltung

Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.

Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Online Termin mit dem Einwohnermeldeamt vereinbaren.

Standesamt

Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.

Behinderten- und Seniorenbeirat (BSB)

Zur Wahrnehmung der Interessen von behinderten und älteren Einwohnerinnen und Einwohner (Seniorinnen und Senioren) der Gemeinde Buseck gibt es einen Behinderten- und Seniorenbeirat, auch BSB genannt. Die Mitarbeit im BSB ist ehrenamtlich.

Er berät die Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, welche die Belange der behinderten und älteren Einwohnerinnen und Einwohner berühren.

Der BSB setzt sich aus maximal 15 Mitgliedern zusammen. Jeder Ortsteil der Gemeinde sollte durch mindestens zwei Mitglieder vertreten sein.

Die Benennung der Mitglieder erfolgt durch den Gemeindevorstand.

Die zu benennenden Mitglieder müssen das 60. Lebensjahr vollendet haben. Für Behindertenvertreter gibt es keine Altersgrenze.

Die Mitglieder im Einzelnen:

Ansprechpartner: Karlheinz Volk, Vorsitzender des BSB
Tel. 06408 4488, E-Mail steno@karlheinz-volk.de.

Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates. Es fehlt Elke Gebauer.
Die Mitglieder des Behinderten- und Seniorenbeirates. Es fehlt Elke Gebauer. Foto: Dirk Haas