Schon gewusst?

Nachrichten aus dem Rathaus

26.11.2025

Ablesen der Wasserzähler

Die Ablesung der Wasserzähler erfolgt in allen Ortsteilen im Rahmen einer sog. Selbstablesung. Hierzu wurden Ablesekarten bzw. Benachrichtigungen per E-Mail an die jeweiligen Grundstückseigentümer versandt. Diese werden gebeten die abgelesenen Zählerstände bis spätestens 31.12.2025 den Gemeindewerken Buseck mitzuteilen. Die Zählerstände können mittels der auf den Ablesekarten angedruckten Antwortkarte kostenfrei zurückgesandt werden. Bei telefonischer Mitteilung des Zählerstandes unter 06408 911-262 nennen Sie bitte immer das Kassenzeichen.

Bitte beachten Sie, dass die Gemeindeverwaltung vom 24.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen ist.

Ebenso besteht die Möglichkeit den Zählerstand online mitzuteilen. Dies ist unbürokratisch und kostengünstig. Die Möglichkeit der Online-Mitteilung erhalten Sie unter 

https://onlinezaehler.ekom21.de/buseck

Wenn Sie über ein Smartphone oder Tablet mit Barcode-Scanner verfügen, können Sie Ihren persönlichen QR-Code auf dem zugesandten Informationsschreiben scannen und den Zählerstand eingeben. 

Bei fehlendem Rücklauf wird Ihr Verbrauch am 05.01.2026 geschätzt.

Mit der Bekanntgabe der Gebührenabrechnungsbescheide für das Jahr 2025 und der Vorauszahlungen für das Jahr 2026 ist Mitte Januar 2026 zu rechnen. 

Wir danken Ihnen für Ihre Mithilfe und wünschen Ihnen eine besinnliche Adventszeit.

Gemeindewerke Buseck
Eigenbetrieb der Gemeinde Buseck
-Betriebsleitung-

gez. Schäfer
kaufmännischer Betriebsleiter

05.12.2025

Gemeindeverwaltung geschlossen

Die Gemeindeverwaltung Buseck bleibt am Freitag, 12. Dezember 2025, geschlossen. Wir stehen Ihnen ab dem Montag, 15. Dezember 2025, wieder zu den üblichen Servicezeiten zur Verfügung. 

Um Beachtung wird gebeten.

Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Michael Ranft 
Bürgermeister

03.12.2025

Busecker Samstag 2025 begeistert mit 46 Ständen und stimmungsvoller Atmosphäre

Am 29. November 2025 verwandelte sich das Großen-Busecker Ortszentrum erneut in ein festliches Lichtermeer: Von 13:00 bis 22:00 Uhr fand der traditionelle Busecker Samstag statt – ein Höhepunkt der Vorweihnachtszeit, der auch in diesem Jahr zahlreiche Besucherinnen und Besucher anzog.

Bereits in den Morgenstunden herrschte rund um den Anger, die Kaiserstraße, Wilhelmstraße und Mollner Straße emsiges Treiben. Vereine, Kindergärten, Gewerbetreibende und Privatpersonen aus Buseck bauten liebevoll ihre Stände auf und bereiteten sich auf den großen Ansturm vor. Insgesamt 46 Stände sorgten für eine abwechslungsreiche Mischung aus Handwerk, Kulinarik und weihnachtlicher Stimmung.

Das Angebot reichte von selbstgemachten Adventskränzen, Kinderklamotten, Karten und Kerzen bis hin zu süßen und herzhaften Leckereien wie Waffeln, Lángos und Bratwurst. Auch Glühwein und Kinderpunsch durften dabei selbstverständlich nicht fehlen und verbreiteten weihnachtliche Düfte auf dem gesamten Rundweg.

Traditionell eröffnet wurde der Markt von der Musikschule an der IGS Busecker Tal: Rund 16 junge Musikerinnen und Musiker stimmten die Gäste mit klassischen Weihnachtsliedern feierlich ein. Anschließend begrüßte Bürgermeister Michael Ranft die Besucherinnen und Besucher mit einer kurzen Ansprache.

Die Gemeinde Buseck bedankt sich herzlich bei allen Mitwirkenden.
Bei allen Standbetreiberinnen und -betreibern für ihre liebevoll gestalteten Stände,
der Firma Müller & Waffenschmidt für die Organisation und Umsetzung der Stromversorgung,
beim Bauhof für Absperrungen, Reinigungsarbeiten und der Wasserversorgung,
sowie bei allen Mitarbeitenden der Verwaltung, die einen reibungslosen Ablauf ermöglicht haben.

Ein besonderer Dank gilt zudem Ralf Keil (auch bekannt als „Bobby“ – hier in orange), der guten Seele des Busecker Schlosses. Mit seinem unermüdlichen Einsatz unterstützt er die Vorbereitungen zum Busecker Samstag jedes Jahr aufs Neue – zuverlässig, tatkräftig und immer mit einer Lösung für alle großen und kleinen Probleme. Auf Bobby ist immer Verlass und sein Engagement trägt maßgeblich zum Gelingen des Marktes bei. Danke Bobby!

Mit Vorfreude blickt die Gemeinde bereits auf den Busecker Samstag 2026 und hofft, wieder zahlreiche Standbetreiber und Gäste begrüßen zu dürfen.

Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern eine besinnliche und friedliche Vorweihnachtszeit.

Fachbereich Sicherheit und Ordnug
-Gemeinde Buseck-

02.12.2025

Preisverleihung des Wettbewerbes „Ich bin eine Leseratte“

Am 29. November fand in Großen-Buseck der Weihnachtsmarkt, besser bekannt als Busecker Samstag, statt. In diesem Rahmen wurde auch die Preisverleihung des diesjährigen Wettbewerbes „Ich bin eine Leseratte“ veranstaltet.

Die Kinder, die einen Ausweis der öffentlichen Büchereien der Gemeinde Buseck besitzen, konnten an diesem von der Sparkassen-Stiftung finanzierten Projekt teilnehmen und bei Abgabe der Fragenbroschüre einen Preis gewinnen. Die Kinder hatten über mehrere Wochen die zum Projekt gehörigen Bücher gelesen und im Anschluss Fragen aus einer Arbeitsbroschüre zum Inhalt der Bücher beantwortet. So wurden durch den Anreiz des Wettbewerbs das Lesen an sich und die Kompetenz des Leseverstehens gefördert. Wir sind stolz auf alle Leseratten, die das Projekt erfolgreich beendet haben.

Die 16 Leseratten, die dann am Busecker Samstag ihre Preise in Form von Buchgutscheinen, Obst und verschiedenen Mitgebseln erwarteten, wurden von Herrn Bürgermeister Ranft in der Bücherei im Thal’schen Rathaus begrüßt und bekamen die Geschenktüten von ihm auch persönlich überreicht. Die glücklichen Gewinner und ihre Angehörigen konnten dann im Anschluss an die Preisverleihung noch die schöne Atmosphäre des Weihnachtsmarktes rund um das Thal’sche Rathaus genießen und den Tag so besinnlich ausklingen lassen.

Das Büchereiteam

28.11.2025

Brückensperrung Trohe

Vom 04.12. bis 05.12.2025 wird die Wieseckbrücke „Am Steg“ zur Rödgener Straße wegen Brückenbauarbeiten gesperrt. 

Wir bitten um Beachtung!

26.11.2025

L 3128: Erneuerung der Fahrbahn zwischen der K 31 in Richtung Trohe und Alten-Buseck

Pressemitteilung / Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement 

Arbeiten werden am Freitag, 5. Dezember, abgeschlossen 

Seit Oktober erneuert Hessen Mobil die Landesstraße 3128 zwischen dem Abzwei der Kreisstraße 31 in Richtung Buseck-Trohe und Alten-Buseck. 
In insgesamt drei Bauphasen werden auf der rund 1,5 Kilometer langen Strecke der bestehende Asphalt und die darunter liegenden Tragschichten bis zu 22 Zentimeter tief abgefräst und neue Asphaltschichten mit einer Gesamtstärke von 22 Zentimetern eingebaut. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden. Aktuell wird im zweiten Bauabschnitt gearbeitet, der sich vom Gewerbegebiet Flößerweg bis zum Ortseingang von Alten-Buseck erstreckt. 
Aufgrund der Witterung der vergangenen Wochen, dauern die Arbeiten leider etwas länger als ursprünglich geplant. Aktuell ist es geplant, diesen letzten Bauabschnitt am Freitag, 5. Dezember, abzuschließen und die Strecke wieder für den Verkehr freizugeben. 

Mehr zu Hessen Mobil und zum Verkehr auf Landesebene finden Sie unter mobil.hessen.de. 

Eine Reihe farbiger Containersammelbehälter steht ordentlich aufgereiht auf dem Werstoffhof

Werstoffhof Reiskirchen

Wertstoffhof in Reiskirchen am 24., 27. und 31.12.2025 geschlossen 

In dringenden Fällen bitte Alternativen im Kreis nutzen. 

Der gemeinsame Wertstoffhof der Gemeinden Buseck und Reiskirchen bleibt an folgenden Tagen geschlossen:

  • Mittwoch, den 24. Dezember 2025
  • Samstag, den 27. Dezember 2025
  • Mittwoch, den 31. Dezember 2025.

Alternativ können Sie am 27. Dezember 2025 das Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Gießen, Lahnstraße 220, nutzen. Dieses ist samstags von 09:00 - 14:00 Uhr geöffnet.
An Heiligabend und Silvester ist das Abfallwirtschaftszentrum geschlossen.

Wir bitten die Bürgerinnen und Bürger um Beachtung und bedanken uns für Ihr Verständnis.

Die Gemeinde Buseck wünscht allen ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

Michael Ranft
Bürgermeister

10.11.2025

Die Gemeindeverwaltung Buseck, sowie alle weiteren gemeindlichen Einrichtungen, bleiben in der Zeit vom 

Montag, 29. Dezember 2025
bis einschließlich
Freitag, 02. Januar 2026,

geschlossen

Wir sind ab dem 05. Januar 2026 wieder für Sie da.

Folgender Rufbereitschaftsdienst ist in Notfällen erreichbar:

Gemeindewerke Buseck: 0170/6362186
(Bei Notfällen und Störungen der Öffentlichen Wasserversorgungsanlagen).

Standesamt: 0160/4017962
(Bei Sterbefällen und Beurkundungen in Notfällen am 29.12.2025, 30.12.2025 und 02.01.2026 jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr).

Um Beachtung wird gebeten.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Buseck

gez.

MICHAEL RANFT
Bürgermeister

09.10.2025

Öffentliche Bekanntmachung zur Eintragung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz

Die Gemeindeverwaltung Buseck weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) die Möglichkeit haben, gegen einzelne regelmäßig oder auf Anfrage durchzuführende Datenübermittlungen der Meldebehörde Widerspruch einzulegen. 

Dieser Widerspruch gilt jeweils bis zum Widerruf.

Es gibt folgende Widerspruchsmöglichkeiten:

  • Widerspruchsrecht gegen Übermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs. 1 Satz 1 Soldatengesetzes
    Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden.
  • Widerspruchsrecht zur Übermittlung an öffentlich-rechtliche Religionsgesell-schaften gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln Daten Familienangehöriger, die nicht derselben oder in keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft sind, an die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften der anderen Familienangehörigen. Familienangehörige sind der Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder. Der Widerspruch verhindert nicht die Übermittlung von Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts an die jeweilige öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaft.
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Adressbuchverlage gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Adressbuchverlagen Familienname, Vornamen, Doktorgrad und derzeitige Anschrift zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden
  • Widerspruchsrecht zur Auskunft an Parteien, Wählergruppen u.a. bei Wahlen und Abstimmungen gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG
    Die Meldebehörden erteilen auf Anfrage Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 bezeichneten Daten von Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.
  • Widerspruchsrecht bei Alters- und Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk gemäß § 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 2 BMG
    Die Meldebehörden übermitteln auf Anfrage Mandatsträgern, Presse oder Rundfunk Auskünfte aus dem Melderegister über Alters- und Ehejubiläen. Altersjubiläen sind der 70., jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag. Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum.

Von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen die Datenweitergabe können Sie bei der An- oder Ummeldung oder jederzeit durch eine schriftliche Erklärung beim Bürgerbüro der Gemeindeverwaltung Buseck, Ernst-Ludwig-Straße 15, 35418 Buseck, Gebrauch machen.

Das dafür vorgesehene Formular finden Sie auch auf unserer Homepage www.buseck.de unter der Rubrik „Downloads - Rathaus &Bürger - Bürgerservice“.

Buseck, den 18.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Buseck

gez. Ranft
Bürgermeister

08.10.2025

L 3128: Erneuerung der Fahrbahn zwischen der K 31 in Richtung Trohe und Alten-Buseck

Beginn der ersten Bauphase am Montag, 13. Oktober 

Ab Montag, 13. Oktober, erneuert Hessen Mobil die Fahrbahn der Landesstraße 3128 zwischen dem Abzweig der Kreisstraße 31 in Richtung Buseck-Trohe und Alten-Buseck. In insgesamt drei Bauphasen werden auf der rund 1,5 Kilometer langen Strecke der bestehende Asphalt abgefräst und neue Asphaltschichten eingebaut. Diese Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden. 
Im ersten Bauabschnitt, der sich in zwei Bauphasen unterteilt, wird zunächst der Bereich zwischen der K 31 in Richtung Trohe und dem Abzweig „Waldfrieden“ erneuert. Direkt im Anschluss daran folgt die Sanierung der Strecke zwischen dem Abzweig „Waldfrieden“ und dem Gewerbegebiet „Flößerweg“. Das Gewerbegebiet Flößerweg bleibt währenddessen durchgehend aus Richtung Alten-Buseck kommend erreichbar. 
Im zweiten großen Bauabschnitt wird der Bereich zwischen dem Gewerbegebiet Flößerweg und dem Ortseingang von Alten-Buseck erneuert. Die Zufahrt aus Alten-Buseck bis zum Grundstück Gießener Straße 16/Einfahrt der dortigen Firma bleibt offen. Während dieses Bauabschnitts ist das Gewerbegebiet „Flößer Weg“ über die L 3128 aus Richtung Gießen kommend erreichbar. 
Bis voraussichtlich Ende November sollen die Bauarbeiten insgesamt abgeschlossen sein. 
Der Verkehr wird während der Bauarbeiten über die L 3128, L 3475, L 3146 und L 3356 über Gießen und Staufenberg-Daubringen umgeleitet. Diese Umleitung wird in beide Fahrtrichtungen entsprechend ausgeschildert. Bis zum jeweiligen Baufeld bleibt die L 3128 für den Anliegerverkehr befahrbar. Die K 31 von der L 3128 nach Trohe sowie die K 143 von Alten-Buseck nach Trohe sind während der Bauarbeiten für den Lkw-Verkehr gesperrt. 
Die Baukosten für diese Sanierung belaufen sich auf rund 700.000 Euro und werden vom Land Hessen getragen. 

Wir bitten um Beachtung!

Straßenverkehrsbehörde
-Gemeinde Buseck-

01.10.2025

Brennholzbestellungen für den Einschlagzeitraum 2025/26

Ab 01.10.2025 können wieder Brennholzbestellungen für den aktuellen Einschlagzeitraum entgegengenommen werden. 

Bestellt werden kann über das Bestellformular aus der aktuellen Ausgabe der Busecker Nachrichten sowie dieses Jahr erstmals über den Online-Prozess auf der Homepage der Gemeinde Buseck unter „Umwelt & Verkehr > Wald & Forst".

Förderprogramme

Das Land Hessen fördert und unterstützt ehrenamtliches Engagement auf vielfältige Weise, schafft die notwendigen Strukturen und gibt auch finanzielle Rückendeckung bei neuen Aufgaben. Ob Sport, Jugend, Kultur, Umwelt oder viele weitere Bereiche: Es lohnt sich, die Förderprogramme zu kennen und zu nutzen. Wir schauen aber auch über die Grenzen Hessens hinaus, denn auf Bundes- und Europaebene gibt es ebenfalls tolle Fördertöpfe für das bürgerschaftliche Engagement.

Auf der Website sind unter https://www.deinehrenamt.de/foerderprogramme  alle Informationen sowie der Antrag eingestellt.

Allgemeinverfügung zur vorübergehenden Untersagung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern in Hinblick auf die Entnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs und des Eigentümer- und Anliegergebrauchs im Landkreis Gießen

Auf Grundlage des § 100 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. S. 3901), erlässt der Kreisausschuss des Landkreises Gießen, vertreten durch den Fachdienst Wasser- und Bodenschutz als zuständige Untere Wasserbehörde folgende
 

                                                                         Allgemeinverfügung:

  1. Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Rahmen des Gemeingebrauchs wird im Landkreis Gießen mit sofortiger Wirkung bis auf Weiteres untersagt.
  2. Die Untersagung gilt auch für die Entnahme durch die Gewässereigentümer sowie die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke Berechtigten im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauches.
  3. Diese Allgemeinverfügung gilt bis auf Weiteres - längstens bis zur Aufhebung durch den Fachdienst 73 Wasser- und Bodenschutz beim Landkreis Gießen.
  4. Die Nichtbeachtung der Untersagung nach Ziffer 1 und 2 stellen gemäß § 73 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) eine Ordnungswidrigkeit dar und können im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu einhunderttausend Euro (100.000,00 EUR) geahndet werden (§ 73 Abs. 2 HWG).
  5. Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
     

Weitere Informationen finden Sie hier