Wie viele Kreuze darf man machen?
18.03.2021
"Jugendliche in die Wahllokale" lautet ein Motto der Gemeinde Buseck / Wahlhelfer per Videokonferenz auf Sonntag vorbereitet
GROSSEN-BUSECK (zy). "Jugendliche in die Wahllokale", lautet ein Motto der Gemeinde Buseck, initiiert vom Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Norbert Weigelt (SPD). Doch nicht nur als Wähler sollen junge Menschen in den Wahllokalen stärker vertreten sein, sondern auch als Wahlhelfer für die Kommunalwahl am kommenden Sonntag. Weigelts Projekt folgt damit der Kooperation "Jugendgerechte Städte und Gemeinden und jugendgerechter Landkreis Gießen - Jugendpolitik für die guten Orte von morgen", der sich die Gemeinde angeschlossen hat. Die wiederum hat sich das Ziel gesetzt "Jugendliche mehr und frühzeitig in die Entscheidungen der politischen Gremien einzubinden", erläuterte Weigelt bereits vor der Videokonferenz am vergangenen Mittwoch. Mit dabei auch Ilona Schindler, Wahlbeauftragte der Gemeinde. Zusammen gaben die beiden den elf jungen und freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern eine Einführung in die kommenden Kommunalwahlen.
"Super aufgestellt"
"Wir sind mit euch super aufgestellt, das freut mich", sagte Weigelt zum Busecker Wahlhelfer-Nachwuchs. Per Zoom-Konferenz wurden die Jugendlichen über den Ablauf und die Besonderheiten einer Kommunalwahl, auch angesichts der Corona-Pandemie, informiert. Natürlich waren auch die Wahlgrundsätze Thema, die die meisten bereits aus der Schule kannten. Weigelt startete mit einem Video des hessischen Innenministeriums, das allgemeine Fragen zur Kommunalwahl beantwortete. Was bedeutet eigentlich Kumulieren und Panaschieren, wie viele Kreuze dürfen die Wähler maximal verteilen und was wird überhaupt gewählt? Selbstverständlich konnten die Teilnehmer auch ihre individuellen Fragen stellen.
Für die jungen Wahlhelfer heißt es am Sonntag: Wecker stellen und früh aufstehen: Gewählt werden kann ab 8 Uhr, für die Helfer geht es aber bereits um 7.30 Uhr los. Dann gilt es zunächst, einen Corona-Schnelltest bei jedem durchzuführen. "Muss ich dann schon früher da sein?", wollte eine Teilnehmerin der Zoom-Konferenz wissen. Da es aber um einen Schnelltest geht, bei dem das Ergebnis schnell vorliegen soll, ist ein Erscheinen um 7.30 Uhr ausreichend. "Besser aber noch mal mit dem Wahlvorsteher des entsprechenden Wahllokals besprechen", lautete Schindlers Empfehlung.
Schindler hat auch die Einladungen zur Zoom-Konferenz verfasst und freute sich über so viel Resonanz der Ehrenamtlichen. "In der Vergangenheit waren es ja vor allem ältere Menschen, die bei einer Wahl mithelfen wollten. Da freue ich mich über euch ganz besonders", sagte die "besondere Gemeinde-Wahlleiterin". Dazu wurde sie von der Gemeindeverwaltung ernannt, denn eigentlich ist der Bürgermeister der Wahlleiter.
Thematisiert wurde aber auch, ob Menschen überhaupt wählen dürfen, wenn sie sich am Sonntag weigern, mit FFP2- oder OP-Maske das Wahllokal zu betreten. Die Masken werden übrigens bei Bedarf auch vor Ort im Wahllokal ausgegeben. "Wenn ein Wähler hereinkommt, der eine solche Maske nicht trägt, darf er trotzdem wählen, aber anschließend muss eine Ordnungswidrigkeit verhängt werden, weil er sich an die allgemeine Verfügung nicht gehalten hat", erklärte Wahlleiterin Schindler für diesen besonderen Fall. Das Wahlrecht kann auch dann niemandem entzogen werden. Insgesamt sei man gut vorbereitet für die kommende Kommunalwahl während der Pandemie.
Emanuel Zylla