Politik
In Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung zugesprochen. Das heißt, sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden.
Die Bürger der Kommunen wählen dafür ihre Gemeindevertretung und den Bürgermeister.
Bei Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.
Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
Das Parlament in Buseck ist die Gemeindevertretung. Aus ihrer Mitte wird der Gemeindevorstand gewählt. Als Vertretung der einzelnen Ortsteile werden zusammen mit der Gemeindevertretung Ortsbeiräte gewählt.