Informationen der Straßenverkehrsbehörde Buseck: Zeichen 325 (verkehrsberuhigter Bereich)

Zeichen 325.1 kennzeichnet den Anfang eines verkehrsberuhigten Bereichs und Zeichen 325.2 kennzeichnet das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs.

Innerhalb dieses Bereichs gilt:

Ein nicht selten zu beobachtendes Phänomen in verkehrsberuhigten Bereichen ist, dass sich gerade die Anlieger über die Geschwindigkeitsbegrenzung hinwegsetzen, obwohl die Maßnahme zur Steigerung der Wohnqualität und der Sicherheit der Anwohner dient. Die subjektive Wahrnehmung von Rechten durch den einzelnen Verkehrsteilnehmer kann zu Konflikten mit anderen führen.

Die häufigsten Konflikte entstehen dabei um:

Wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen durch das Zeichen 325 gegebene Anordnung nicht befolgt, handelt ordnungswidrig. Ordnungswidrigkeiten sind mit einer Geldbuße bedrohte Handlungen oder Unterlassungen, die in rechtswidriger und vorwerfbarer Weise gesetzliche Tatbestände erfüllen.

Es wird um Beachtung gebeten mit dem Hinweis, dass in Zukunft in diesen Bereichen verstärkt Kontrollen stattfinden.

gez. Ranft
Bürgermeister
Straßenverkehrsbehörde