Bitte beachten:

Hier geht es zum Fotowettebwerb "Sehens- und lebenswertes Buseck" - Fotos für die neue Homepage der Gemeinde Buseck


Achtung: Der Lastenradverleih der Gemeinde Buseck muss leider aus organisatorischen Gründen ab sofort vorübergehend eingestellt werden. Alle bereits getätigten Buchungen können derzeit nicht bedient werden. An einer Lösung wird gearbeitet.


Die Gemeindewerke führen in den kommenden Wochen Instandhaltungsarbeiten an Wasserversorgungseinrichtungen im gesamten Gemeindegebiet durch.

Dadurch kann es zu Einschränkungen oder Umleitungen im Verkehr kommen.

Über unumgängliche Wasserabstellungen werden die Betroffenen per Wurfsendung informiert

Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles


Straßensperrungen:

Information zu Straßensperrungen finden Sie unter Aktuelles


Anschrift der Verwaltung 

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de

Servicezeiten der Verwaltung

Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.

Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Online Termin mit dem Einwohnermeldeamt vereinbaren.

Standesamt

Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.

Politik


In Artikel 28 Abs. 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde den Kommunen das Recht auf Selbstverwaltung zugesprochen. Das heißt, sie können ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich regeln und entscheiden.

Die Bürger der Kommunen wählen dafür ihre Gemeindevertretung und den Bürgermeister.
Bei Wahlen zu den Kommunalparlamenten hat jeder, sobald er volljährig und EU-Staatsbürger ist, das Recht, die Gemeindevertreter zu wählen.

Die genaue Form der kommunalen Selbstverwaltung und die dafür zu wählenden Organe werden in den Kommunalverfassungen, den Verfassungen und Gemeindeordnungen der Länder geregelt.

Das Parlament in Buseck ist die Gemeindevertretung. Aus ihrer Mitte wird der Gemeindevorstand gewählt. Als Vertretung der einzelnen Ortsteile werden zusammen mit der Gemeindevertretung Ortsbeiräte gewählt.