Bitte beachten:

Hier geht es zum Fotowettebwerb "Sehens- und lebenswertes Buseck" - Fotos für die neue Homepage der Gemeinde Buseck


Achtung: Der Lastenradverleih der Gemeinde Buseck muss leider aus organisatorischen Gründen ab sofort vorübergehend eingestellt werden. Alle bereits getätigten Buchungen können derzeit nicht bedient werden. An einer Lösung wird gearbeitet.


Die Gemeindewerke führen in den kommenden Wochen Instandhaltungsarbeiten an Wasserversorgungseinrichtungen im gesamten Gemeindegebiet durch.

Dadurch kann es zu Einschränkungen oder Umleitungen im Verkehr kommen.

Über unumgängliche Wasserabstellungen werden die Betroffenen per Wurfsendung informiert

Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles


Straßensperrungen:

Information zu Straßensperrungen finden Sie unter Aktuelles


Anschrift der Verwaltung 

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de

Servicezeiten der Verwaltung

Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.

Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Online Termin mit dem Einwohnermeldeamt vereinbaren.

Standesamt

Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.

Ausländerbeirat

Der Ausländerbeirat vertritt auf kommunaler Ebene die Interessen der ausländischen Einwohner. Die Einführung der Ausländerbeiräte ist ein Ergebnis der wachsenden rechtlichen und tatsächlichen Integration der in Deutschland lebenden Bevölkerung. Die Aufgabe zur Bildung eines Ausländerbeirates ist den Gemeinden durch Landesrecht übertragen. Die in Deutschland lebenden Ausländer sollen über Ausländerbeiräte eine Teilhabe an den kommunalen Entscheidungsprozessen erlangen. Wie auch die anderen Beiräte hat der Ausländerbeirat lediglich eine beratende Funktion.

Wahlberechtigt und wählbar sind in der Regel die volljährigen Ausländer, die seit dem entsprechenden Stichtag in der Gemeinde wohnen. Wahlbar - aber nicht wahlberechtigt - sind Deutsche, die die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erhalten haben.

Weitere Information sind auf der Webseite des Landes Hessen zu finden: https://wahlen.hessen.de/kommunen/ausl%C3%A4nderbeiratswahl

Für die Wahlperiode 2021 bis 2026 hat die Gemeindevertretung beschlossen, einen Ausländerbeirat zu bilden. Die folgenden Mitglieder wurden in den Beirat gewählt: