Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 11 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) geben wir folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde bekannt:

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Übertragung von Aufgaben nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

siehe angehängtes Dokument

Der Kreisausschuss des Landkreises Gießen

Öffentliche Bekanntmachung