Öffentliche Erinnerung

Es wird an die Zahlung folgender Steuern und Abgaben erinnert:

3. Rate Grundsteuer 2022 laut Bescheid fällig am 15. August 2022,

3. Rate Gewerbesteuer 2022 laut Bescheid fällig am 15. August 2022,

3. Rate Wiederkehrende Straßenbeiträge 2022 laut Bescheid fällig am 15. August 2022

3. Rate Wasser- und Kanalgebühren 2022 laut Bescheid fällig am 15. August 2019

Es wird gebeten, die bezeichneten Steuern und Abgaben unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Gemeindekasse genötigt, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. zwangsweise einzuziehen.

Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, die am Einzugsverfahren (Abbuchung) teilnehmen.

Einzahlungspflichtigen, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als außer den Steuer- und Abgabebeträgen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie andererseits Vollstreckungskosten zu entrichten sind. Die Mahngebühren betragen mindestens 6 € und sind abhängig von der Höhe der Forderung.

Sollten Sie Ihre Steuern und Abgaben noch nicht im Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren (Gemeindekasse zieht Steuern und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto ein) einziehen lassen, machen Sie bitte hiervon Gebrauch. Die Gemeindedekasse erreichen Sie telefonisch unter der Rufnummer 06408 911 280 oder per Telefax 06408 911 285 oder per E-Mail unter kasse@buseck.de. Sie können sich auch die entsprechenden Formulare hier als PDF-Dokument downloaden und offline ausfüllen. Das augedruckte und handschriftliche unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat leiten Sie uns bitte auf dem Postweg oder per Fax zu. Sie ersparen sich dadurch unnötigen Zeitaufwand und Ärger.

Konten der Gemeindekasse  Buseck:

Postbank Frankfurt/Main IBAN: DE22 5001 0060 0037 1826 01
Sparkasse Gießen IBAN: DE85 5135 0025 0246 0024 33
Volksbank Mittelhessen eG IBAN: DE70 5139 0000 0025 7170 07

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindewerke Buseck (für Wasser und Kanal) seit einigen Jahren ein eigenes Bankkonto haben. Wir dürfen Sie daher bitten, dass Sie die Wasser- und Kanalgebühren auf das Konto DE60 5135 0025 0246 0176 27 bei der Sparkasse Gießen überweisen.

Nachricht erstellt am: 4. August 2022