Wasserzählerablesung 2021

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in allen Ortsteilen im Rahmen einer sog. Selbstablesung. Hierzu werden die Ablesekarten bzw. Benachrichtigungen per E-Mailan die jeweiligen Grundstückseigentümer versandt. Diese werden gebeten, die abgelesenen Zählerstände bis spätestens 31.12.2021den Gemeindewerken Buseck mitzuteilen. Bei einer Ablesung vor dem 31.12.2021 wird der Zählerstand automatisch hochgerechnet. Die Zählerstände können mittels der auf den Ablesekarten angedruckten Antwortkarte kostenfrei zurückgesandt werden. Bei telefonischer Mitteilung des Zählerstandes unter 06408 911-262 nennen Sie bitte immer das Kassenzeichen.

Ebenso besteht die Möglichkeit, den Zählerstand online mitzuteilen. Dies ist unbürokratisch und kostengünstig. Die Möglichkeit der Online-Mitteilung erhalten Sie unter www.buseck.de/ablesung. Wenn Sie über ein Smartphone oder Tablet mit Barcode-Scanner verfügen, können Sie Ihren persönlichen QR-Code auf dem zugesandten Informationsschreiben scannen und den Zählerstand eingegeben.

Bei fehlendem Rücklauf wird Ihr Verbrauch am 04.01.2022 geschätzt.

Mit der Bekanntgabe der Gebührenabrechnungsbescheide für das Jahr 2021 und der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 ist im Januar 2022 zu rechnen.

Wir danken für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen einen besinnliche Adventszeit.

Gemeindewerke Buseck
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
- Betriebsleitung -

gez. Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter