Heckenrückschnitt

Auch wenn Sie das bereits zum x-ten Mal lesen, die Situation auf
gar manchem Bürgersteig macht diese Mitteilung leider immer
wieder notwendig. Die Hecken und Sträucher sind von den
Grundstückseigentümern jederzeit bis zur Grundstücksgrenze
zurückzuschneiden. Inzwischen mussten wir leider in Einzelfällen
mit Strafandrohungen und Ersatzvornahmen reagieren. Dies ist
dann für alle Beteiligten eine ärgerliche Situation und kann im
Endeffekt zu extrem hohen Kosten führen. Daher meine Bitte:
Immer mal wieder schauen, ob noch nichts in die Verkehrsfläche
(Bürgersteig, Straße) hineinragt. Oder auch mal einen seiner
Bekannten oder Nachbarn darauf hinweisen, wenn bei ihm die
Heckentriebe mal wieder schneller waren als angenommen.

Nachricht erstellt am: 15. Juli 2019