Eheschließung im Busecker Schloss

Sie sind auf der Suche nach einem stilvollen Ambiente für Ihre standesamtliche Hochzeit und wünschen sich, dass Ihr Ja-Wort zu einem besonderen Ereignis wird? Dann könnte das inmitten einer romantischen Parklandschaft gelegene Busecker Schloss genau das Richtige für Sie sein. 

Die Location

Das Standesamt

Seit 1981 ist in den Räumen des Busecker Schlosses die Gemeindeverwaltung und natürlich auch das Standesamt untergebracht.

Die Traukapelle

Einen stilvollen Rahmen für eine Trauung bietet die ehemalige Kapelle im Busecker Schloss. Mit ihrem feierlichen Flair hält sie genügend Platz bereit, um das Ja-Wort gemeinsam mit Familienangehörigen und Freunden zu erleben. Es stehen 14 Sitzplätze zur Vefügung, es ist jedoch möglich mit bis zu 20 Gästen in der Kapelle zu heiraten.

Der Schlosspark

Gemeinsam mit Ihren Gästen können Sie anschließend auf die Eheschließung anstoßen. Das Ambiente des Schlossparks mit seiner unvergleichbaren Kulisse bietet Ihnen ideale Voraussetzungen für einzigartige Erinnerungsfotos.

Aktuelles

Letzter Eheschließungstermin im Jahr 2025

Aufgrund organisatorischer Gründe findet die letzte mögliche Eheschließung im Standesamt Buseck in diesem Jahr am 19. Dezember statt.

Die wichtigsten Informationen im Überblick

Die Gebühren für die Eheschließungen ergeben sich aus der Hessischen Verwaltungskostenordnung für das Personenstandswesen.

 

Für Eheschließungen während unseren Servicezeiten wird eine reguläre Gebühr von 47,00 Euro fällig. Bei Trauungen im Schlosspark während unserer Servicezeiten erhöht sich diese Gebühr auf 71,00 Euro.

Bei Eheschließungen außerhalb unserer Servicezeiten wird ebenfalls eine Gebühr von 71,00 Euro erhoben.

Sollten Sie eine Eheschließung außerhalb unserer Servicezeiten im Schlosspark planen, erhöht sich die Gebühr auf 105,00 Euro. 

 

Zusätzlich zu den genannten Beträgen, erhebt die Gemeinde Buseck einen Zuschlag für Trauungen am Freitag Nachmittag von 75,00 Euro und für Trauungen an Samstagen von 100,00 Euro. Für Trauungen im Schlosspark wird neben den Kosten für das notwenige Equipment ebenfalls ein Zuschlag von 75,00 Euro erhoben.

Für den schönsten Tag im Leben gibt es in Buseck mehrere Terminmöglichkeiten. Trauungen sind an den Wochentagen (Montag bis Donnerstag) vormittags und nachmittags bis 15.30 Uhr möglich.

 

Trauungen an Freitagen finden regulär bis 13.00 Uhr statt. 

Sollten Sie eine Trauung im Zeitraum von 13.00 Uhr bis 14.30 Uhr wünschen, ist dies gegen Zahlung einer zusätzlichen Gebühr möglich. Bitte beachten Sie, dass aus organisatorischen Gründen nicht an jedem Freitag Trauungen am Nachmittag stattfinden können und dies einer jeweiligen Absprache mit dem Standesamt bedarf.

 

Ausgewählten Termine für Samstagstrauungen finden Sie weiter unten.

 

Alle Trauungen werden in zusammenhängender Reihenfolge vereinbart und durchgeführt. Gerne versuchen wir, Ihre Terminwünsche zu erfüllen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es zu Einschränkungen in der Terminvergabe im Zuge der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes kommen kann.

 

Termine für Eheschließungen an Werktagen im Jahr 2026 können bereits jetzt reserviert werden.

Sie möchten bei uns heiraten, wohnen aber nicht in Buseck? Kein Problem!

 

Neben den Hochzeitspaaren direkt aus der Gemeinde Buseck können auch Paare aus anderen Orten bei uns getraut werden. Lediglich die vorher notwenige Eheanmeldung muss beim Standesamt des Wohnorts erfolgen. 

 

Nach erfolgter Feststellung der Ehefähigkeit erhalten wir die entsprechenden Unterlagen vom Standesamt des Wohnorts und einer Trauung im Standesamt Buseck steht nichts mehr im Wege.

Vor jeder Eheschließung muss die Anmeldung der Eheschließung erfolgen. Diese ist 6 Monate gültig. 

 

Für die Eheanmeldung benötigt jeder der Eheschließenden einen Geburtsregisterauszug (keine reguläre Geburtsurkunde). Dieser muss beim jeweiligen Geburtsstandesamt angefordert werden. Geschiedene Personen brauchen zudem ein aktuelles Eheregister der Vorehe mit Auflösungsvermerk.

 

Bei Eheschließungen mit Auslandsbeteiligung sind zudem weitere Aspekte zu beachten.

 

Gerne stehen wir für weitere Auskünfte zur Verfügung.

Standesamtliche Trauung im Schlosspark

Von Mai bis September besteht die Möglichkeit die standesamtliche Trauung auch direkt im Schlosspark durchzuführen. Eine Möglichkeit freie Trauungen, beispielsweise mit einem Redner, durchzuführen besteht nicht. Da es sich um einen öffentlichen Park handelt, kann dieser nicht für private Veranstaltungen reserviert werden.

Da bei schlechten Witterungsbedingungen in die Traukapelle – die Platz für 20 Gäste bietet – ausgewichen werden muss, ist auch bei der Parktrauung eine maximale Gästezahl von 20 Personen vorgesehen. Bitte beachten Sie bei der Planung, dass im Bereich des Schlosspark keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen. Die Toiletten im Verwaltungsgebäude der Gemeindeverwaltung stehen nur während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. 

Neben den oben aufgeführten Gebühren für die Eheschließung fallen bei der Parktrauung zusätzliche Kosten für das notwendige Equipment an.

Bei einer Trauung im Park ist immer ein Pavillon, ein Tisch mit Tischdecke für die Trauung, fünf behusste Stühle (für Braut, Bräutigam, die Trauzeugen und den Standesbeamten oder die Standesbeamtin) sowie zwei behusste Stehtische inbegriffen. Die Kosten für das Equipment bei einer Parktrauung für 20 Gäste mit behussten Bänken belaufen sich auf 575,00 Euro (Paket 1); bei einer Parktrauung mit behussten Stühlen für 20 Gäste betragen die Kosten 680,00 Euro (Paket 2). 

An Samstagen wird ein Zuschlag von 45,00 Euro für erhöhte Personalkosten durch die von der Gemeinde Buseck beauftragte Eventfirma erhoben.

Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu drei Tage vor dem vereinbarten Trautermin möglich. Bei späteren Absagen werden entsprechende Stornogebühren fällig.

Sollten Sie Interesse an einer Parktrauung haben, beraten wir Sie gerne. 

Trauungen an Samstagen

Im Jahr 2026 stehen ausschließlich folgende Samstage für Trauungen zur Verfügung. Wir bieten an diesen Tagen Trauungen um 11:00 Uhr, 11:45 Uhr und um 12:30 Uhr an. Außerhalb dieser Zeiten sind an Samstagen keine weiteren Termine möglich. 

Beachten Sie bei der Planung Ihrer Trauung bitte, dass im Bereich des Schlossparks keine öffentlichen Toiletten zur Verfügung stehen und aus Sicherheitsgründen das Verwaltungsgebäude an Samstagen für Toilettengänge nicht geöffnet werden darf. 

Für Reservierungsanfragen wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an uns unter standesamt@buseck.de. Geben Sie dabei die vollständigen Namen beider Eheschließenden, das Wohnortstandesamt und eine Telefonnummer an, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind. 
 

Die Uhrzeiten werden entsprechend der Reihenfolge vergeben, in der die Reservierungen eingegangen sind.

Trausamstage 2026

09.05.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - verfügbar
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

23.05.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

13.06.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

20.06.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

11.07.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

08.08.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

05.09.

  • 11:00 Uhr - verfügbar
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben

 

19.09.

  • 11:00 Uhr - vergeben
  • 11:45 Uhr - vergeben
  • 12:30 Uhr - vergeben