Aktuelles - Nachrichten aus dem Rathaus
Lesen Sie hier die Nachrichten der Gemeindeverwaltung. Abgelaufene Nachrichten werden im Nachrichten-Archiv aufbewahrt.
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Mitteilung über Straßensperrung - Borngasse Oppenrod

Mitteilung über eine Straßensperrung
Im Zuge eines Straßenfestes wird der Borngasse in Oppenrod vom 03.10. bis 04.10.2023 10:00 Uhr voll gesperrt.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
2. Oktober 2023
Mitteilung über Straßensperrung - Sonnenhang

Im Zuge einer Baumaßnahme wird Am Sonnenhang zwischen Johanniter-Stift und Am Sonnenhang 6 in der Zeit vom 10.10.2023 bis voraussichtlich 24.10.2023 voll gesperrt. In den umliegenden Straßen kann es zu Einschränkungen kommen.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
26. September 2023
Schildkröte auf Abwegen! - Fundsache: Schildkröte
Schildkröte besichtigt Baustelle "Freibad - Großen-Buseck"
Ungewöhnlicher Fund auf der Baustelle des Freibades in Großen-Buseck. ❗
Eine Schildkröte ist ausgebüchst und geht auf Reisen. Vielleicht wollte sie mal nachsehen, wie weit die Bauarbeiten am Freibad schon sind.
Die Arbeiter am Freibad staunten jedenfalls nicht schlecht, als sie gegen 14:30 Uhr dieses hübsche Exemplar auf der Baustelle fanden.
Vorsichtig in eine Kiste gelegt, transportierte man das Tier in das nahegelegene #tierheim (Vixröder Straße 16, Gießen). Hier wird sie nun versorgt und wartet darauf, von ihren Besitzern abgeholt zu werden.
Aufruf: Wer vermisst seine Schildkröte?
Bitte meldet euch beim Tierschutzverein Gießen und Umgebung e.V.
21. September 2023
Kreiswahlleiter informiert über Briefwahl (PM Landkreis Gießen)
Landkreis Gießen. In einigen Kommunen im Landkreis Gießen ist es zu
Irritationen rund um die Briefwahl zum hessischen Landtag am 8. Oktober
gekommen. Entsprechende Rückmeldungen haben in mehreren Fällen
den Kreiswahlleiter erreicht.
Eine Partei hatte noch vor dem offiziellen Start der Briefwahl am 28.
August mit einer Postkartenaktion für die Briefwahl geworben. Für die
Beantragung der Wahlunterlagen konnte die entsprechende Postkarte
genutzt werden. In diesem Zusammenhang kam es zu Verunsicherungen
einzelner Bürger:innen, als wenige Tage später die offizielle
Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde.„Bei den rechtlich zulässigen Postkarten der Partei handelt es sich nicht um die amtliche Wahlbenachrichtigung“, stellt Kreiswahlleiter Ralf Sinkel fest, „vielmehr hat das Wahlamt gesetzlich die Pflicht, eine Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten zuzustellen. Hiermit verbunden ist ebenfalls ein Antrag auf Briefwahl. Dennoch sind alle per Postkarte gestellten Anträge gültig und müssen nicht erneut eingereicht werden. Auch die zwischenzeitlich erhaltenen Briefwahlunterlagen dürfen wie üblich genutzt werden.“
Aufgrund der hervorgerufenen Verunsicherung informiert Kreiswahlleiter
Sinkel noch einmal über das Vorgehen zur Briefwahl: Die Wahlämter in
Hessen konnten erst ab 28. August sowohl mit dem Versand der
Briefwahlunterlagen als auch mit den Wahlbenachrichtigungen beginnen.
Wer per Briefwahl wählen möchte, kann die Briefwahl auch schon
beantragen, bevor die Wahlbenachrichtigung im Briefkasten liegt. Aus
diesem Grund kann sich die Zusendung der beantragten
Briefwahlunterlagen mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung
überschneiden.
13. September 2023
Busecker Weihnachtsmarkt am 02.Dezember 2023
In der Vorweihnachtszeit findet am Samstag, den 02.12.2023, wieder der Busecker Weihnachtsmarkt auf dem Anger und in der Kaiserstraße in Großen-Buseck in der Zeit von 13:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Die organisatorische Abwicklung inkl. der Standplatzvergabe wird auch in diesem Jahr durch das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung durchgeführt.
Damit den Bürgern des Busecker-Tales wieder ein attraktiver Weihnachtsmarkt geboten werden kann, laden wir alle Vereine, interessierte Gewerbebetriebe und sonstige „Marktbeschicker“ herzlichst zur Teilnahme ein.
Anmeldungen können bis spätestens 03.11.2023 schriftlich oder per Mail bei der Gemeindeverwaltung Buseck, „Busecker Schloss“, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck ordnungsamt@buseck.de abgegeben werden.
Bei der Anmeldung bitten wir um genaue Angaben über die Größe des Standplatzes (einschließlich aller überstehender Bauteile!) und ob ein Stromanschluss benötigt wird. Wird ein Stromanschluss benötigt, so bitten wir um genaue Angaben über die Art und die Anzahl. Wir bitten um Verständnis, dass nachträglich gemeldete Stromanschlüsse aus technischen Gründen nicht berücksichtigt werden können.
Das Verabreichen von Speisen oder Getränken (auch nicht alkoholischen) bedarf einer Anzeige nach § 6 des Hessischen Gaststättengesetzes. Diese ist mit der Anmeldung zum Weihnachtsmarkt ebenfalls beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
8. September 2023
Verlängerung der Straßensperrung Brandgasse

Die Vollsperrung im Bereich Brandgasse 5 im Ortsteil Alten-Buseck wurde noch einmal verlängert bis 31.10.2023. Die Umleitung der Buslinie bleibt weiterhin bestehen.
25. August 2023
Mitteilung über Straßensperrung - Parkplatz am Freibad

im Zuge der Sanierungsarbeiten am Freibad in Großen Buseck wird die Zufahrt zum daneben liegenden Parkplatz von der Weidenstraße kommend ab dem 01.08.2023 voll gesperrt.
Die Nutzung des Parkplatzes ist somit nicht mehr möglich. Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde BuseckFachbereich Sicherheit und Ordnung
1. August 2023
Wasserzählerwechsel 2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind die Gemeindewerke Buseck als Ihr Wasserversorger verpflichtet, alle Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren auszutauschen.
In diesem Jahr müssen deshalb alle Wasserzähler mit dem Eichjahr 2017 gewechselt werden. Die Gemeindewerke Buseck haben in diesem Jahr dafür die Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen aus Rülzheim beauftragt.
Der Beginn für den Wechsel der Wasserzähler ist für den 31.07.2023 geplant. Die betroffenen Eigentümer bekommen von der Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ein Terminanschreiben.
Wir bitten den Mitarbeitern gemäß Wasserversorgungssatzung der
Gemeinde Buseck, den Zugang zu Ihrer Wasserzähleranlage zu
gewähren. Die Mitarbeiter haben ein „Legitimationsschreiben“ dabei und können sich bei Bedarf damit ausweisen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Betriebsleitung derGemeindewerke Buseck
25. Juli 2023
Allgemeinverfügung des LK Gießen - vorübergehende Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern
Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen
Hier geht es zum Dokument (.pdf)
Die angeordnete Untersagung des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Gebiet des Landkreises Gießen ist erforderlich, angemessen und geeignet, um die Gewässer vor weiteren Störungen durch eine Verringerung der Wasserführung zu schützen und eine Verschlechterung der durch die langanhaltende extreme Trockenheit kritischen Gewässerzustände zu vermeiden und damit die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern vor Schaden zu bewahren. Die Untersagung bezweckt ferner, vorsorglich die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange sowie das Wohl der Allgemeinheit zu schützen und zu erhalten. Sie ist ein geeignetes Mittel zur Absicherung der ökologischen, wassermengen- und wassergütewirtschaftlichen Anforderungen.
22. Juli 2023
Hessische Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK)
Jedes Jahr findet die Hessische Lebensraum- und Biotop-kartierung (HLBK) im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz statt. Bei dieser Kartierung werden bestimmte Biotope außerhalb des Siedlungsbereichs erfasst (z. B. artenreiches Grünland oder naturnahe Bäche). Ein Untersuchungsgebiet (Los Wieseck) befindet sich 2022/2023 im Bereich Ihrer Kommune. Es handelt sich um ein zweijähriges Los. Teil 1 wurde überwiegend 2022 bearbeitet. Teil 2 wird überwiegend 2023 bearbeitet.
In diesem Untersuchungsgebiet werden folgende Biotopgruppen bearbeitet:
1: Fließgewässer, Quellen, Auenwälder, 2: Stillgewässer, Verlandungszonen, 3: Grünland, Magerrasen, Streuobst, 5C: Edellaubbaumwälder, trockenwarme Wälder, 6: Moore, Moorwälder, 7: Felsen, Block- und Schutthalden, 8: Lehm- und Lösswände, Steinriegel und Trockenmauern
Im Rahmen der Kartierung ist es erforderlich, dass in den ausgewählten Untersuchungsgebieten zwischen April 2022 und Oktober 2023 Grundstücke außerhalb des Siedlungsbereichs durch vom HLNUG beauftragte Kartierende aufgesucht werden.
Auf Grundlage von Luftbildern werden die Biotope auf einer Karte verzeichnet und darüber hinaus wichtige Besonderheiten erfasst, wie etwa das Vorkommen bestimmter Pflanzenarten. Den beauftragten Kartierenden ist es nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (§20 HAGBNatschG) erlaubt, diese Flächen zu betreten.
Durch die Erfassung der Arten, Lebensräume und Biotope entstehen keine Beeinträchtigungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer oder Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter der betroffenen Flächen.
Es handelt sich hierbei um eine Duldungspflicht mit der Folge, dass z. B. Eigentümerinnen und Eigentümer keinen Widerspruch gegen das Betreten der Flächen einlegen können. Vor der Begehung der Grundstücke soll diese in geeigneter Weise rechtzeitig angekündigt werden, damit sich duldungspflichtige Personen auf die Durchführung der Kartiermaßnahmen einstellen können.
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) möchte seiner in diesem Zusammenhang bestehenden Informationspflicht nachkommen. Da aufgrund der Vielzahl der zu kartierenden Flächen in Hessen eine vorherige einzelne, persönliche Benachrichtigung einer jeden Flächeneigentümerin und eines jeden Flächeneigentümers für das HLNUG mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, der die gesetzlich verpflichtende Kartierung gemäß den jeweiligen Vorschriften unmöglich machen würde, hat das HLNUG unterschiedliche Informationswege gewählt, Sie über die Kartierung zu informieren.
Ihre Kommune wurde gebeten, Sie mit vorliegenden Schreiben nebst Anlagen über die Kartierung zu informieren. Außerdem wurden die Oberen und Unteren Naturschutzbehörden, die Forstämter und die für Landwirtschaft zuständigen Fachdienste bzw. Abteilungen der Landratsämter sowie die Kommunen über die Kartierung verständigt.
Allgemeine Hintergründe und Rechtsgrundlagen, die Kartieranleitung, die zu kartierenden Gebiete und weitere Informationen finden Sie unter: https://www.hlnug.de/hlbk
Die kartierten Biotope und Lebensräume können voraussichtlich im Jahr 2024 im Internet (Naturegviewer: http://natureg.hessen.de) eingesehen werden.
24. März 2023