Der Bürgermeister informiert
Die Reduzierung der Mehrwertsteuer führt natürlich auch bei den "Wassergebühren" zu Preissenkungen. Jetzt denken viele Bürgerinnen und Bürger, dass sie uns ihren Zählerstand zum 30. Juni melden müssten, um in den Genuss der emäßigten Steuer zu gelangen. Hier kann ich Ihnen eine gute Nachricht überbringen. Eine Ablesung ist nicht notwendig, da Sie mit dem Erhalt der Jahresabrechnung für das gesamte Jahr mit dem gesenkten Steuersatz veranlagt werden. So entfallen für Sie und für unsere Mitarbeitenden zusätzliche Arbeiten.