Stellenausschreibung: ehrenamtliche Schiedsperson

Die Gemeinde Buseck sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

ehrenamtliche Schiedsperson

für den Schiedsamtsbezirk Buseck.

Die Besetzung erfolgt nach einer Wahl durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck und Bestätigung durch das Amtsgericht Gießen. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

Zu den Aufgaben gehört die Durchführung von Schlichtungsverfahren nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz.

Es werden Fortbildungen beim Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. angeboten und durch die Gemeinde Buseck bezahlt.

Die Schiedsperson erhebt für die Schlichtungsverfahren entsprechende Gebühren und Auslagen. Weitere Informationen zur Besetzung und Voraussetzungen des Amtes finden Sie im Hessischen Schiedsamtsgesetz.

Interessierte Personen wenden sich bis zum 24.01.2020 schriftlich oder per E-Mail an

Gemeinde Buseck
Fachdienst Gemeindegremien
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

geschaeftsstelle@buseck.de

Für Fragen steht Ihnen Herr Sven Walter vom Fachbereich Personal, Organisation, Soziales und Service telefonisch unter 06408/911-212 zur Verfügung.