Fahrradstraßen

In unserer Reihe "Verkehrszeichen aktuell" möchte ich Ihnen heute das Verkehrszeichen "Fahrradstraße" näher erläutern.

Auch in Buseck wurden die ersten Fahrradstraßen angeordnet. Für diese Straßen gelten folgende Regeln:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) erlaubt in Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. An diese Höchstgeschwindigkeit müssen sich sowohl Radfahrer als auch alle anderen Verkehrsteilnehmer halten.

Falls PKW und/oder Motorräder zugelassen sind, dürfen sie den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Sie dürfen also nicht drängeln, wenn Radler nebeneinander fahren - was hier ausdrücklich erlaubt ist. Allerdings gilt auch dort das Rechtsfahrgebot. Möchte ein Autofahren überholen, muss er mindestens 1,5 Meter seitlichen Abstand zu den Radfahrern halten.

Das hat ber keinen Einfluss auf das Vorfahrtsrecht. Falls die Vorfahrt nicht durch Zeichen geregelt ist, gilt für alle rechts vor links.

Autos und Motorräder dürfen in Fahrradstraße parken, falls keine Beschilderung dies verbietet oder einschränkt.

Was sind die Unterschiede zu Tempo-30-Zonen, Radfahr- und Schutzstreifen?

In Fahrradstraße dürfen Radler grundsätzlich nebeneinander fahren, in Tempo-30-Zonen jedorch nur dann, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Im Gegensatz zu Radfahrstreifen und Schutzstreifen ist in Fahrradstraßen die gesamte Fahrbahnbreite für den Radverkehr reserviert.

Sollten Sie noch Fragen haben, wenn Sie sich bitte an unseren Fachdienst Verkehr.

Michael Ranft
Straßenverkehrsbehörde Buseck