Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

12.02.2026

Jugendsammelwoche vom 14.03.2026 – 02.04.2026

Der Hessische Jugendring startet vom 14.03.2026 – 02.04.2026 die diesjährige Jugendsammelwoche für eine aktive und gute Kinder- und Jugendarbeit.
Spielen, Lachen, aktiv sein, Neues lernen und ausprobieren, Verantwortung übernehmen – all dies und noch einiges mehr geschieht in der Kinder- und Jugendarbeit in Hessen. Dabei bietet die Kinder- und Jugendarbeit mit ihren vielfältigen Angeboten ein überaus breites Repertoire für Kinder und Jugendliche. So ist es nicht verwunderlich, dass den 29 im Hessischen Jugendring zusammengeschlossenen Jugendverbänden mehr als 1 Million junger Menschen in Hessen organisiert sind und sich mehr als 75.000 ehrenamtlich freiwillig Engagierte finden.

Ohne das ehrenamtliche und freiwillige Engagement ist die Kinder- und Jugendarbeit in Hessen nicht möglich. Auch wenn durch dieses unentgeltliche Engagement vergleichsweise wenig an Kosten entstehen, geht es auch in der ehrenamtlich und freiwillig getragenen Kinder- und Jugendarbeit nicht ohne finanzielle Unterstützung.

Die Jugendsammelwoche, für die vom 14.03.2026 – 02.04.2026 gesammelt wird, ist deshalb seit über 50 Jahren ein wichtiges finanzielles Standbein für die Kinder- und Jugendarbeit in Hessen.
Mit der Spende unterstützen Sie beispielsweise die Aus- und Fortbildung von Jugendleiterinnen/-leitern oder auch die Anschaffung neuer Spielgeräte oder Zelte für die nächste Freizeit.
Sozusagen als kleine Gegenleistung können Sie Ihre Spende ab einer Größenordnung von 10,-- € von Ihrer Steuer absetzen. Gerne senden wir Ihnen auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung hierfür zu.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

02.02.2026

Neue Einsatzleitwagen für die Feuerwehren

Sieben Kommunen bilden Einkaufsverbund – Landkreis Gießen berät bei Beschaffung

Die sieben Landkreis-Kommunen Buseck, Grünberg, Lich, Linden, Pohlheim, Rabenau und Staufenberg benötigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt jeweils einen Feuerwehr-Einsatzleitwagen ELW1 inklusive Ausstattung. Deshalb bilden sie einen Einkaufsverbund, um im Rahmen des Vergabeverfahrens Kosten zu sparen. So muss nicht jede einzelne Kommune eine separate Ausschreibung auf den Weg bringen. Hierzu haben die beteiligten Kommunen in Pohlheim eine Öffentlich-Rechtliche-Vereinbarung unterzeichnet.

Für Planung, Ausschreibung, Vergabe und Erwerb der sieben Fahrzeuge steht der Landkreis Gießen den Kommunen beratend zur Seite. Grundlage hierfür ist der „Vertrag über die interkommunale Zusammenarbeit bei der Erfüllung von Aufgaben nach dem Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz im Bereich der Beschaffung“. Die interkommunale Zusammenarbeit sei effektiv und erzeuge Synergien, sagte Landrätin Anita Schneider. „Der Landkreis Gießen, seine Kommunen und die Feuerwehren haben diese Zusammenarbeit auf eine gute Basis gestellt. Am Ende sind es auch ihre Ideen, die zur Umsetzung kommen.“ Planung und Leistungsbeschreibung für die zu beschaffenden sieben Einsatzleitwagen inklusive Einsatzausstattung werden durch eine Arbeitsgruppe der Städte und Gemeinden vorgenommen. Mit Einverständnis der beteiligten Städte und Gemeinden wird die kostenpflichtige Einbindung eines externen Fachunternehmens zur Unterstützung erfolgen. Die Kosten hierfür tragen die beteiligten Städte und Gemeinden zu gleichen Teilen. 

Stadt Pohlheim federführend beim Vergabeverfahren
Die Stadt Pohlheim koordiniert federführend die gemeinsame Ausschreibung und führt im Auftrag der beteiligten Städte- und Gemeinden das Vergabeverfahren der zu beschaffenden Feuerwehr-Einsatzleitwagen durch. Bürgermeister Andreas Ruck nannte es eine Besonderheit, diesen neuen, gemeinsamen Weg bei der Beschaffung von Fahrzeugen zu beschreiten. Er umriss die Funktion des ELW 1, der bei Einsätzen als mobiles Führungs- und Kommunikationsmittel dient. Alle beteiligten Kommunen haben eine Zuwendung gemäß der Brandschutzförderrichtlinie des Landes Hessen (BSFRL) für die Beschaffung eines Einsatzleitwagens ELW 1 beim Hessischen Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz gestellt. Teilweise wurden die Förderbescheide bereits an die Kommunen ausgesprochen, noch ausstehende sollen in Kürze ausgehändigt werden.

Fördermittel vom Land Hessen und dem Landkreis
Die geschätzten Beschaffungskosten für einen einzelnen Einsatzleitwagen ELW 1 belaufen sich auf rund 250.000 Euro, die mit einer Zuwendung in Höhe von 41.580 Euro durch das Land Hessen gefördert werden. Landrätin Anita Schneider hatte vor der Vertragsunterzeichnung für die anwesenden Bürgermeister, Ersten Stadträte, Beigeordnete und Funktionsträger der Feuerwehren noch eine weitere gute Nachricht mitgebracht. Denn im Rahmen dieser interkommunalen Zusammenarbeit will der Landkreis pro Einsatzleitwagen aus eigenen Fördermitteln eine Summe von mindestens 15.000 Euro beisteuern

28.01.2026

Die Erben der Toten – Lesung mit Herrn Marcel Sonnenberg

Wir freuen uns, dass wir unseren Lesern wieder eine Lesung anbieten können zu einem Thema, von dem wir früher oder später alle einmal betroffen sind. Diesmal liest Herr Marcel Sonnenberg aus seinem True Crime Buch „Erlebnisse eines Testamentsvollstreckers“. 

Wo andere vom großen Erbe träumen, beginnt für Marcel Sonnenberg die Arbeit: Als Nachlasspfleger und Testamentsvollstrecker wird er gerufen, wenn Erbschaften kompliziert, undurchsichtig oder gefährlich werden. Mit Witz und Scharfsinn gewährt er nun Einblicke in die kuriosesten und brisantesten Fälle seiner Laufbahn. Ob Mordverdacht, plötzlich auftauchende Erben oder jahrelange Steuervergehen – Sonnenberg ist nicht nur Anwalt, sondern auch Krisenmanager und Vermittler in einem hochexplosiven Umfeld.

In packenden Geschichten zeigt er, wie gravierend sich Familienmitglieder für ein paar Münzen zerstreiten können, aber auch, wie eine Erbschaft reibungslos organisiert werden kann. Eine lohnende Lektüre für alle, die von unerwarteten Erbschaften träumen – und für jene, die sich fragen, ob sie diesen Wunsch vielleicht lieber aufgeben sollten.

Wir sind gespannt auf einen unterhaltsamen Abend, der sicherlich auch einige nachdenkliche Momente zu bieten hat und freuen uns auf Ihre zahlreiche Teilnahme

Veranstaltungstag: Donnerstag, der 05.03.2026 

Ort: Brandsburg in Alten-Buseck, Brandgasse 14-16

Einlass: ab 18.30 Uhr

Beginn der Lesung: 19.00 Uhr

Unkostenbeitrag: 5 Euro an der Abendkasse zu zahlen

Ihr Büchereiteam

26.01.2026

Amtliche Bekanntmachung des Landkreis Gießen

Der Landkreis Gießen, Kreisausschuss, – Untere Fischereibehörde – führt am
Freitag, den 12.06.2026 Freitag, den 13.11.2026 für den Landkreis Gießen eine „Staatliche Fischerprüfung“ durch.

Die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Zulassung zur Fischerprüfung hat an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung teilzunehmen.
Die Lehrgangsdauer hat mindestens acht Stunden zu betragen.

Termine hierzu können beim Verband Hessischer Fischer e. V. (Internet: hessenfischer.net / Tel.: 0611/30 20 80) eruiert werden.
Online-Vorbereitungslehrgänge sind auf www.fishing-king.de zu finden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf www.lkgi.de/fischerei

Senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nebst allen erforderlichen Nachweisen postalisch an die Untere Fischereibehörde des Landkreises Gießen, Bachweg 9, 35398 Gießen

Landkreis Gießen, Der Kreisausschuss
- Untere Fischereibehörde -

30.01.2026

Bekanntmachung von Rhein-Main-Link

Ankündigung von Kartierungsarbeiten für die Trassenplanung (PDF)

21.01.2026

Digitale Lichtbilder für Ausweise und Pässe – Aufnahme auch direkt bei der Gemeinde Buseck möglich

Seit dem 1. Mai 2025 gelten bundesweit neue Regelungen im Pass- und Ausweiswesen. Bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, elektronischen Aufenthaltstiteln sowie Reiseausweisen des Ausländerrechts sind künftig ausschließlich digitale biometrische Lichtbilder zulässig. 

Warum die Umstellung auf digitale Lichtbilder?

Ziel der neuen Regelung ist es,

  • die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen,
  • das Risiko von Manipulationen und Fälschungen zu verringern,
  • sowie den Antragsprozess zu vereinfachen.

Die Einhaltung der internationalen biometrischen Vorgaben ist besonders wichtig, um eine schnelle und sichere Identifizierung zu ermöglichen. Dadurch sollen Bürgerinnen und Bürgern insbesondere Unannehmlichkeiten bei Grenzkontrollen erspart bleiben.

Wie funktioniert das digitale Lichtbild?

Das digitale Lichtbild wird medienbruchfrei und sicher an die zuständige Behörde übermittelt. Bürgerinnen und Bürger haben dabei zwei Möglichkeiten:

  • Erstellung bei einem registrierten Fotodienstleister
    (z. B. Fotostudio oder Drogeriemarkt):
    Das Lichtbild wird dort aufgenommen und über eine zertifizierte und verschlüsselte Cloud elektronisch an die Behörde übermittelt. Nach der Fotoaufnahme erhalten Sie einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser Code wird bei der Antragstellung in der Behörde vorgelegt und eingescannt, damit das Lichtbild aus der geschützten Cloud abgerufen werden kann.
  • Erstellung direkt in der Behörde
    Die Gemeinde Buseck verfügt über ein eigenes digitales Lichtbilderfassungssystem. Bürgerinnen und Bürger können ihr biometrisches Lichtbild direkt vor Ort im Rahmen der Antragstellung anfertigen lassen.

Gebühren:

Bei Nutzung des von der Bundesdruckerei bereitgestellten digitalen Aufnahmesystems PointID in der Behörde fällt eine Gebühr von 6,00 Euro pro Lichtbild an. 

Unser Service für Sie:

Die Gemeinde Buseck bietet Bürgerinnen und Bürgern gerne an, das digitale biometrische Lichtbild direkt bei der Antragstellung in der Behörde anfertigen zu lassen. Dadurch entfällt der zusätzliche Weg zu einem Fotodienstleister im Vorfeld, was Zeit spart und den Antragsprozess deutlich vereinfacht. Die Lichtbildaufnahme erfolgt schnell, sicher und entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – alles aus einer Hand.

Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. 

E-Mail: buergerservice@buseck.de
Telefon: 06408 911 0

- Bürgerservice -
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

 

21.01.2026

Sauberkeit in unserer Gemeinde: Bitte Hundekot entsorgen!

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

wir möchten Sie darum bitten, die Hinterlassenschaften Ihrer Hunde stets umgehend zu entfernen. Diese einfache Maßnahme trägt dazu bei, unseren öffentlichen Raum sauber und angenehm für alle zu gestalten.

Wir haben eine Mitteilung erhalten, dass auf dem Weg „Im Tal, Wilhelmstraße“, auch bekannt als „Alter Weg“, vermehrt Hundekot auf den Grünstreifen, aber auch mitten auf dem Weg liegt. Besonders im Bereich des Kindergartens, wo täglich viele Kinder gebracht und abgeholt werden, ist es wichtig, auf Sauberkeit und Hygiene zu achten.

Indem wir rücksichtsvoll miteinander umgehen, können wir dafür sorgen, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Gemeinde wohlfühlen und die Außenbereiche gerne und ohne Einschränkungen nutzen.
Hundehalterinnen und Hundehalter sind daher aufgefordert, den Hundekot ordnungsgemäß zu entsorgen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe für ein sauberes Buseck.

Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung

09.01.2026

Zukunft des Voraushelfersystem in Buseck

In den vergangenen Wochen ist die Situation rund um das Voraushelfersystem in der Gemeinde Buseck intensiv und öffentlich diskutiert worden. Hintergrund waren verschiedene Fragestellungen und Kritikpunkte, die in einem an die Öffentlichkeit gelangten Schreiben thematisiert wurden und die Alarmstichworte der Alarmierungen der Voraushelfer betrafen.

Im Anschluss an diese Diskussionen haben bereits mehrere Gespräche und Treffen stattgefunden, an denen Vertreter des Brandschutzamtes des Landkreises, die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst des Landkreises, Vertreter der Voraushelfer, der Bürgermeister sowie weitere Vertreter aus Politik und Verwaltung teilgenommen haben. Ziel dieser Zusammenkünfte war es, die angesprochenen Problematiken sachlich aufzuarbeiten, bestehende Missverständnisse auszuräumen und eine gemeinsame Linie für die Zukunft des Voraushelfersystems zu entwickeln.

Im Ergebnis dieser Gespräche besteht ein grundsätzlicher Konsens darüber, dass das Voraushelfersystem in Buseck weiterhin ein wichtiger Bestandteil der Ersten Hilfe bleiben soll. Die Voraushelfer leisten insbesondere in zeitkritischen Notfallsituationen einen wertvollen Beitrag, indem sie die Zeit bis zum Eintreffen des regulären Rettungsdienstes überbrücken und lebensrettende Erstmaßnahmen einleiten können. Vor diesem Hintergrund wurde gemeinsam vereinbart, das System grundsätzlich beizubehalten.

Konkret wurde festgelegt, dass die Voraushelfer auch weiterhin bei definierten Alarmstichworten parallel zum Rettungsdienst alarmiert werden. Im Zuge der Anpassung der Alarmierungsstrukturen wurde klargestellt, dass die Voraushelfer zu lebensbedrohlichen Notfallsituationen zum Rettungsdienst hinzu alarmiert werden. Hierunter fallen unter anderem Einsatzlagen wie Bewusstlosigkeit, Reanimation, starke Blutungen oder Polytraumata. Gerade bei diesen hochkritischen Einsatzbildern wird die frühzeitige Alarmierung der Voraushelfer als sinnvoll und notwendig erachtet, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bestmöglich zu überbrücken und unverzüglich mit lebensrettenden Maßnahmen beginnen zu können. Damit soll sichergestellt werden, dass in besonders kritischen Einsatzlagen möglichst früh qualifizierte Hilfe vor Ort ist.

Gleichzeitig wurde deutlich gemacht, dass es weiterhin offenen Klärungsbedarf gibt. Verwaltung, Landkreis und Voraushelfer stehen daher in einem engen und konstruktiven Austausch, um bestehende organisatorische, rechtliche und strukturelle Fragestellungen aus der Vergangenheit aufzuarbeiten. Ziel ist es, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die sowohl den Anforderungen des Rettungsdienstes als auch dem ehrenamtlichen Engagement der Voraushelfer der Feuerwehr Buseck gerecht werden.

Die Gemeinde Buseck sieht in diesem gemeinsamen Prozess einen wichtigen Schritt, um Vertrauen zu stärken und die Zusammenarbeit aller Beteiligten langfristig zu sichern. Die Verantwortlichen betonen, dass eine transparente Kommunikation und eine sachliche Betrachtung der bestehenden Herausforderungen entscheidend sind, um das Voraushelfersystem strukturiert und zukunftsfähig weiterzuführen.

08.01.2026

Das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen informiert zum Umgang mit der Vogelgrippe

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie hatten Kontakt zu Geflügel oder Wildvögeln (oder anderen Tieren), die mit dem
Vogelgrippevirus infiziert waren. Das Vogelgrippevirus ist bisher nicht gut an den Menschen
angepasst. Daher wird es nur sehr selten auf Menschen übertragen.

Symptome einer Vogelgrippeinfektion beim Menschen können sein: Fieber, Husten, Atemnot,
Bindehautentzündung, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, seltener Hals-, Kopf- und
Gliederschmerzen. Meistens verläuft die Krankheit mild, nicht schlimmer als eine normale
Influenza (Grippe). Nur in wenigen Fällen verläuft die Krankheit schwer oder gar tödlich.

Sollten Sie innerhalb von 10 Tagen nach Kontakt zu den infizierten Vögeln Symptome
entwickeln, gehen Sie bitte zum Arzt, bei beruflichem Kontakt ggf. zum Betriebsarzt.
Berichten Sie ihm bitte, dass Sie Kontakt zu Tieren mit Vogelgrippevirus hatten. Der Arzt kann
dann eine Laboruntersuchung veranlassen, um festzustellen, ob Sie sich mit dem
Vogelgrippevirus angesteckt haben.

Sollten Sie sich tatsächlich angesteckt haben, muss über eine stationäre Behandlung
entschieden werden. Das Labor und der Arzt müssen bei menschlichen
Vogelgrippeinfektionen das Gesundheitsamt informieren. Das Gesundheitsamt wird über
Isolationsmaßnahmen entscheiden.

Wichtiger Hinweis: Während der Grippewelle im Winter können Personen mit Kontakt zu
Wildvögeln oder Geflügel zwei Influenzavirustypen in sich tragen - einmal das normale
menschliche Grippevirus und zusätzlich das Vogelgrippevirus. Dann kann es zu einer
Vermischung beider Erreger kommen. Am Ende könnte ein Vogelgrippevirus entstehen, das
viel besser an den Menschen angepasst ist. Dies könnte zu einer Pandemie führen. Darum
empfiehlt die Ständige Impfkommission die Grippeimpfung auch für Personen, die häufig
direkten Kontakt zu z.B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln und Robben haben, Menschen, die
tätig sind in Nutztierhaltungen, Zoos und Tierparks, Tierheimen oder Auffangstationen,
Tierarztpraxen oder Schlachthöfen.

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter 0641 9390-1401
oder via E-Mail an hygiene@lkgi.de.

Ihr
Gesundheitsamt

09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.