Friedhöfe - Unbefugtes Ablegen von Grabschmuck

Der Bürgermeister informiert

Als Kommune sind wir Ihren Wünschen nach Bestattungsmöglichkeiten, die keiner langfristigen Pflege Bedürfen, nachgekommen und haben seit einigen Jahren die Möglichkeit geschaffen, Urnengragstätten am Baum oder Rasengräber zu erwerben. Damit verzichten die Angehörigen auf das Recht, Blumen und anderen Grabschmuck dort abzulegen. Das Ablegen von einzelnen, natürlichen Blumen direkt auf der Grabstelle, am Baum oder des Gedenksteins im anonymen Feld ist hiervon natürlich ausgenommen.

Trotz dieser klaren Regelung müssen wir leider feststellen, dass wieder vermehrt Grabschmuck an den entsprechenden Grabstätten abgelegt und drapiert wurde.

Um die von uns beauftragten Pflegemaßnahmen durchzuführen, möchte ich Sie bitten, allen zurzeit auf diesen Grabflächen befindlichen Grabschmuck bis spätestens 14. Februar 2020 zu entfernen. Grabschmuck, der sich nach Ablauf dieser Frist noch auf den Grabflächen befindet, wird durch die Friedhofsverwaltung entfernt.