Hinweise für Arbeitnehmer*innen

Der Bürgermeister informiert

Denken Sie daran: Wenn Sie aus einem Risiko-Gebiet (In- oder Ausland) zurückkommen, müssen Sie 14 Tage in Quarantäne. In diesem Fall kann es sein, dass Sie keinen Lohn erhalten. Sie haben nicht automatisch ein Recht auf eine Lohnfortzahlung. Wie das in Ihrem Unternehmen geregelt ist, erfahren Sie sicher bei Ihrem Arbeitgeber.

Für die Einreise nach Deutschland gelten folgende Einschränkungen:

Gerade um die bei uns weitgehend aufgehobenen Beschränkungen weiterhin aufrecht zu erhalten, bitte ich Sie, diese Hinweise sehr ernst zu nehmen. Wir möchten ja alle, dass sich der Virus nicht wieder ungebremst ausbreiten kann und wir dann wieder zu strengeren Regulierungen kommen müssen.