Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in allen Ortsteilen im Rahmen einer sog. Selbstablesung. Hierzu werden Ablesekarten bzw. Benachrichtigungen per E-Mail an die jeweiligen Grundstückseigentümer versandt. Diese werden gebeten, die abgelesenen Zählerstände bis spätestens 31.12.2020 den Gemeindewerken Buseck mitzuteilen. Die Zählerstände können mittels der auf den Ablesekaarten angedruckten Antwortkarte kostenfrei zurückgesandt werden. Bei telefonischer Mitteilung des Zählerstandes unter 06408 911-262 nennen Sie bitte immer das Kassenzeichen.
Ebenso besteht die Möglichkeit, den Zählerstand online mitzuteilen. Dies ist unbürokratisch und kostengünstig. Die Möglichkeit der Online-Mitteilung erhalten Sie unter www.buseck.de/ablesung. Wenn Sie über ein Smartphone oder Tablet mit Barcode-Scanner verfügen, können Sie Ihren persönlichen QR-Code auf dem zugesandten Informationsschreiben scannen und den Zählerstand eingeben.
Bei fehlendem Rücklauf wird Ihr Verbrauch am 04.01.2021 geschätzt.
Mit der Bekanntgabe der Gebührenabrechnungsbescheide für das Jahr 2020 und der Vorauszahlungen für das Jahr 2021 ist im Januar 2021 zu rechnen.
Wir danken für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.
Gemeindewerke Buseck
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
- Betriebsleitung -
Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter
Nachricht erstellt am: 10. Dezember 2020