Die Gebühren für die Eheschließungen ergeben sich aus der Hessischen Verwaltungskostenordnung für das Personenstandswesen.
Für Eheschließungen während unseren Servicezeiten wird eine reguläre Gebühr von 47,00 Euro fällig. Bei Trauungen im Schlosspark während unserer Servicezeiten erhöht sich diese Gebühr auf 71,00 Euro.
Bei Eheschließungen außerhalb unserer Servicezeiten wird ebenfalls eine Gebühr von 71,00 Euro erhoben.
Sollten Sie eine Eheschließung außerhalb unserer Servicezeiten im Schlosspark planen, erhöht sich die Gebühr auf 105,00 Euro.
Zusätzlich zu den genannten Beträgen, erhebt die Gemeinde Buseck einen Zuschlag für Trauungen am Freitag Nachmittag von 75,00 Euro und für Trauungen an Samstagen von 100,00 Euro. Für Trauungen im Schlosspark wird neben den Kosten für das notwenige Equipment ebenfalls ein Zuschlag von 75,00 Euro erhoben.
Für den schönsten Tag im Leben gibt es in Buseck mehrere Terminmöglichkeiten. Trauungen sind an den Wochentagen (Montag bis Donnerstag) vormittags und nachmittags bis 15.30 Uhr möglich.
Trauungen an Freitagen finden regulär bis 13.00 Uhr statt.
Sollten Sie eine Trauung im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr wünschen, ist dies gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht an jedem Freitag Trauungen am Nachmittag stattfinden können und dies einer jeweiligen Absprache mit dem Standesamt bedarf.
Ausgewählten Termine für Samstagstrauungen finden Sie weiter unten.
Alle Trauungen werden in zusammenhängender Reihenfolge vereinbart und durchgeführt. Gerne versuchen wir, Ihre Terminwünsche zu erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Einschränkungen in der Terminvergabe im Zuge der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes kommen kann.
Termine für Eheschließungen an Werktagen im Jahr 2026 können bereits jetzt reserviert werden.
Sie möchten bei uns heiraten, wohnen aber nicht in Buseck? Kein Problem!
Neben den Hochzeitspaaren direkt aus der Gemeinde Buseck können auch Paare aus anderen Orten bei uns getraut werden. Lediglich die vorher notwenige Eheanmeldung muss beim Standesamt des Wohnorts erfolgen.
Nach erfolgter Feststellung der Ehefähigkeit erhalten wir die entsprechenden Unterlagen vom Standesamt des Wohnorts und einer Trauung im Standesamt Buseck steht nichts mehr im Wege.
Vor jeder Eheschließung muss die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Diese ist 6 Monate gültig.
Für die Eheanmeldung benötigt jeder der Eheschließenden einen Geburtsregisterauszug (keine reguläre Geburtsurkunde). Dieser muss beim jeweiligen Geburtsstandesamt angefordert werden. Geschiedene Personen brauchen zudem ein aktuelles Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk.
Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung sind zudem weitere Aspekte zu beachten.
Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.