Liebe Bürgerinnen und Bürger,
das Corona Virus hat das Land fest im Griff. Deshalb müssen auch wir Maßnahmen ergreifen, die vorrangig darauf abzielen sollen, die Virusverbreitung sowie die damit verbundenen Krankheitsverläufe zu verzögern und so eine temporäre Spitzenbelastung der notwendigen Gesundheits- und Infrastruktureinrichtungen zu verhindern. Hierzu trägt eine Entschleunigung der Infektionsketten maßgeblich bei.
Wir alle müssen eigenverantwortlich unterstützen, um vor allem die besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen zu schützen!
Unser Ziel muss es daher sein, durch diese Maßnahmen die Anzahl sozialer Kontakte zu minimieren, um die Ausbreitung von Erkrankungen zu verlangsamen.
In unser aller Interesse möchte ich Sie daher bitten, uns mit allen Kräften und Sinnen bei dieser Aufgabe zu unterstützen und in dieser besonderen Situation auch persönliche Interessen hinter das Wohl der Allgemeinheit zurückzustellen. Bitte lassen Sie uns alle zusammenstehen!
Hierfür gilt mein ausdrücklicher Dank!
Ich wünsche uns alles Gute und freue mich auf die Zeit, in der wir uns alle wieder gesund und ungezwungen begegnen können.
Ihre
Angelique Grün
Erste Beigeordnete
Im Einzelnen führt dies zu folgenden Maßnahmen:
Gemeindeverwaltung bittet Besucher um Terminabstimmung per E-Mail oder Telefon
Um den Betrieb der Gemeindeverwaltung zukünftig weiterhin sicherzustellen und eine Verlangsamung des Infektionsprozesses erreichen zu können, bitten wir Sozialkontakte auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zu reduzieren.
Zu diesem Zweck schränkt die Gemeinde Buseck den Kontakt mit Besuchern ab Montag, 16.3., auf ein Mindestmaß ein und bittet die Bürger*innen, von einem persönlichen Besuch der Gemeindeverwaltung vorläufig abzusehen.
Um notwendige Dienste trotzdem aufrecht zu erhalten, werden die Bürger gebeten, für alle Belange zuerst bei dem zuständigen Sachbearbeiter oder in der Zentrale anzurufen oder per E-Mail / auf dem Postweg Kontakt zur Gemeinde aufzunehmen. Persönliche Vorsprachen sind nur noch in Ausnahmefällen und nach vorheriger telefonischer Absprache mit Terminvergabe möglich.
Die Verwaltung bleibt selbstverständlich weiterhin für alle Belange der Bürger erreichbar. Damit unsere Mitarbeiter Ihnen dauerhaft zur Verfügung stehen können, bitten wir um Verständnis für diese Vorsichtsmaßnahme.
Bitte melden Sie sich bei den auf der Homepage ausgewiesenen Ansprechpartnern für Ihr Anliegen oder schicken Sie Ihre Anfrage per Mail. Die Kontaktmöglichkeiten der entsprechenden Fachbereiche finden Sie hier:
Fachbereiche der Gemeindeverwaltung
Auch unter der Telefonnummer 06408/911-0 können Sie anrufen und Ihr Anliegen schildern. (Montag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr, sowie Freitag von 8 bis 13 Uhr)
Büchereien der Gemeinde Buseck
Die öffentlichen Büchereien bleiben bis auf weiteres, mindestens jedoch bis zum 20. April 2020 geschlossen.
Kinderbetreuungseinrichtungen
Hierzu bitten wir unsere gestrige Veröffentlichung zu beachten.
Der Kita-Betrieb ist ab Montag bis einschließlich 19. April eingestellt. Allerdings wird ab Montag eine Notbetreuung gewährleistet. Betreuungsplätze werden für Kinder vorbehalten, deren Eltern in privilegierten Berufen nach Vorgaben des Landes Hessen arbeiten.
Das Land Hessen hat am 14.03.2020 eine Erweiterung dieser Berufsgruppen in folgendem Maße vorgenommen:
Veranstaltungen
Der Landkreis Gießen hat beschlossen, mit einer Allgemeinverfügung neben den Vorgaben durch den Landesgesetzgeber weitere verbindliche Regelungen für Veranstaltungen zu treffen, zu denen weniger als 100, aber mehr als 50 Personen erwartet werden.
Großveranstaltungen über 100 Besucher sind bereits per Allgemeinverfügung des Landes Hessen grundsätzlich untersagt worden. Der Kreis erarbeitet nun eine weitere Regelung, die Mitte kommender Woche in Kraft tritt und befristet zunächst bis 30. April gelten wird. Diese untersagt alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen über 50 Personen, wenn nicht bestimmte Vorgaben des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz eingehalten werden.
So müssen Veranstalter unter anderem ausschließen, dass Personen mit Atemwegsbeschwerden teilnehmen oder Personen anwesend sind, die sich zuvor in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ein Mindestabstand zwischen Personen von einem Meter ist einzuhalten. Veranstalter müssen eine Woche vor Termin nachweisen, dass diese Auflagen eingehalten werden.
Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen
Sämtliche Dorfgemeinschaftshäuser/ Sport- und Kulturhallen und alle in diese Kategorie fallende Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Buseck bleiben daher bis 30. April geschlossen.
Feuerwehr
Der Übungsbetrieb für die Mitglieder der Einsatz-, Kinder-, und Jugendabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Buseck ist bereits seit dem 12.03.2020 eingestellt. Eingeschlossen in die Regelung sind auch die Übungsstunden für Wettkämpfe und die Teilnahme an Wettkämpfen.
Das Feuerwehrhaus ist nur noch für Einsatzzwecke zu nutzen. Externen Personen wie Besuchergruppen, Vereinen, sonstigen Sitzungsgruppen etc. ist der Zutritt zu allen Feuerwehrliegenschaften bis auf Weiteres ab sofort untersagt. Krankheits- und mögliche Quarantänefälle in Bezug auf das Coronavirus in den vorgenannten Abteilungen sind umgehend über die jeweilige Wehrführung an die Leitung der Feuerwehr weiterzuleiten. Um die Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu gewährleisten und eine Übertragung zu verhindern, ist es Personen, bei denen Symptome auftreten bzw. die erkrankt sind (auch Verdachtsfälle), untersagt am Einsatzdienst teilzunehmen und Einrichtungen der Feuerwehr zu betreten.
Hallenbad
Der Busecker Hallenbadverein hat das Schwimmbad bis auf weiteres geschlossen.
Besuch der Alters- und Ehejubiläen
Besuche des Bürgermeisters oder eines Vertreters bei Alters- und Ehejubiläen finden bis auf Weiters nicht mehr statt. Selbstverständlich wird den Jubilaren gratuliert und Urkunden werden postalisch zugestellt.
Gremiensitzungen
Entscheidungen des Gemeindevorstandes werden möglichst ohne Zusammenkünfte in alternativen Beschlussformen (Umlaufbeschlüsse, Telefon- oder Videokonferenzen) gefasst.
Für Entscheidungen der Gemeindevertretungen sind Umlaufbeschlüsse ausgeschlossen. Hierzu soll auf Einladung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung in der kommenden Woche eine Entscheidung des Ältestenrates herbeigeführt werden. Sobald entsprechende Entscheidungen getroffen wurden, werden Sie hierüber zeitnah unterrichtet.
Bürgermeistersprechstunde
Die offenen Sprechstunden des Bürgermeisters finden bis auf weiteres nicht statt.
Jugendräume
Die Jugendräume der Gemeinde Buseck bleiben bis auf weiteres geschlossen.
Hilfeleistungen für Personen in häuslicher Quarantäne
Sollten Sie sich aufgrund der Empfehlung des Gesundheitsamts in häusliche Quarantäne begeben und können auf kein Hilfenetzwerk (durch Familie, Freunde, Nachbarn usw.) zur Versorgung zurückgreifen, so wenden Sie sich bitte telefonisch an die Gemeinde Buseck (06408 / 911 – 0). Wir werden uns bemühen unter Einbeziehung Dritter eine entsprechende Hilfestellung für Sie zu organisieren.
Allgemein weisen wir darauf hin, dass auf Empfehlung des Gesundheitsamtes möglichst minimale soziale Kontakte zu pflegen sind. D. h. eine Ansammlung von mehreren Personen oder Gruppen sollte vermieden werden.
Stand: 15.03.2020 20:30 Uhr
Nachricht erstellt am: 15. März 2020