Brennholzbestellungen für die Saison 2020/2021

Der Gemeindevorstand hat folgende Preise für den Brennholzverkauf festgelegt:

  1. Brennholz lang, gerückt am festen Waldweg:
    Hartlaubholz (vorw. Buchen und Eichen) 60,00 € / fm
  2. Nadelholz lang, gerückt am festen Waldweg:
    (vorw. Fichte) 20,00 € / fm
  3. Schlagabraum (liegendes Restholz auf der Waldfläche zur Selbstaufarbeitung):
    Hartlaubholz (vorw. Buchen und Eichen) 28,00 € / rm

In den vorstehenden Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.

Gerücktes Holz und Schlagabraum müssen schriftlich vorbestellt werden. Dazu ist das anhängende Formular zu benutzen und der Nachweis über den Motorsägen-Lehrgang beizufügen.

Bestellungen müssen bis zum 14. Dezember 2020 bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Spätere Bestellungen werden nicht berücksichtigt.

Wir verweisen darauf, dass grundsätzlich kine Anspruch auf die Zuteilung besteht, da die vorhandene Menge durch den durchgeführten Holzeinschlag begrenzt ist.

Der Verkauf von gespaltenem Holz erfolgt nicht mehr. Es wird ausschließlich gerücktes Holz (ganze Stämme oder Abschnitte, entastet, am befahrbaren Weg liegend) und Schlagabraum (Kronenholz, im Bestand liegend) angeboten.

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Buseck noch einmal darauf hin, dass bei allen Motorsägearbeiten vollständige Schutzausrüstung zu tragen ist. Diese besteht aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel (einfache Arbeitsschuhe mit Stahlkappe sind nicht ausreichen) und Arbeitshandschuhen.

Angefügt finden sich die aktuellen Richtlinien für die Arbeit im Wald und das Bestellformular.

Richtlinien für die Arbeit im WaldBestellformular