Öffentliche Bekanntmachungen

Nach § 7 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Gemeinde Buseck verpflichtet, öffentliche Bekanntmachungen in einer örtlich verbreiteten, mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet zu veröffentlichen. 

Die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Buseck erfolgen durch kosten- und barrierefreie Bereitstellung auf der in ausschließlicher Verantwortung der Gemeinde Buseck betriebenen Internetseite buseck.de unter Angabe des Bereitstellungstages. Bitte beachten Sie, dass öffentliche Bekanntmachungen erst mit Ablauf des Bereitstellungstages Rechtswirksamkeit entfalten. Den Bereitstellungstag entnehmen Sie bitte den unten eingestellten Daten. 

Jede Person hat das Recht, im Internet bekannt gemachte Satzungen und Verordnungen der Gemeinde während der öffentlichen Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform einzusehen und sich gegen Kostenerstattung entsprechende Ausdrucke fertigen zu lassen.

Bekanntmachungen 2025

05.12.2025

Hauptsatzung

- November 2025 -