Fortbildung zum Schutzauftrag § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung)

Zur Unterstützung für haupt-, neben- und ehrenamtliche Mitarbeiter*innen aus der Kinder-, Jugend- und Verbandsarbeit in Buseck hat die Jugendpflege für

Samstag, d. 3. Juli 2021, von 9:00 bis 17:30 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Trohe

eine Fortbildung zum Schutzauftrag § 8a SGB VIII (Kindeswohlgefährdung) organisiert.

Die Veranstaltung wird von "Wildwasser Gießen e. V." in Kooperation mit der Gemeinde Buseck (Jugendpflege) durchgeführt und im Rahmen der JULEICA mit 8 Stunden anerkannt; das Mindesalter beträgt 18 Jahre.

Zentrales Thema ist die Umsetzung des § 8a SGB VIII in der Kinder- und Jugendarbeit. Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, werden in dieser Fortbildung dahingehend geschult, den Schutzauftrag verantwortlich wahrnehmen zu können.

Folgende Inhalte werden hier vermittelt:

Während der Durchführung der Fortbildung werden wir uns an den geltenden Hygienbedingungen zur Covid-19-Infektion orientieren. Sollte die Fortbildung nicht in Präsenz stattfinden können, wird sie in digitaler Form durchgeführt.

Anmeldungen (siehe Anlage) richten Sie bitte an die Jugendpflege Bsueck; sie werden nach Eingangsdatum berücksichtigt.

Anmeldung