Der Bürgermeister informiert
Aufgrund der gestiegenen Infektionszahlen gelten wieder einige Regelungen. Natürlich stehen Ihnen weiterhin alle Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung zur Verfügung. Auch können Sie Termine mit unseren Mitarbeitenden im Busecker Schloss vereinbaren und wahrnehmen. Bitte beachten Sie, dass nun auch für unsere Verwaltung die 3-G-Regeln gelten. Dann möchten wir Sie bitten, Ihr Impfzertifikat — gerne auch digital —, Ihr aktuelles Testergebnis oder Ihre Bescheinigung, dass sie genesen sind, am Eingang der Verwaltung vorzuzeigen. Im Schloss gilt weiterhin die "Maskenpflicht".