Angemeldete und unangemeldete Nutzfeuer beschäftigen die Busecker Feuerwehr immer wieder. Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in der aktuellen Corona-Krise für wichtige Einsätze zu erhalten, werden Nutzfeuer ab sofort bis zum 30. April 2020 untersagt. Sollte es zu einer Alarmierung der Feuerwehr infolge eines Nutzfeuers kommen, wird der Feuerwehreinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Buseck aktuell oberste Priorität hat.
Gemeinde Buseck
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde
Nachricht erstellt am: 9. April 2020