Richtlinie für ein Anreizprogramm tritt in Kraft
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2022 können ab dem 01.01.2023 Fördermittel für bauliche Maßnahmen privater Bauherren beantragt werden. Die Fördermittel dienen als Anreizfinanzierung für Bürger, die im Fördergebiet der Städtebauförderung im Ortsteil Großen-Buseck wohnen, um Modernisierungs- und Instandssetzungs- sowie Freiflächenmaßnahmen auf ihrem Grundstück zu realisieren. Pro Grundstück kann jeweils ein Antrag für eine Modernisierungs- und eine Freiflächenmaßnahme gestellt werden bei einer Förderquote von 25% und einem maximalen Förderbetrag von unter 20.000€ pro Maßnahme. Nach Beschlusslage wird ein Förderbudget von 200.000,00 € für den Haushalt 2023 bereit gestellt. Die Richtlinie stellen wir Ihnen gerne zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie in Kürze auf der Homepage des Stadtumbaus: https://stadtumbau-buseck.de/.