Weitere Informationen zur aktuellen Meldung finden Sie unter Aktuelles

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Straßensperrungen:

24.05. - 23.06.2023 Vollsperrung: Zeilstraße, GroßenBuseck, zwischen Opferpforte und Wilhelmstraße.

06.06. - 19.06.2023 Vollsperrung: Schloßstraße zwischen Ernst-Ludwig-Straße und Schloßstraße

Weitere Information zur Straßensperrung finden Sie unter Aktuelles


Anschrift der Verwaltung 

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de

Servicezeiten der Verwaltung

Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.

Montag, Mittwoch, Freitag
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Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

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Standesamt

Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.

Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung werden geprüft

25.06.2012

In allen Stadt- und Gemeindeteilen heulen demnächst für eine Minute die Sirenen

Landkreis Gießen. Vom 3. bis zum 5. Juli werden im Landkreis Gießen alle Sirenenanlagen zur Warnung der Bevölkerung überprüft. Am Dienstag, den 3. Juli, findet die Überprüfung zwischen 17 und 20 Uhr in allen Orts- bzw. Stadtteilen von Allendorf/Lumda, Gießen, Biebertal, Buseck, Fernwald, Heuchelheim, Grünberg und Hungen statt. Zur selben Zeit werden die Sirenen am Mittwoch in den Kommunen Langgöns, Laubach, Lich, Linden, Lollar und Pohlheim getestet und am Donnerstag in allen Ortsteilen der Rabenau, Reiskirchen, Staufenberg und Wettenberg, ebenfalls zwischen 17 und 20 Uhr. Überprüft wird der Warnton „Bevölkerungswarnung“, bei dem ein Heulton über eine Minute erklingt.

Dieses akustische Zeichen warnt im Ernstfall die Bevölkerung. Alle Bürger sollten in solch einem Fall geschlossene Gebäude aufsuchen, Fenster und Türen geschlossen halten, Klima- und Lüftungsanlagen abschalten und unbedingt das Radiogerät einschalten und auf Durchsagen achten. „Rufen Sie Ihre Kinder ins Haus - unter Aufsicht können Kinder nicht durch Unwissenheit falsch reagieren. Informieren Sie Ihre Nachbarn und Straßenpassanten über die Durchsagen. Helfen Sie älteren und behinderten Menschen“, heißt es in einem Hinweisblatt der Kreisverwaltung, die für den Katastrophenschutz im Landkreis Gießen verantwortlich ist. Im Ernstfall wird die Katastrophenschutzbehörde weitere Anweisungen erteilen, denen unbedingt Folge zu leisten ist.

Für die Angehörigen des Katastrophenschutzes, also Mitarbeiter von Hilfsorganisationen, Rettungsdiensten, Stabsmitglieder, Feuerwehrleute und anderen, bedeutet das Signal, dass Sie sich unverzüglich zu Ihren Einheiten zu begeben haben (Feuerwehrhaus, Stabsraum, etc.).

Weil Hilfskräfte auf freie Telefonleitungen, besonders Handynetze, angewiesen sind, sollten die Bürgerinnen und Bürger im Schadensfall nur falls dringend nötig telefonieren und sich kurz fassen. Aus demselben Grund sollten alle Nicht-Betroffenen einem möglichen Schadensgebiet fernbleiben, denn schnelle Hilfe braucht freie Wege.

„Bei drohenden Gefahren oder nach Eintritt eines Schadenereignisses – insbesondere nach Freisetzung von Gefahrstoffen – kommt einer schnellen Warnung der Bevölkerung große, oft lebenswichtige Bedeutung zu. Deswegen müssen die Sirenen regelmäßig überprüft werden“, erklärt Kreisbrandinspektor Mario Binsch die Notwendigkeit zur anstehenden Überprüfung.