Der Bürgermeister informiert
Leider erhalte ich in den letzten Wochen immer öfters Beschwerden über rücksichtslose Radfahrer auf den Wegen im Schlosspark.
Eigenlich ist laut der Nutzungssatzung das Radfahren im Schlosspark nicht zulässig. Diese Regelung wurde von uns bisher sehr tolerant ausgelegt, im Besonderen wenn es sich um Kinder handelte. An diesem Vorgehen möchten wir gerne auch nichts ändern. Heute möchte ich Sie aber darum bitten, dass die Radfahren, wenn überhaupt, die Wege nur im Schritttempo befahren und maximale Rücksicht - gerade auf die älteren Besucherinnen und Besucher unseres Parks - nehmen. Auch wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie den gut hergerichteten Weg um den Biergarten nutzen würden.
Nachricht erstellt am: 17. Juli 2020