Bitte beachten:
Hier geht es zum Fotowettebwerb "Sehens- und lebenswertes Buseck" - Fotos für die neue Homepage der Gemeinde Buseck
Achtung: Der Lastenradverleih der Gemeinde Buseck muss leider aus organisatorischen Gründen ab sofort vorübergehend eingestellt werden. Alle bereits getätigten Buchungen können derzeit nicht bedient werden. An einer Lösung wird gearbeitet.
Die Gemeindewerke führen in den kommenden Wochen Instandhaltungsarbeiten an Wasserversorgungseinrichtungen im gesamten Gemeindegebiet durch.
Dadurch kann es zu Einschränkungen oder Umleitungen im Verkehr kommen.
Über unumgängliche Wasserabstellungen werden die Betroffenen per Wurfsendung informiert
Bitte beachten Sie die Hinweise unter Aktuelles
Straßensperrungen:
Information zu Straßensperrungen finden Sie unter Aktuelles
Anschrift der Verwaltung
Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck
Telefon: 06408 911-0
Telefax: 06408 911-119
E-Mail: info@buseck.de
Servicezeiten der Verwaltung
Die Verwaltung ist zu den Servicezeiten erreichbar. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, telefonisch (für das Einwohnermeldeamt auch online - siehe Link unten) Termine zu vereinbaren.
Montag, Mittwoch, Freitag
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag:
14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag:
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Online Termin mit dem Einwohnermeldeamt vereinbaren.
Standesamt
Trauen Sie sich? Wenn Sie sich trauen - wir trauen Sie gerne in der Kapelle im "Busecker Schloss". Besuchen Sie https://www.traumhochzeit-buseck.de für weitere Informationen.
Wahlen
Kontakt:
Mail: wahlen@buseck.de
Telefon: 06408 911 144
Links:
Die folgenden Links werden in einem neuen Fenster bzw. Tab geöffnet
Aktuelle Wahl
Die nächste Wahl ist die Wahl zum Hessischen Landtag am 08.10.2023. Informationen zur Wahl sind auf der Homepage des Landkreises Gießen zu finden.
Bekanntmachungen
Wahlschein online beantragen
Anlässlich der Wahl zum Hessischen Landtag am 08.10.2023 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber hinaus wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung infomiert.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (siehe oben: Kontakt).
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.
Wahlergebnisse
Zu den Wahlergebnissen für Buseck (wird im neuen Fenster / Tab geöffnet). Wählen Sie auf der linken Seite den entsprechenden Wahltermin aus.