Aufstellung von Lärmaktionsplänen § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärmaktionsplan Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen

Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen und Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr aufzustellen, alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans Hessen (3. Runde), Teilplan für den Regierungsbezirk Gießen, wird ab dem 25. November 2019 auf der Homepage des Regierungspräsidiums (www.rp-giessen.de) unter der Rubrik "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht und zum Download bereitgestellt. Der Entwurf wird darüber hinaus während dieses Zeitraums in Papierform beim Regierungspräsidium Gießen zu den üblichen Geschäftszeiten unter folgender Adresse zur Einsichtnahme ausgelegt:

Regierungspräsidium Gießen
Marburger Straße 91
35394 Gießen
Raum 534

Zu dem Entwurf können bis zum 21. Januar 2020 Stellungnahmen über das Funktionspostfach laermaktionsplanung-strasse@rpgi.hessen.de auf elektronischem Wege abgegeben werden. Ferner können Stellungnahmen schriftlich innerhalb der genannten Frist direkt beim Regierungspräsidium Gießen, Dezernat 43.2, Marburger Straße 91, 35394 Gießen oder über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen unter dem Stichwort "Lärmaktionsplanungen" eingereicht werden.

Die Stellungnahme sollte dich auf die dargestellten Lärmkonflikte und Maßnahmenkonzepte beziehen. Eine Untersuchung neuer Konfliktpunkte ist erst wieder in der 4. Runde der Lärmaktionsplanung möglich. Nach Abschluss der Bewertung der eingegegangenen Stellungnahmen erfolgt die Bekanntmachung des aufgestellten Lärmaktionsplans Hessen.

Regierungspräsidium Gießen

Nachricht erstellt am: 2. Dezember 2019