Großer Andrang auf die Busecker Stromspeicherförderung

Innerhalb von nur einer Woche gingen bei der Gemeinde Buseck 27 Anträge zur Stromspeicherförderung ein.

Die vorläufigen Förderungszusagen wurden nun an die 27 Antragstellenden verschickt.

Da es sich um Mittel handelt, die im Haushaltsplan 2023 vorgesehen sind, konnten die Zusagen zunächst nur vorläufig erfolgen. Die Auszahlung der Zuschüsse ist entsprechend erst ab dem Zeitpunkt der Genehmigung des Haushaltsplans 2023 möglich.

Gekoppelt ist die Auszahlung zudem an die Umsetzung der Installation. Dies müssen die Antragstellenden durch einen Eintrag in das Marktstammdatenregister nachweisen. Der Eintrag erfolgt beim Fachdienst Umwelt und Energie der Gemeinde Buseck.

Pro Kilowattstunde Speicherkapazität erhalten die Antragstellenden mindestens 100,00 € bis maximal 1.000,00 €.

Damit leistet die Gemeinde Buseck einen kleinen Beitrag zur Energiewende vor Ort durch Unterstützung der Bürger und ortsansässigen Gewerbetreibenden