Start der Straßenbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt von Buseck/Oppenrod im Zuge der Kreisstraße (K) 154
29.07.2015
Die Planungen und Vorbereitungen zur Erneuerung der Ortsdurchfahrt Buseck/Oppenrod im Zuge der Kreisstraße (K) 154 sind nunmehr abgeschlossen. Der Startschuss für die anstehenden Bauarbeiten erfolgte heute durch die Hauptamtliche Kreisbeigeordnete und Baudezernentin des Landkreises Gießen, Frau Dr. Christiane Schmahl und dem Regionalen Bevollmächtigten von Hessen Mobil Peter Wöbbeking. Gemeinsam mit dem Ersten Beigeordneten der Gemeinde Buseck, Wolfgang Schäfer , sowie dem Leiter des Baubetriebshofes, Jens Heitmann, wurde im Beisein weiterer Gäste der symbolische Erste Spatenstich durchgeführt.
Die Kreisstraße in Oppenrod ist von verschiedenen Fahrbahnschäden gekennzeichnet. Neben zahlreichen Netzrissen wurden auch starke Verdrückungen aufgrund des geringen Fahrbahnaufbaus festgestellt. Davon betroffen sind auch die Entwässerungsrinnen, so dass eine ordnungsgemäße Wasserführung derzeit nicht mehr gewährleistet ist. Um weiteren Substanzverlusten entgegenzuwirken, erfolgt nunmehrzwischen den Bordsteinen. eine grundhafte Erneuerung der Fahrbahn und der Rinnenanlagen. Die Kreisstraße erhält dabei auf einer Länge von ca. 400 m einen neuen Fahrbahnaufbau bestehend aus einer ausreichend dimensionierten Asphalttrag-, -binderschicht und einer Asphaltdeckschicht. Damit wird die Kreisstraße entsprechend den heutigen verkehrlichen Erfordernissen instandgesetzt. In diesem Zusammenhang erneuert die Gemeinde Buseck im Vorfeld der Maßnahme die Versorgungsleitungen. Darüber hinaus erfolgt die Erneuerung der beiden Bushaltestellen "Beethovenstraße" und "Kirche". Dabei werden auch die Belange mobilitätsbehinderter Menschen, wie beispielsweise durch den Einbau taktiler Leitelemente, berücksichtigt.
Zur Durchführung der Arbeiten ist eine Vollsperrung der Ortsdurchfahrt unumgänglich. Der überörtliche Verkehr wird daher voraussichtlich bis Anfang Dezember 2015 über die B 49 nach Reiskirchen und die L 3129 nach Burkardsfelden umgeleitet. Die Umleitung der Gegenrichtung erfolgt entsprechend. Damit die Behinderungen und Einschränkungen für die Anwohner und Anlieger der "Hauptstraße" in Oppenrod möglichst gering gehalten werden, wird die Maßnahme in drei Teilabschnitten durchgeführt. Der 1. Bauabschnitt erstreckt sich von der "Beethovenstraße" bis zur "Büchnerstraße". Im daran anschließenden 2. Abschnitt werden die Arbeiten zwischen "Büchnerstraße" bis "Bornweg" durchgeführt und schließlich im 3. Bauabschnitt zwischen "Bornweg" bis "Licher Straße". Bis auf wenige Ausnahmen, werden die Zufahrten zu den Anliegerstraßen im Baufeld über weite Strecken der Bauzeit möglich sein. Vereinzelnt kann es dennoch zu Beeinträchtigungen kommen, an denen ein Befahren der Baustelle nicht möglich ist. Für den öffentlichen Personennahverkehr gelten ebenfalls gesonderte Regelungen. Die Gesamtbaukosten in Höhe von ca. 670.000 ,-- € werden mit ca. 370.000,-- € vom Landkreis Gießen und mit ca. 300.000,-- € von der Gemeinde Buseck getragen. Das Land Hessen unterstützt die Baumaßnahme mit Zuwendungen im Rahmen der Infrastrukturförderung.
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Lage der Baumaßnahme und Umleitungsstrecke