Corona aktuell

Der Bürgermeister informiert

Seit Anfang dieser Woche gilt die neue, angepasste Allgemeinverfügung im Landkreis Gießen.

Wesentliche Punke sind:

Maskenpflicht

Bei öffentlichen Veranstaltungen und in öffentlichen Einrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, dieses auch am eigenen Sitzplatz. Auch bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften sowie Trauerfeierlichkeiten und
Beerdigungen.

Im öffentlichen Raum (z.B. Warteschlagen, Wartezonen von Bushaltestellen, Parkplätzen von Märkten), besteht die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Beschränkung bei privaten Treffen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens 10 Personen gestattet. Bei Zusammenkünfte im privaten Raum sollte auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Meter zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände, sowie die Einhaltung der
allgemeinen Hygieneempfehlungen geachtet werden.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit persönlicher Teilnahme sind nur bei besonderem öffentlichem Interesse und mit Genehmigung der zuständigen Behörde, sowie unter Einhaltung der Abstand- und Hygieneregeln zulässig.

Schließung von öffentlichen Einrichtungen

Durch die Reduzierung von Zusammenkünften und Veranstaltungen sind die meisten öffentlichen Einrichtungen (Bürgerhäuser, etc.), die in der Regel diesem Zweck dienen, geschlossen. Hinzu kommt die Einstellung des Sportbetriebes, so dass auch Sporthallen und Schwimmbäder geschlossen sind.

Bei Fragen zu Einzelfällen, wenden Sie sich bitte an unseren Fachbereich Sicherheit und Ordnung.

Bitte beachten Sie auch, dass weiterhin Besuche in der Verwaltung ausschließlich nach Voranmeldung möglich sind. Daher möchte ich Sie bitten, für Termine beim Einwohnermeldeamt unsere Internetplattform zu nutzen, oder wie für alle anderen Abteilungen, den Termin telefonisch zu
reservieren.