Stromspeicherförderung

In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck am 04.11.2021 wurde die Fortführung der Stromspeicherförderung für das Jahr 2022 beschlossen. Damit haben Busecker Einwohner oder auch Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für Stromspeicher bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Mit solch einem Stromspeicher kann selbst erzeugter Strom zwiischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.

Achtung: Geänderte Förderhöhe ab dem 01.01.2022!

Pro kWh erhalten Sie 100,00 € bis zu einer Fördergrenze von 10 kWh bzw. 1.000,00 €. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum und die Auszahlung der Fördermittel, wenn ein Nachweis der Netzanmeldung (Eintragung in das Marktstammdatenregister) vorliegt. Eine Antragstellung ist ab dem 01.01.2022 möglich.

Die Förderung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.

So können Sie die Förderung für Ihren Stromspeicher beantragen:

  1. Sie stellen einen formlosen Antrag an den Fachdienst Umwelt und Energie (umwelt@buseck.de) vor Ausführung der Maßnahme.
  2. Im Antrag müssen folgende Daten enthalten sein:
    1. Adresse des Standortes des Stromspeichers
    2. Kostenvoranschlag/Angebot Ihres Stromspeichers
    3. Speicherkapazität des Stromspeichers
  3. Nach Eingangsbestätigung und Prüfung des Antrages erhalten Sie eine Rückmeldung des FD Umwelt und Energie und werden im Falle einer Förderbewilligung aufgefordert, nach der Ausführung die Eintragung ins Marktstammdatengister nachzuweisen.
  4. Nach Eingang des Nachweises zur Eintragung ins Marktstammdatenregister wird die Auszahlung der Fördermittel veranlasst.

Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Umwelt und Energie gerne zur Verfügung: 06408/911-205 oder -208 oder umwelt@buseck.de