Der Gemeindevorstand hat folgende Preise für den Brennholzverkauf festgelegt:
Bestellmenge (rationiert): max. 10 FM bzw. 10 RM pro Haushalt
Abgabe nur an Haushalte der Gemeinde Buseck
In den vorstehenden Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten.
Gerücktes Holz und Schlagabraum müssen schriftlich vorbestellt werden. Dazu ist das nachfolgende Formular zu benutzen und der Nachweis über den Motorsägen-Lehrgang beizufügen.
Bestellungen müssen bis zum 16. Dezember 2022 bei der Gemeindeverwaltung eingehen. Spätere Bestellungen werden nicht berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin:
Der Verkauf von gespaltenem Holz erfolgt nicht mehr. Es wird ausschließlich gerücktes Holz (ganze Stämme oder Abschnitte, entastet, am befahrbaren Weg liegend) und Schlagabraum (Kronenholz, im Bestand liegend) angeboten.
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeinde Buseck noch einmal darauf hin, dass bei allen Motorsägearbeiten vollständige Schutzausrüstung zu tragen ist. Diese besteht aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel (einfache Arbeitsschuhe mit Stahlkappe sind nicht ausreichend) und Arbeitshandschuhen.