Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in der Gemeinde Buseck
04.08.2015
Bisher wird in vielen Städten und Gemeinden in Hessen der Ausbau und die grundhafte Erneuerung der Straßen über einen einmaligen Beitrag der direkten Anlieger in der betreffenden Straße finanziert. Dieser einmalige Beitrag umfasst die Abrechnung einer einzelnen konkreten Straßenbaumaßnahme.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Buseck hat zum 01.01.2015 die Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge zur Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen beschlossen. Diese Möglichkeit, anstelle einmaliger Beiträge wiederkehrende Straßenbeiträge zu erheben, wurde in Hessen zum 1. Januar 2013 geschaffen.
Die entscheidende Änderung bei diesem Verfahren ist, dass zukünftig jährliche, also wiederkehrende Straßenbeiträge zu bezahlen sind, deren Beitragssatz sich jedoch in der Größenordnung von unter einem Euro je Quadratmeter Veranlagungsfläche bewegt. Wichtig ist, dass wenn keine Investitionen an öffentlichen Straßen durchgeführt werden, auch kein wiederkehrender Beitrag erhoben wird.
Veranlagt werden alle Grundstückeigentümer innerhalb eines Abrechnungsgebietes, also nicht nur die Eigentümer, deren Grundstück an die betroffene Straße grenzt. Damit werden die tatsächlichen Kosten auf alle Grundstücke eines Abrechnungsgebietes verteilt, wodurch sich die Gesamtveranlagungsfläche erhöht und damit ein niedriger Beitragssatz errechnet wird.
Es wurden sieben Abrechnungsgebiete festgelegt, die den einzelnen Ortsteilen von Buseck, sowie den separaten Gewerbegebieten, also Alten-Buseck (Abrechnungsgebiet 1), Beuern (Abrechnungsgebiet 2); Großen-Buseck (Abrechnungsgebiet 3); Oppenrod (Abrechnungsgebiet 4); Trohe (Abrechnungsgebiet 5); Gewerbegebiet Ost/Großen-Buseck (Abrechnungsgebiet 6) und Gewerbegebiet Flößerweg/Alten-Buseck (Abrechnungsgebiet 7) entsprechen. Es ist natürlich nur dann etwas zu bezahlen, wenn in dem betroffenen Abrechnungsgebiet/Ortsteil auch Investitionen in das Straßennetz stattfinden.
Umlagefähig sind nur die tatsächlichen Kosten der Straßenbaumaßnahme, wobei für die Vorausberechnung auf einen Durchschnittswert für geplante Maßnahmen zurückgegriffen werden darf. Von den ermittelten Kosten wird ein festgelegter Anteil abgezogen, der als Gemeindeanteil von der Kommune zu tragen ist.
Alle Grundstückseigentümer, die bereits Erschließungsbeiträge oder einmalige Straßenbeiträge geleistet haben, sind bis zur Höhe der von ihnen bereits gezahlten Beträge für das jeweilige Grundstück, längstens aber für die Dauer von 25 Jahren seit Entstehung des Beitragsanspruches von der Beitragspflicht der wiederkehrenden Straßenbeiträge befreit. Gleiches gilt für Kosten der erstmaligen Herstellung von Erschließungsanlagen, die aufgrund von Verträgen mit der Gemeinde oder einem von der Gemeinde beauftragten Dritten abgelöst wurden.
Im nächsten Schritt steht die Ermittlung der Gesamtveranlagungsfläche der einzelnen Abrechnungsgebiete an. Die Gesamtveranlagungsfläche ergibt sich aus der Summe aller Veranlagungsflächen für die einzelnen Grundstücke.
Die Veranlagungsfläche für das einzelne Grundstück ermittelt sich auf Grundlage der Grundstücksgröße und der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Nutzung (industriell, gewerblich, teilgewerblich oder nichtgewerblich). Gewerblich genutzte Grundstücke werden durch einen Zuschlag stärker herangezogen als reine Wohngrundstücke.
Ist für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden, wird von der maximal möglichen Anzahl an Vollgeschossen ausgegangen, die gemäß Bebauungsplan erlaubt wären. Ist kein Bebauungsplan vorhanden, wird die tatsächliche Anzahl der Vollgeschosse herangezogen. Sind Grundstücke unbebaut, wird auf die Höchstzahl der in ihrer unmittelbaren Umgebung vorhandener Vollgeschosse abgestellt.
Hierzu erhalten alle Grundstückseigentümer Ende Juli 2015 einen bereits ausgefüllten Erhebungsbogen mit der Berechnung der jeweiligen Geschoßzahl mit der Bitte um Prüfung und Mitwirkung. Innerhalb einer Frist von vier Wochen können dann Änderungen durch Selbsterklärung oder Korrektur im Rathaus gemeldet werden. Werden keine Änderungen mitgeteilt, geht die Verwaltung von einer korrekten Erhebung der vorausgefüllten Werte aus.
Die Gemeinde Buseck bittet daher die angeschriebenen Grundstückseigentümer um Unterstützung beim Erhebungsverfahren, um eine reibungslose Einführung zu erreichen.
Die Umsetzung wird durch das Fachbüro Kommunal-Consult Becker AG, 35435 Wettenberg, begleitet. Die Vorarbeiten befinden sich bereits in vollem Gange. Bei Fragen und Erklärungen werden nach Versand der Erhebungsbögen Bürgersprechstunden in allen Ortsteilen, sowie eine Telefonhotline angeboten.
Ebenso bietet die Gemeinde Buseck fünf Bürgerinformationsveranstaltungen an. Diese Veranstaltungen können von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde ortsübergreifend genutzt werden.
Die Veranstaltungen finden an folgenden Abenden jeweils um 19:00 Uhr statt:
• Donnerstag, 09.07.2015 Trohe DGH
• Dienstag, 14.07.2015 Oppenrod Rahberghalle
• Donnerstag, 16.07.2015 Beuern Willy-Czech-Halle/Sportheim
• Dienstag, 21.07.2015 Alten-Buseck Brandsburg
• Donnerstag, 23.07.2015 Großen-Buseck KUZ
Weitere Informationen sind auch unter der Internet-Adresse
www.Buseck.strassenbeiträge.de abrufbar.
Erhard Reinl
Bürgermeister