Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit, dass die Alarmstufe A wegen der hohen Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens mit sofortige Wirkung ausgerufen wird.
Das Abbrennen von Nutzfeuern wird daher ab sofort untersagt.
Sollte es zu einer Alarmierung der Feuerwehr infolge eines Nutzfeuers kommen, wird der Feuerwehreinsatz dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Mit der Bitte um Beachtung.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung