
Einladung zur Sitzung des Behinderten- und Seniorenbeirates
am Dienstag, dem 17.06.2025 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Oppenrod, Gaststätte
am Dienstag, dem 17.06.2025 um 18:00 Uhr im Bürgerhaus Oppenrod, Gaststätte
Vom 1. Juni bis zum 20. Juli lädt das Kulturnetzwerk der Gießener Lahntäler bereits zum vierten Mal zum sommerlichen Streifzug durch die Region ein – hinein in die Dörfer, Kirchen, Gärten und historischen Gebäude zwischen Lahn, Lumda, Wieseck und Salzböde.
In diesem Jahr stehen 38 Programmpunkte in sieben Wochen auf dem Plan. Auch 2025 sind wieder neue Partner dabei: So ist der Kulturbahnhof Lollar erstmals mit im Programm – und zugleich Schauplatz der Auftaktveranstaltung.
Am Sonntag, den 1. Juni, lädt der Kulturbahnhof zur Matinee im Garten ein. Ab 10 Uhr können sich Besucherinnen und Besucher bei einem gemütlichen Start auf kulinarische Köstlichkeiten und einen entspannten Austausch freuen. Ab 14 Uhr sorgen die Bands „Lovesocks“ und „FogelF“ für Live-Musik unter freiem Himmel. Der Eintritt ist frei.
Das Besondere an „Kultur im Fluss“ ist nicht nur die Vielfalt der kulturellen Beiträge, sondern vor allem ihre Verankerung im ländlichen Raum: Musik, Theater, Lesungen und Kabarett finden dort statt, wo man sie oft nicht erwartet – in ehemaligen Wartesälen, auf dem Gelände alter Schulen, in liebevoll hergerichteten Dorfwirtschaften, auf Freilichtbühnen mit Geschichte oder unter Fachwerkfassaden, die schon viele Generationen gesehen haben.
Kultur wird hier greifbar und nahbar. Kleine Bühnen ermöglichen authentische Erlebnisse – oft mit persönlichem Kontakt zu den Kunstschaffenden. Die Veranstaltungsreihe zeigt was die Region das ganze Jahr über zu bieten hat und wird damit zu einem kulturellen Schaufenster für die gesamte Region.
Zu den Highlights des diesjährigen Programms zählen unter anderem ein Konzert der African Vocals aus Namibia in der evangelischen Kirche in Rabenau-Geilshausen, die Lesung der Literaturstipendiatin Mirandolina Babunashvilli in Staufenberg oder die Aufführungen des Papiertheaters „Kleine Auszeit“ in Buseck, das beispielweise mit dem Klassiker „Das Wirtshaus im Spessart“ ein kleines Stück immaterielles UNESCO-Kulturerbe auf die Bühne bringt. Hier zeigen sich Engagement, Kreativität und kulturelle Energie, wie sie dem leidenschaftlichen Einsatz vieler Ehrenamtlicher vor Ort zu verdanken sind.
Das vollständige Programm ist ab sofort unter www.giessener-lahntaeler.de abrufbar und liegt in gedruckter Form in den Rathäusern der sechs beteiligten Kommunen aus – oder kann über die zuvor genannte Adresse direkt kostenlos nach Hause bestellt werden.
Touristischer Arbeitskreis Gießener Lahntäler
Am 21.06.2025 öffnet das Busecker Freibad nach umfangreichen Sanierungsarbeiten seine Tore.
Sichern Sie sich bereits jetzt mit dem nachstehenden Formular Eintrittskarten für die Badesaison 2025.
Das ausgefüllte Formular ist postalisch oder per E-Mail an den Fachdienst Liegenschaften (liegenschaften@buseck.de) einzureichen.
Freizeit-Leseprojekt für Kinder zwischen 8 und 12 Jahren
2025 wurde das Freizeit-Leseprojekt „Ich bin eine Leseratte“ zum wiederholten Male von der Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen und der Hessischen Leseförderung ausgeschrieben.
Wir haben uns als öffentliche Bücherei beworben und auch in diesem Jahr wieder den Zuschlag erhalten, sodass alle bei uns registrierten Kinder ab dem 1. Schuljahr teilnehmen können.
Das von der Sparkassen-Kulturstiftung vollfinanzierte Projekt richtet sich an Kinder im Alter von 8 bis 12 Jahren. Die Kinder bekommen die Möglichkeit, sechs vorab ausgewählte Titel zu lesen. Diese decken verschiedene Themen und Altersklassen ab und richten sich damit an Kinder, die unterschiedliche Interessen und Lesekompetenzen ausgebildet haben.
Jeder teilnehmende Leser erhält eine Arbeitsbroschüre, in der die „Leseratte“ erklärt wird und Fragen zu den Büchern gestellt werden.
Der Projektzeitraum erstreckt sich vom
Dienstag, 17.06.2025 bis zum Montag, 20.10.2025
Während dieser Zeit sollen die Kinder so viele Titel wie möglich ausleihen können, lesen und die in der Broschüre gestellten Fragen beantworten. Es ist den Kindern außerdem möglich, sich kreativ mit den Büchern auseinander zu setzen und beispielsweise Zeichnungen einzureichen.
Einreichungsschluss für die ausgefüllte Arbeitsbroschüre oder kreative Projekte ist der 20.10.2025.
Als Preise erhalten die Kinder Buchgutscheine, die ebenfalls von der Sparkassen-Kulturstiftung finanziert werden.
Ihren Abschluss findet die „Leseratte“ in einem Abschlussfest. Dann werden auch die Gewinner bekanntgegeben und die Gutscheine ausgehändigt.
Den Termin für das Abschlussfest geben wir rechtzeitig bekannt!
Wir freuen uns auf eine rege Teilnahme und wünschen schon im Vorfeld viel Spaß!!
Das Büchereiteam der Gemeinde Buseck
Wir freuen uns sehr, Ihnen eine Lesung mit Frau Leimbach ankündigen zu dürfen.
Frau Leimbach ist eine in Alten-Buseck wohnende Autorin, die schon mehrere Kriminalromane geschrieben hat, die auch in den Büchereien der Gemeinde Buseck zur Ausleihe stehen.
In der kommenden Lesung wird Sie aus Ihrem neuesten Kriminalroman „Mord im Strandcafé“ vorlesen. Hierbei handelt es sich um einen Fortsetzungsroman mit den Protagonisten Swantje Brandt und Henry Olsen, die auch in diesem Kriminalroman in gewohnter Weise ermitteln.
An dieser Stelle dürfen wir natürlich nicht zu viel verraten. Wir freuen uns mit Ihnen auf einen spannenden Abend
Am Mittwoch, 25. Juni um 19 Uhr
In der Gemeindebücherei Buseck, Brandgasse 14-16
Eintrittspreis: 7 Euro
Eintrittskarten können nur an der Abendkasse erworben werden!
Gerne können Sie sich jedoch Ihre Karten schon jetzt bei uns reservieren und sich so Ihren Platz in der Veranstaltung sichern.
Reservierungen nehmen wir telefonisch in Alten-Buseck unter 06408-5042731 oder in Großen-Buseck unter 06408-4538 entgegen.
Während unserer Öffnungszeiten besteht die Möglichkeit persönlich eine Reservierung vorzunehmen.
Wir freuen uns auf einen unterhaltsamen Abend und hoffen auf eine große Teilnahme!
Ihr Büchereiteam
(Bildrechte: © Raphael Warnecke, Borkum)
Bekanntmachung von Rhein-Main-Link: Ankündigung von Baugrunduntersuchungen für die Trassenplanung
Die Gemeinde Buseck lobt wieder einen Umweltpreis aus, welcher Projekte und Leistungen im Bereich Umwelt-und Klimaschutz honoriert. Dieser ist in diesem Jahr mit mindestens 1.000,-Euro oder gleichwertigem Sachwert dotiert.
Die Richtlinien der Preisvergabe sind auf der Homepage der Gemeinde einsehbar. https://www.buseck.de/umwelt-verkehr/klima-naturschutz/umweltpreis.
Wer kann teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt sind alle Vereine, Verbände, Betriebe, Privatpersonen, Interessensgruppen, Schulen und Jugendgruppenaus Buseck, die umweltfreundliche Maßnahmen oder Projekte durchgeführt haben. Deren Realisierung darf nicht länger als 18 Monate zurückliegen.
Sogeht's
Zur Anmeldung reichen Sie eine Kurzbeschreibung Ihres Projektes ein. Per Post oder per Mail an den FD Umwelt & Energie.
Anmeldeschluss ist der 30.09.2025
FD Umwelt & Energie
06408/911-208(-205)
umwelt@buseck.de
Wir bitten um Beachtung, dass am Samstag, den 31.05.2025 sowie Samstag, den 21.06.2025 der Wertstoffhof in Reiskirchen geschlossen ist.
Alternativ kann das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ), Lahnstraße 220 in Gießen genutzt werden. Das AWZ ist Montag bis Freitag
von 8 bis 12:15 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Brut- und Setzzeit beginnt offiziell am 1. März eines jeden Jahres und stellt einen Schutzzeitraum für Wildtiere und Vögel dar, insbesondere für die Aufzucht ihrer Jungen.
Aus Rücksicht auf die Tiere bitten wir Sie daher, vom 1. März bis zum 1. Oktober folgende Punkte zu beachten, um die Jungtiere nicht unnötig zu stören:
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.
Aufgrund dessen wird das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck ab dem 01.05.2025 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.
In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.
Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.
Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Fachdienst Brandschutz
Für immer und immer intensivere Auseinandersetzungen sorgt das illegale, aber auch das legale, behördlich angeordnete Parken auf dem Gehweg. Aktuell hat das Bundesverwaltungsgericht nun hierzu Stellung bezogen.
Für die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen 315 (Parken halb auf Gehwegen) oder einer Parkflächenmarkierung auf dem Gehweg ist nach § 45 Abs. 9 S. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein zwingendes Erfordernis nachzuweisen. In der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) steht, dass das Parken auf Gehwegen nur zugelassen werden darf, wenn genügend Platz für den unbehinderten Verkehr von Fußgängern gegebenenfalls mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrern auch im Begegnungsverkehr bleibt. Das bedeutet, dass aufgrund der einschlägigen Regelwerke eine Mindestbreite des Gehweges von 2,50m verbleiben muss.
Nur wenn dies und die weiteren Kriterien der VwV-StVO erfüllt sind, kann angenommen werden, dass eine rechtmäßige Anordnung erfolgen kann. Ein weiteres Kriterium ist, dass laut den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS) der Abstand zwischen Markierung und Bordstein mindestens einen Meter betragen muss und maximal zwei Meter betragen darf.
Das bedeutet zusammenfassend, der Gehweg benötigt eine Breite von 3,50m um Gehwegparken erlauben zu dürfen.
Vor diesem Hintergrund wurde nun aktuell die Beschilderung in der Gemeinde Buseck überprüft. Es wurde festgestellt, dass unter den vorgenannten Bedingungen das Parken auf dem Gehweg in der Bismarckstraße widerrufen werden muss.
Wir möchten Sie daher schon jetzt darauf hinweisen, dass die Beschilderung und die Markierung in den nächsten Tagen entfernt werden wird, sodass ein dortiges Parken auf dem Gehweg eine Ordnungswidrigkeit darstellt und entsprechend geahndet werden wird.
Wir bitten um Beachtung!
Gez. Michael Ranft
Bürgermeister
als Straßenverkehrsbehörde
Aufgrund einer Grunderneuerung wird die Haydnstraße, OT Oppenrod in der Zeit vom 10.03.2025 bis voraussichtlich 30.09.2025 voll gesperrt.
In den umliegenden Straßen kann es zu Einschränkungen kommen.
Um Beachtung wird gebeten.
Gemeinde Buseck
Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Der Landkreis Gießen, Kreisausschuss, – Untere Fischereibehörde – führt am
Freitag, den 23.05.2025 und Freitag, den 14.11.2025
für den Landkreis Gießen eine „Staatliche Fischerprüfung“ durch.
Die Antragstellerin oder der Antragsteller zur Zulassung zur Fischerprüfung hat an einem praktischen Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung teilzunehmen.
Die Lehrgangsdauer hat mindestens acht Stunden zu betragen.
Termine hierzu können beim Verband Hessischer Fischer e. V. (Internet: hessenfischer.net / Tel.: 0611/30 20 80) eruiert werden.
Online-Vorbereitungslehrgänge sind auf www.fishing-king.de zu finden.
Die Antragsunterlagen finden Sie auf www.lkgi.de/fischerei
Senden Sie Ihren Antrag auf Zulassung zur Staatlichen Fischerprüfung nebst allen erforderlichen Nachweisen postalisch an die Untere Fischereibehörde des Landkreises Gießen, Bachweg 9, 35398 Gießen