Gemäß Mess- und Eichgesetz (MessEG) sind die Gemeindewerke Buseck als Ihr Wasserversorger verpflichtet, alle Wasserzähler nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren auszutauschen.
In diesem Jahr müssen deshalb alle Wasserzähler mit dem Eichjahr 2016 gewechselt werden. Die Gemeindewerke Buseck haben in diesem Jahr dafür die Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen aus Rülzheim beauftragt. Der Beginn für den Wechsel der Wasserzähler ist für den 05.09.2022 geplant. Die betroffenen Eigentümer bekommen von der Fa. FKD Dienstleistungen für Energie- und Wasserversorgungsunternehmen ein Terminanschreiben.
Wir bitten den Mitarbeitern gemäß Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Buseck den Zugang zu Ihrer Wasserzähleranlage zu gewähren.
Die Mitarbeiter haben ein "Legitimationsschreiben" dabei und können sich bei Bedarf ausweisen.
Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
Betriebsleitung der Gemeindewerke Buseck
Nachricht erstellt am: 20. Juli 2022