Parken auf gepflasterten Parkflächen

Der Bürgermeister informiert

In der Vergangenheit wurden auf Gehwegflächen farbig abgesetzte Parkplätze eingerichtet. Besonders ausgiebig in Trohe in der Kurt-Schumacher-Straße und in Alten-Buseck am Rinnerborn, aber auch in anderen Straßen im Gemeindegebiet. An dieser Stelle liegt meine Betonung auf „in der Vergangenheit“. Damals passten die üblichen Fahrzeuge wie Opel Kadett D oder Golf II problemlos auf diese Parkplätze. Inzwischen sind die am Markt befindlichen Fahrzeuge deutlich gewachsen, naturgemäß sind die Parkflächen in ihrer Größe jedoch unverändert geblieben. Grundlage für die Ausweisung der Parkplätze war und ist, dass auf dem Gehweg ausreichend Platz für Fußgänger, Kinderwagen, Rollatoren, etc. verbleibt. Daher ist beim Parken unbedingt darauf zu achten, dass die Begrenzung der Parkfläche hin zum Bürgersteig nicht überschritten wird. Gerade die Schwächsten im Straßenverkehr werden es Ihnen danken, wenn Sie diese Regel beachten. Wir werden sicher auch in den entsprechenden Bereichen kontrollieren, inwieweit mein Appell an die Autofahrer dort Früchte trägt.