Rücksicht nehmen auf Vögel und Wildtiere

Brut - und Setzzeit

Der offizielle Start der sogenannten Brut- und Setzzeiti ist am 1. März jeden Jahres. Dabei handelt es sich um einen Schutzzeitraum für Wildtiere und Vögel insbesondere für die Aufzucht ihrer Jungtiere.

Daher bitten wir sie - aus Rücksicht auf Wildtiere und Vögel - vom 1. März bis zum 1. Oktober Folgendes zu beachten, um die Jungtiere nicht zu stören:

- Immer auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und Hunde im Feld, auf Grünflächen und im Wald anleinen.

- Einstellung von Rodungs- sowie starke Rückschnittarbeiten an Bäumen, Sträuchern, Hecken und Co. (gemäß §39 Bundesnaturschutzgesetz) bis zum 1. Oktober. Ausnahmen bilden schonende Pflegeschnitte sowie Arbeitseinstätze in gärtnerisch gepfelgten Anlagen.

- Empfohlen wird hier auch, diesen Tätigkeiten außerhalb der Brut- und Setzzeit nachzugehen. Generell gilt: befinden sich brütende Vögel auf dem Gehölz oder sind Spalten und Höhlen vorhanden, die ggf. von Tieren bewohnt werden könnten, ist vor dem Eingriff ein Fachbutachter hinzuzuziehen, um die Situation vor Ort zu prüfen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.