Es wird an die Zahlung folgender Steuern und Abgaben erinnert:
Es wird gebeten, die bezeichneten Abgaben und Steuern unter Angabe des Kassenzeichens umgehend zu entrichten. Geht die Zahlung nicht binnen einer Woche nach Eintritt der angegebenen Fälligkeit ein, so ist die Gemeindekasse genötigt, die fälligen Beträge anzumahnen bzw. zwangsweise einzuziehen.
Dies gilt nicht für Steuerpflichtige, die am Einzugsverfahren (Abbuchung) teilnehmen.
Steuerpflichtige, die nicht rechtzeitig zahlen, entstehen auch insofern Nachteile, als außer den Steuer- und Abgabebeträgen noch Säumniszuschläge und Mahngebühren sowie andererseits Vollstreckungskosten zu entrichten sind. Die Mahngebühren betragen mindestens 6,-- € und sind abhängig von der Höhe der Forderung.
Sollten Sie Ihre Steuern und Abgaben noch nicht im Abbuchungsverfahren/Lastschriftverfahren (Gemeindekasse zieht Steuern und Abgaben bei Fälligkeit von Ihrem Konto ein) einziehen lassen, machen Sie bitte hiervon Gebrauch. Die Gemeindekasse erreichen Sie telefonisch unter den Rufnummern (06408) 911 280 oder per Telefax (06408) 911 285. Sie können sich auch die entsprechenden Formulare auf unserer Homepage unter www.buseck.de in der Rubrik Rathaus / Online-Dienste / Formulare als PDF-Dokument downloaden und offline ausfüllen.
Das ausgedruckte und handschriftliche unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat leiten Sie uns bitte auf dem Postweg oder per Fax zu. Sie erreichen uns auch per E-Mail unter kasse@buseck.de. Sie ersparen sich dadurch unnötigen Zeitaufwand und Ärger.
Konten der Gemeindekasse Buseck:
Postbank Frankfurt/Main, IBAN: DE22 5001 0060 0037 1826 01
Sparkasse Gießen, IBAN: DE85 5135 0025 0246 0024 33
Volksbank Mittelhessen eG, IBAN: DE70 5139 0000 0025 7170 07
Nachricht erstellt am: 11. November 2022