Veröffentlichung der Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2020

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich der Landkreise Gießen, Marburg-Biedenkopf und des Lahn-Dill-Kreises hat die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands) zum Stichtag 1. Januar 2020 ermittelt.

Die Bodenrichtwerte gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 17 der Hess. Ausführungsverordnung zum Baugesetzbuch (BauGB-AV) (siehe Anlage) werden landesweit zentral in einem digitalen Bodenrichtwertinformationssystem geführt.

Die Bodenrichtwerte für Buseck können der Anlage entnommen werden.

Die weiteren Bodenrichtwerte, die wertbeeinflussenden Merkmale der Bodenrichtwertgrundstücke und die Bodenrichtwertzonen werden von der Zentralen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse für Immobilienwerte des Landes Hessen (ZGGH) auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters in Form einer digitalen Bodenrichtwertkarte im Internet veröffentlich und sind voraussichtlich ab Juni 2020 einsehbar.

Die automatisierte Einsichtnahme in die Bodenrichtwertkarte unter www.boris.hessen.de ist kostenlos.

Bodenrichtwerte Buseck§ 19 BauGB, § 17 BauGB-AV