Nach § 35 Abs. 2 der Friedhofsordnung der Gemeinde Buseck sind die Grabanlagen auf den Friedhöfen regelmäßig auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Durch die Fa. BSK Beratung und Service für kommunale und kirchliche Friedhofsträger, Herrn Thorsten Köster, Hennigsdorf wird die Grabsteinprüfung in der 25. Kalenderwoche erfolgen. Genaue Termine sind nachfolgend aufgeführt. Grundlage der Prüfung von Grabmalanlagen ist die VSG 4.7 §9 (Verordnung für Sicherheit und Gesundheit, Friedhöfe und Krematorien der Gartenbau-Berufsgenossenschaft).
Grabmale, die nicht mehr standsicher sind, werden durch Aufkleber gekennzeichnet. Grabmale, welche durch unmittelbare Umsturzgefahr gefährdet sind, werden sofort umgelegt oder zur Herstellung der Verkehrssicherheit gesichert.
Ablaufplan
für die Durchführung der Standfestigkeitsprüfung
auf den Friedhöfen der Gemeinde Buseck
Prüfungstag, Montag, 20. Juni 2022
Friedhof Alten-Buseck 11.00 Uhr
Friedhof Trohe 11.30 Uhr
Friedhof Oppenrod 11.50 Uhr
Friedhof Beuern 12.15 Uhr
Friedhof Großen-Buseck 12.45 Uhr
Die Uhrzeit des Beginns der Prüfungen am ersten Friedhof ist fest. Die weiteren Anfangszeiten können sich auf Grund der auf den anderen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse geringfügig ändern.