Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis wird nun nach überarbeiteter Richtlinie gefördert
11.05.2015
Landkreis Gießen. Im Landkreis Gießen gilt eine überarbeitete Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit. Die Bestimmungen regeln die Vergabe von Fördergeldern für Freizeiten, Aus- und Fortbildung von Mitarbeiter/innen, außerschulische Jugendbildung und präventiven Kinder- und Jugendschutz, Studienfahrten, Internationale Jugendbegegnungen, Projekte, Jugendräume, Material und Selbstbehauptungs- bzw. Selbstverteidigungskurse für Mädchen und Jungen. Rund 67.000 Euro vergibt der Landkreis jährlich an Anbieter der Kinder- und Jugendarbeit. Erster Kreisbeigeordneter Dirk Oßwald lobte als Jugenddezernent im Landkreis Gießen das Team der Jugendförderung für die Umsetzung der notwendig gewordenen inhaltlichen und redaktionellen Änderungen der Richtlinie.
„Als Träger der Jugendhilfe ist es unsere Aufgabe, Kommunen, Vereine, Verbände und Initiativen dabei zu unterstützen, eine hochwertige Jugendarbeit anzubieten“, sagte Dirk Oßwald, „die Fördergelder und deren wohl überlegter Einsatz sollen dazu beitragen, dass auch weiterhin junge Menschen in ihrer Entwicklung begleitet und angeleitet werden. Eine gewinnbringende Kinder- und Jugendarbeit zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche zur Selbstbestimmung und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung zu befähigen. Dabei wollen wir den Trägern helfen.“
Neben der Unterstützung der ehren- und hauptamtlich organisierten Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen beinhaltet die Richtlinie auch Vorgaben, mit denen Qualitätsstandards in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen gesichert werden. Nach vier Jahren wurde dieses Förderinstrument nunmehr überprüft, ergänzt und optimiert. Ingrid Macht, Teamleiterin der Jugendförderung, verweist auf die Einbeziehung zahlreicher Helfer, die bei der Überarbeitung geholfen haben. So haben neben den Kreis-Pädagogen auch Antragsteller und Fachkräfte aus der Kinder- und Jugendarbeit mitgewirkt.
Wer kann Zuschüsse beantragen? Welche Maßnahmen können gefördert werden? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Förderbeiträge bewilligt werden? Alle diese Fragen werden in den „Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit im Landkreis Gießen“ eingehend behandelt. „Mit Blick auf die Praxis haben wir die Richtlinie neu justiert und dessen Handhabung vereinfacht. Die gemeinsam erarbeitete Neufassung schließlich konnte einvernehmlich abgestimmt werden“, sagte Ingrid Macht.
Der Kreistag hat diese Richtlinien beschlossen, um die Bewilligung und Abwicklung der Förderung transparent und nachvollziehbar zu gestalten. Die Richtlinie tritt rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.
Matthias Lotz, Jugendpfleger beim Landkreis Gießen, möchte die Akteure vor Ort auf die Fördermöglichkeiten aufmerksam machen. „Für Interessierte, die sich schnell über das Wesentliche informieren möchten, halten wir neben der kompletten Richtlinie auch eine Kurzfassung in Flyer-Form bereit“, teilte er mit. Beide Ausgaben können auf der Homepage der Jugendförderung eingesehen oder in einer ausgedruckten Version beantragt werden. Nähere Informationen erteilt die Jugendförderung des Landkreises Gießen, Patrick Weigel, Telefon: 0641-9390 9105; Matthias Lotz, Telefon: 0641-9390 9102, oder auch per E-Mail: jugendfoerderung@lkgi.de