Der Bürgermeister informiert
Wie Sie vielleicht den Pressemeldungen aus der Kreisverwaltung entnommen haben, wurde jetzt eine Allgemeinverfügung erlassen, aus der hervorgeht, dass jegliche Wasserentnahme mit Hilfe von Pumpen aus öffentlichen Gewässern, unter Androhung von hohen Bußgeldern, untersagt ist. Abgesehen von dieser Verfügung ist eine entsprechende Wasserentnahme grundsätzlich ohne Genehmigung nicht zulässig. Die nach wie vor niederschlagsarme Witterung hat die Flora und Fauna in unseren Hauptgewässern Wieseck und Krebsbach, aber auch in den Zubringergräben bereits massiv negativ beeinflusst. Daher meine Bitte, auch im Namen der Personen, die sich intensiv um den Fisch- und Krebsbestand in unseren Gewässern kümmern:
Kein Wasser aus den Bächen abpumpen!
Anmerkung Red.:
Siehe auch Allgemeinverfügung des Landkreises Gießen (PDF)
Nachricht erstellt am: 4. August 2020