In der Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck am 04.11.2021 wurde die Fortführung der Stromspeicherförderung für das Jahr 2022 beschlossen. Damit haben Busecker Einwohner oder auch Gewerbetreibende weiterhin die Möglichkeit, eine Förderung für Stromspeicher bei der Gemeindeverwaltung zu beantragen. Mit solch einem Stromspeicher kann selbst erzeugter Strom zwiischengespeichert und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden.
Achtung: Geänderte Förderhöhe ab dem 01.01.2022!
Pro kWh erhalten Sie 100,00 € bis zu einer Fördergrenze von 10 kWh bzw. 1.000,00 €. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach Eingangsdatum und die Auszahlung der Fördermittel, wenn ein Nachweis der Netzanmeldung (Eintragung in das Marktstammdatenregister) vorliegt. Eine Antragstellung ist ab dem 01.01.2022 möglich.
Die Förderung erfolgt nur unter der Voraussetzung, dass noch ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
So können Sie die Förderung für Ihren Stromspeicher beantragen:
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachdienst Umwelt und Energie gerne zur Verfügung: 06408/911-205 oder -208 oder umwelt@buseck.de