Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

Lesen Sie hier Neuigkeiten aus dem Busecker Schloss.

Die Informationen des Friedhofsamtes und der Bücherei finden Sie auf deren Seiten.

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20.08.2026

PRESSEINFORMATION - VORERST ENTSPANNUNG DER WALDBRANDGEFAHR IN WEITEN TEILEN HESSENS

Wiesbaden, 18. August 2026

Forstministerium hebt Alarmstufe auf
Die Waldbrandgefahrenlage in Hessens Wäldern hat sich etwas entspannt. Vor allem die landesweiten Niederschläge in Verbindung mit einem deutlichen Temperaturrückgang führen in weiten Teilen Hessens zu einer spürbaren Abnahme der akuten Waldbrandgefahr. Auch für die nächsten Tage ist nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes nicht mit einer erneuten flächendeckenden und anhaltenden Zunahme der Waldbrandgefährdung auf kritische Werte zu rechnen. Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat hebt daher die am 3. August 2026 in Kraft gesetzte Waldbrandalarmstufe A, die zweithöchste Stufe, mit sofortiger Wirkung auf. Damit gilt aktuell keine Alarmstufe mehr.

Die Bevölkerung wird aber weiterhin um vorsichtiges Verhalten gebeten. Vertrocknete Vegetation und Blätter stellen trotz der ersten Regenfälle weiterhin eine potentielle Gefahr dar. Die lange Phase der Trockenheit, es war bislang einer der trockensten Sommer in Hessen seit Aufzeichnungsbeginn, ist vorerst noch nicht überwunden. Für die im Einzelfall nach wie vor erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird um Verständnis gebeten. Das erneute Ausrufen der Alarmstufe A ist angesichts der bisherigen Trockenheit nicht auszuschließen.

Nachdem der Juli 2026 in Hessen der trockenste Juli seit Beginn der Aufzeichnungen und zugleich außergewöhnlich warm war, kam es seit Anfang August zu einer anhaltenden, landesweiten Zunahme der Waldbrandgefahr. Nach vorläufigen Daten gab es allein seit dem 3. August 2026 knapp 50 Waldbrände mit einer Schadfläche von rund 380.000 Quadratmetern. Seit Jahresbeginn kam es zu mindestens 160 Waldbränden mit einer Schadfläche von rund 560.000 Quadratmetern, das entspricht in etwa der Größe von 78 Fußballfeldern.

Sehr große Schäden konnten nur durch das rasche und geschulte Zusammenwirken vieler Kräfte bei der Waldbrandabwehr und Waldbrandbekämpfung verhindert werden. Hierzu zählen neben den vorsorgenden Maßnahmen der Forstverwaltung insbesondere das gute Zusammenwirken von Feuerwehr und Forstleuten im Einsatzfall. Die örtlichen Feuerwehren und vielen freiwilligen Helfer haben unter großem persönlichem Einsatz größere Schäden verhindert. Ihnen gilt unser besonderer Dank.
Es ist auch erkennbar, dass die Bevölkerung sensibel mit der Gefahrenlage umgegangen ist und die Warnungen der vergangenen Wochen ernst genommen hat.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat

Pressestelle: Olaf Streubig
Tel.: (0611) 815 1020
Fax: (0611) 815 1943
pressestelle@landwirtschaft.hessen.de
www.landwirtschaft.hessen.de

06.08.2026

L 3128: Erneuerung der Fahrbahn zwischen Gießen-Wieseck und dem Abzweig der K 31

Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement 
Pressemitteilung 

Marburg, 06. August 2026 

Wechsel in den nächsten Bauabschnitt im Laufe des heutigen Donnerstags, 6. August 

Die Sanierung der Fahrbahn der Landesstraße 3128 (Hangelsteinstraße) zwischen der L 3475 (Marburger Straße) in Gießen-Wieseck und dem Abzweig der Kreisstraße 31 kommt gut voran und liegt im Zeitplan. In insgesamt drei Bauphasen werden auf der rund 1,5 Kilometer langen Strecke der bestehende Asphalt abgefräst und neue Asphaltschichten eingebaut. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden. 
Im Laufe des heutigen Donnerstags, 6. August, wird die Baustelle auf den zweiten Bauabschnitt umgestellt. Dieser erstreckt sich vom vorherigen Baufeld auf Höhe der westlichen Auf- und Abfahrtsrampe zur A 485 in Fahrtrichtung Frankfurt bis zum Abzweig der K 31 nach Wieseck-Trohe. 
Dieser Bauabschnitt wird in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase wird bis kurz vor dem Abzweig der K 31 gearbeitet. Das anliegende Restaurant Irodion bleibt währenddessen aus Richtung Alten-Buseck erreichbar. Die Auffahrt aus Richtung Alten-Buseck kommend auf die A 485 in Richtung Frankfurt, sowie die Auf- und Abfahrtsrampe in Richtung Marburg müssen während dieser Bauphase gesperrt werden. Hier erfolgt die Umleitung über die A 480. Diese Bauphase soll rund drei Wochen andauern. 
In der zweiten Bauphase des zweiten Bauabschnitts wird die L 3128 im Bereich des Abzweigs der K 31 saniert. Dafür muss die Landesstraße in diesem Bereich voll gesperrt werden. Das Restaurant Irodion ist währenddessen aus Richtung Gießen erreichbar, das Tierheim aus Richtung Trohe. Rund zwei Wochen Bauzeit sind für diese Bauphase vorgesehen. 
Das Gewerbegebiet Flößerweg bleibt während des zweiten Bauabschnitts durchgehend aus Richtung Alten-Buseck kommend erreichbar. 
Die Umleitung für den Verkehr von Gießen nach Alten-Buseck führt während der gesamten Arbeiten über die L 3128, L 3475, L 3146 und L 3356 über Gießen und Staufenberg-Daubringen. Diese Umleitung ist in beide Fahrtrichtungen entsprechend ausgeschildert. Bis zum jeweiligen Baufeld bleibt die L 3128 für den Anliegerverkehr befahrbar. 

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de

Hessen Mobil 
Straßen- und Verkehrsmanagement 
Regionalbüro Westhessen 

06.08.2026

Übergabe eines Förderbescheid für einen neuen Einsatzleitwagen der Feuerwehr Buseck

Die Gemeinde Buseck hat am 05. August 2026 einen wichtigen Förderbescheid des Landes Hessen für den Brand- und Katastrophenschutz erhalten. Der Hessische Innenminister Roman Poseck überbrachte persönlich den Zuwendungsbescheid für die Beschaffung eines neuen Einsatzleitwagens 1 (ELW 1) der Freiwilligen Feuerwehr Buseck.

Die Förderung des Landes Hessen beträgt 35.640,00 €. Den Förderbescheid nahm der Erste Beigeordnete der Gemeinde Buseck, Alexander Zippel, gemeinsam mit Gemeindebrandinspektor Torsten Nicolai sowie dem Wehrführer der Feuerwehr Großen-Buseck, André Mattern, entgegen.

An der Übergabe nahmen außerdem der Busecker Landtagsabgeordnete Lucas Schmitz sowie Kreisbrandinspektor Mario Binsch teil und unterstrichen damit die Bedeutung der Investition für den Brand- und Katastrophenschutz in der Gemeinde Buseck.

Der Einsatzleitwagen ist die mobile Führungszentrale an der Einsatzstelle. Von hier aus werden Einsätze koordiniert, die Kommunikation zwischen den Einsatzkräften sichergestellt sowie wichtige Informationen gesammelt und ausgewertet. Mit der Neubeschaffung wird die Führungs- und Kommunikationsfähigkeit der Feuerwehr Buseck nachhaltig gestärkt.

Das neue Fahrzeug ersetzt den bisherigen Einsatzleitwagen aus dem Jahr 2010 und entspricht künftig dem aktuellen Stand der Technik. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen einer gemeinsamen Ausschreibung mit insgesamt sieben Kommunen des Landkreises Gießen. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit können Synergieeffekte genutzt und eine wirtschaftliche Beschaffung sichergestellt werden.

Die Gemeinde Buseck bedankt sich beim Land Hessen für die finanzielle Unterstützung und freut sich über die Förderung, die einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehr Buseck leistet.

Fachbereich Sicherheit & Ordnung
Fachdienst Brandschutz
-Gemeinde Buseck-

 

04.08.2026

Grill- und Feuerstellen im Wald bis auf Weiteres gesperrt

Aufgrund der anhaltend trockenen Witterung werden die Grill- und Feuerstellen nach Aufforderung des hessischen Forstamtes im und am Waldgebiet der Gemeinde Buseck, sowie der umliegenden Bereiche bis auf Weiteres gesperrt.

Die Nutzung ist ab sofort untersagt. Die örtlichen Witterungsverhältnisse machen diesen Schritt erforderlich.

Die Gemeinde Buseck bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis und darum, die Sperrungen konsequent zu beachten. Bereits kleinste Zündquellen können bei der aktuellen Trockenheit zu einem Wald- oder Vegetationsbrand führen.

Zum Schutz von Mensch, Natur und Einsatzkräften wird außerdem darum gebeten, im Wald und in Waldnähe grundsätzlich auf offenes Feuer zu verzichten und keine glimmenden Zigaretten, Glasflaschen oder sonstigen brennenden Gegenstände wegzuwerfen.

Die Gemeinde Buseck bedankt sich für Ihre Unterstützung.

Fachdienst Brandschutz
-Gemeinde Buseck-

Infografik "Gemeinde informiert"
15.07.2026

Ankündigung von Vorarbeiten für die Trassenplanung

Die Details dazu finden Sie in der Anlage.

Information von "Amprion"

Diese Postkarte aus dem Kreisarchiv, die ca. im Jahr 1915 entstand, zeigt die Gastwirtschaft der Witwe Helene Geller in Frankenbach. (Foto: Landkreis Gießen) Entwurf für ein Backhaus der Gemeinde Reiskirchen aus dem Jahr 1880. (Foto: Landkreis Gießen) Großherzog Ludwig I. von Hessen und bei Rhein erteilt im Jahr 1829 der Stadt Hungen die Erlaubnis, zwei weitere Krämermärkte jährlich abhalten zu dürfen. (Foto: Landkreis Gießen)
03.07.2026

7. Ausstellung der Kommunalarchive nimmt Essen und Trinken in den Blick

Ab August sind Plakate zum Thema „Ernährungsgeschichte(n) aus dem Gießener Land“ in Rathäusern, Museen und Firmen-Foyers zu sehen und wecken so manche Erinnerung

Landkreis Gießen. „Was Leib und Seele zusammenhält. Ernährungsgeschichte(n) aus dem Gießener Land“ – unter diesem Titel haben die Mitarbeiter:innen der Kommunalarchive im Landkreis Gießen eine unterhaltsame Ausstellung erarbeitet, die ab Sommer an verschiedenen Orten im Kreisgebiet zu sehen sein wird. „Es ist mittlerweile die siebte Ausstellung, die die Archivbetreuerinnen und -betreuer gemeinsam zusammentragen“, erklärt Kreis-Archivarin Sabine Raßner, die die Verantwortlichen der Stadt- und Gemeindearchive regelmäßig zu Vernetzungstreffen und Fortbildungen einlädt.

Sie hat auch bei der Koordination der neuesten Ausstellung unterstützt. Das Zusammentragen einer Ausstellung nimmt natürlich viel Zeit in Anspruch. Seit etwa einem Jahr sind die beteiligten Archivar:innen neben der üblichen Archivarbeit mit Planung, Konzeption und Vorbereitung beschäftigt. Aus allen Gemeinden und Städten im Landkreis sind schließlich Belege zu sehen, die so manche Erinnerung hervorrufen dürften. 

Leitgedanke „Essen und Trinken“ war schnell gefunden und mit zahlreichen Belegen aufbereitet

Ein Leitgedanke für eine gemeinsame, kreisweite Ausstellung sei schnell gefunden gewesen, meint Sabine Raßner weiter. Denn zum Thema Essen und Trinken finden sich in den Kommunalarchiven oft zahlreiche historische Belege; nicht zuletzt hübsche Postkarten, welche Gaststätten und Ausflugslokale zeigen, oder Familienfotos an der Festtafel. Auch Kochbücher längst vergangener Tage wurden mancherorts archiviert und werden nun in Teilen gezeigt.

Außerdem sind in der Ausstellung auch Werbe-Plakate von heimischen Brauereien, Gasthäusern und Lebensmittelgeschäften abgebildet, ebenso historische Marktordnungen sowie Akten und Pläne vom Bau gemeinschaftlicher Gefrier- und Schachthäuser. Dem Kartoffelanbau und dem Weg vom Korn zum Brot im Gießener Land ist jeweils ein eigenes Plakat gewidmet, ebenso der Trinkwasserversorgung und der Ernährung in Kriegstagen.

Die Themenbereiche Viehhaltung, Milchwirtschaft, Fleischverarbeitung, Lebensmittelhandel, regionale Märkte sowie die Gastronomie im Wandel sind mit zahlreichen Fotos, Dokumenten und Erinnerungsstücken dargestellt.

Landrätin lobt Ausstellung und den Zusammenhalt der vergangenen Zeiten 

Landrätin Anita Schneider konnte schon einen Blick auf die Plakate erhaschen und zeigt sich begeistert. Sie lobt: „Die neuste Ausstellung der Archivbetreuerinnen und -betreuer ist wieder gelungen. Die Poster sorgen für interessante Aha-Momente und laden zu einer kurzweiligen Zeitreise ein. Manche Spuren kann man heute noch in den Dörfern entdecken.“

Mit den Plakaten werde zugleich deutlich: Fortschritte – zum Beispiel in den Bereichen Hygiene und Effizienz – gab es vor allem, wenn Menschen gemeinsam gewirkt haben. Nur mit vereinten Kräften und guten Ideen, die viele Menschen mitgetragen und umgesetzt haben, konnten nützliche Einrichtungen oder Neuerungen entstehen. Darunter beispielweise landwirtschaftliche Produktion, überregionale Wasserleitungen, Gefriergemeinschaften, Backhäuser und gemeinschaftliche Molkereien.

Dies zeige einmal mehr, dass das, was heute und in der so genannten „guten alten Zeit“ zum Erfolg beitrug oder beiträgt, immer auch ein Ergebnis von Gemeinschaft war und ist. Es lohne sich deshalb immer, gemeinsam anzupacken und nach vorne zu schauen, appelliert die Landrätin.

Erst-Eröffnung am 27. August in der Gemeindeverwaltung Langgöns

Für Interessierte wird die Ausstellung zum ersten Mal in der Gemeindeverwaltung Langgöns zu sehen sein: Am Donnerstag, den 27. August 2026, um 16.30 Uhr. Anschließend gehen die Plakate auf Wanderschaft durch den Landkreis Gießen. Weitere Ausstellungstermine stehen bereits fest für die Sparkasse Gießen (Hauptstelle), Grünberg, Laubach und Lich. 

Der Landkreis Gießen hat im Garten des Schlosses Hungen unter dem Motto „Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend“ zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. (Foto: Landkreis Gießen)
24.06.2026

Landkreis Gießen verleiht Kulturförderpreis

10.500 Euro für Initiativen und Vereine in der Region

Landkreis Gießen. Gemeinsam Zukunft gestalten! Impulsgebend – Wertschätzend – Verbindend. Unter diesem Motto hat der Landkreis Gießen bereits zum neunten Mal den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ verliehen. Im malerischen Garten des Schlosses in Hungen haben die Jurymitglieder das Engagement der Preisträger gewürdigt und insgesamt 10.500 Euro vergeben. 

„Wir feiern heute gemeinsam die Kulturlandschaft des Landkreises Gießen“, begrüßte Landrätin Anita Schneider zur Preisverleihung. „Aus 30 Bewerbungen hat die Jury die Preisträger ausgewählt. Das zeigt: Es ist einiges los im Gießener Land. Und das möchten wir auch präsentieren“, sagte Landrätin Schneider. Der Kulturförderpreis veranschauliche, wie vielfältig die Kulturschaffenden und auch die Kulturorte in der Region seien. „Um darauf aufmerksam zu machen, findet die Verleihung traditionell an verschiedenen Orten im Landkreis statt. In diesem Jahr sind wir sehr dankbar, dass wir hier im Schloss Hungen sein dürfen“, erklärte die Landrätin.

Freundeskreis Schloss Hungen und Gesangverein Liederkranz Freienseen belegen den ersten Platz

Einen der beiden ersten Plätze überreichte Lars Burkhard Steinz, Bürgermeister der Gemeinde Heuchelheim, an den Freundeskreis Schloss Hungen. Der Verein verbindet bereits seit 50 Jahren denkmalpolitisches Engagement und Kulturarbeit miteinander. Die Vereinsmitglieder stellen Räume auf der Schlossanlage für Ausstellungen, Lesungen und Vorträge zur Verfügung. Ebenfalls den ersten Platz erhielt der Gesangverein Liederkranz Freienseen 1893 e.V., den Landrätin Schneider verlieh. Der Gesangverein hat die Jury mit seiner Zukunftsorientierung überzeugt, denn er hat die Vorstandsarbeit fast komplett an jüngere Mitglieder übergeben und damit eine Chance für neue Ideen und Richtungen ergriffen. Die beiden ersten Plätzen erhielten jeweils 2000 Euro. 

Platz zwei bringt Menschen über Sprache, Literatur und Musik zusammen

Den zweiten Platz belegte die Veranstaltungsreihe „Words of the World“ aus Gießen. Simone Sterr, Intendantin des Stadttheaters Gießen, übergab den mit 3000 Euro dotieren Preis. Das Konzept der Reihe ist, dass Menschen auf der Bühne Texte, Gedichte oder Lieder in ihrer eigenen Sprache vortragen. So sollen Menschen aus verschiedenen Kulturen zusammengebracht werden.

Dritter Platz geht an Jazz aus Rabenau und „Music Forge Festival“ in Lich

Der dritte Platz und ein Preisgeld von 1000 Euro überreichte die Landrätin an die Musikgruppe „Rabenjazz“ aus Rabenau. Die Gruppe verbindet die Musikrichtungen Jazz, Swing, Blues und Klezmermusik mit Appellen an Demokratie, Freiheit und Toleranz. Der Verein Music Forge Kultur und Kunst e.V. erhielt ebenfalls den dritten Platz und damit 1000 Euro. Anja Horstmann von der Kulturförderung des Landkreises hob bei der Verleihung die Leistung des ehrenamtlichen Teams hervor: Der Verein organisiert jährlich das „Music Forge Festival“ im Licher Waldschwimmbad und achtet besonders auf Inklusion und sozialen Zusammenhalt. 

Kinder- und Jugendpreis würdigt Engagement von jungen Menschen

Den Kinder- und Jugendpreis erhielt das selbstgeschriebene Musical „Schattenleben“, das vor allem Probleme im Alltag von Jugendlichen thematisiert. Torsten Denker, Leiter der Volkshochschule des Landkreises, zeichnete das Kooperationsprojekt der integrierten Gesamtschule (IGS) Busecker Tal und der Musikschule an der IGS aus. Die Spielleute der Busecker Schlossremise wurden ebenfalls mit dem Kinder- und Jugendpreis ausgezeichnet. Prof. Dr. Ansgar Schnurr vom Institut für Kunstpädagogik der Justus-Liebig-Universität Gießen lobte die ehrenamtliche Nachwuchsförderung in der Flöten- und Trommel-AG. Die Kinder- und Jugendpreise waren jeweils mit 750 Euro dotiert. 

Den ideellen Sonderpreis überreichte Roland Seipp vom Sängerkreis Gießen an den „Pohlheimer Dreiklang“. Die Männerchöre der Vereine „Frohsinn“, „Germania“ und „Eintracht“ aus Pohlheim haben sich aufgrund von Mitgliedermangel zusammengeschlossen. Damit gehen sie mit gutem Beispiel für eine zukunftsweisende Vereinsarbeit voran. 

Jetzt für den Kulturförderpreis 2026 bewerben 

Wer sich für den Förderpreis „Kulturregion Landkreis Gießen“ bewerben möchte, findet alle Informationen unter www.lkgi.de/kulturfoerderung. Das Motto 2026 lautet: Freiheit der Kultur! Lebendig, facettenreich, inspirierend. Fragen beantwortet Anja Horstmann telefonisch unter 0641 9390-5727 oder per E-Mail an foerderpreis-kulturregion@lkgi.de.

09.06.2026

Präventionsstreife durch die Gemeinde Buseck

Am Donnerstag, den 21. Mai 2026, fand in den frühen Abendstunden eine gemeinsame Präventionsstreife der Schutzfrau vor Ort, Frau Baumgart von der Polizeistation Gießen Nord, sowie der Ordnungspolizistin der Gemeinde Buseck statt.

Während des Rundgangs durch verschiedene Bereiche des Gemeindegebiets wurden zahlreiche Bürgergespräche geführt. Dabei standen die Anliegen, Fragen und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Zudem wurden E-Scooter-Fahrer kontrolliert und auf die Einhaltung der geltenden Vorschriften hingewiesen.

Die Präventionsstreife dient dem regelmäßigen Austausch mit der Bevölkerung, der Stärkung des Sicherheitsgefühls sowie der frühzeitigen Erkennung möglicher Problemlagen. 

Die Gemeinde Buseck und die Schutzfrau vor Ort stehen den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit als Ansprechpartnerinnen für Fragen, Anliegen und Probleme zur Verfügung. Der direkte Kontakt und ein offener Austausch sind wichtige Bausteine für ein sicheres und lebenswertes Miteinander in unserer Gemeinde.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

06.05.2026

Neue Regeln im Schlosspark: Gemeinde informiert und kontrolliert

Der Schlosspark ist ein beliebter Ort der Erholung für viele Bürgerinnen und Bürger – umso wichtiger ist es, dass sich alle Besucherinnen und Besucher an die geltenden Regeln halten. Seit dem 01.12.2025 ist die neue Schlossparksatzung in Kraft getreten, die einige Änderungen mit sich bringt und für mehr Sicherheit sowie ein harmonisches Miteinander sorgen soll.

Im Rahmen dieser neuen Regelungen ist unter anderem das Fahrradfahren für Personen über 10 Jahren im gesamten Park untersagt. Ebenso ist die Nutzung von E-Scootern nicht erlaubt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Konflikte zwischen Fußgängerinnen und Fußgängern sowie schnelleren Verkehrsteilnehmenden zu vermeiden und insbesondere Kindern, älteren Menschen und Familien einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.

Um die neuen Ver- und Gebote klar und verständlich zu kommunizieren, wurden an allen Eingängen des Schlossparks neue Hinweisschilder installiert. Diese enthalten anschauliche Piktogramme, die die wichtigsten Vorschriften visuell verdeutlichen.

Im Zuge einer Kontrolle war der Fachbereich Sicherheit und Ordnung gemeinsam mit Frau Baumgart, der Schutzfrau vor Ort, im Park unterwegs. Dabei wurden die Bürgerinnen und Bürger freundlich auf die neuen Bestimmungen hingewiesen und für deren Einhaltung sensibilisiert. 

Die Gemeinde Buseck bittet alle Gäste des Schlossparks, die geltenden Regeln zu beachten und Rücksicht aufeinander zu nehmen. Nur so kann der Park auch weiterhin ein sauberer, sicherer und angenehmer Ort für alle bleiben.

Fachbereich Sicherheit und Ordnung
-Gemeinde Buseck-

01.05.2026

Aktuelle Information zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle in der Gemeinde Buseck

Während des ganzen Jahres können anhaltende Trockenperioden zu einem erhöhten Risiko von Waldbränden führen, vor allem bei höheren Temperaturen in den Sommermonaten.
In unserem Gebiet ist seit einigen Wochen die Stufe 3 von 5 des Waldbrand- und Graslandfeuerindex erreicht, welche täglich und ortsspezifisch vom Deutschen Wetterdienst aktualisiert werden.

Aufgrund dessen ist das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen in der Gemeinde Buseck seit dem 01.05.2026 vorübergehend nicht gestattet und entsprechende Nutzfeuer Anzeigen nicht entgegengenommen.

In diesem Zuge weisen wir darauf hin, dass den Verursachern von nicht genehmigten Nutzfeuern der Feuerwehreinsatz in Rechnung gestellt wird.
Zudem handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit, bei der eine zusätzliche Geldbuße erhoben werden kann.

Allgemein weisen wir darauf hin, dass anfallender Grün- und Astschnitt vorrangig zu kompostieren oder über die Biotonne, sowie über kommunale oder kreiseigene Annahmestellen zu entsorgen ist.

Bei Fragen können Sie sich an den Fachdienst Brandschutz der Gemeinde Buseck unter der Telefonnummer 06408/911-147 oder per E-Mail an brandschutz@buseck.de wenden.

Infografik "Gemeinde informiert"
09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.