Angemeldete und unangemeldete Nutzfeuer beschäftigen die Busecker Feuerwehr immer wieder. Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr in der aktuellen Corona-Krise für wichtige Einsätze zu erhalten, werden Nutzfeuer vorerst bis 14. Juni 2020 untersagt.
Sollte es zu einer Alarmierung der Feuerwehr infolge eines Nutzfeuers kommen, wird derFeuerwehreinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehr Buseck aktuell oberste Priorität hat.
Gemeinde Buseck
Der Bürgermeister als Ordnungsbehörde